27. August 2026, 01:57

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Frankreich: Strafanzeige wegen Aufruf gegen Hobby-Jagd

An der UniREVcité bei Tours rief die französische Politikerin Sandrine Rousseau zur Mobilisierung gegen die Hobby-Jagd auf. Ein RN-Abgeordneter sieht darin eine strafbare Anstiftung, der Jagdverband FNC kündigt eine Klage an.

Die französische Grünen-Abgeordnete Sandrine Rousseau hat an einem Öko-Treffen bei Tours zur körperlichen Konfrontation mit Hobby-Jägern aufgerufen.

Ein Rechtsnationaler Abgeordneter erstattete daraufhin Strafanzeige, der französische Jagdverband FNC kündigt eine eigene Klage an. Wir haben rekonstruiert, was, wann, wo und wie genau gesagt wurde, und ordnen die rechtliche Lage ein.

Was, wann und wo geschah

Vom 21. bis 23. August 2026 fand in Saint-Antoine-du-Rocher bei Tours die «UniREVcité» statt, die Sommeruniversität der Bewegung «Révolution écologique pour le vivant» (REV) von Aymeric Caron. Neben Caron und dem Linkspolitiker Philippe Poutou trat auch die Pariser Nationalversammlungsabgeordnete Sandrine Rousseau auf, die bewusst dieses Treffen und nicht die offizielle Sommeruniversität ihrer eigenen Partei «Les Écologistes» wählte.

Am Sonntag, 23. August, äusserte sich Rousseau in einer Debatte zur bevorstehenden Eröffnung der Hobby-Jagd-Saison. Gemäss dem Wortlaut, den mehrere französische Medien dokumentierten, sagte sie unter anderem: «Nous n’avons pas le temps d’être polis, d’attendre» («Wir haben keine Zeit, höflich zu sein, zu warten») und kündigte an: «Ma résolution de la rentrée, c’est que je n’ai plus rien à péter de leur bienséance, je ne veux plus être polie» («Meine Vorsatz für die Rentrée ist, dass mir ihr Anstand egal ist, ich will nicht mehr höflich sein»).

Anschliessend rief sie ihre Anhängerschaft auf, die Jagdgebiete bei Saisonbeginn aufzusuchen: «Il va nous falloir nous affronter à cette ouverture de la chasse» («Wir werden uns dieser Jagdsaisoneröffnung entgegenstellen müssen»), verbunden mit der Hoffnung, «que nous serons nombreux et nombreuses à aller dans les forêts, dans les campagnes, dans les lisières, sur les chemins» («dass wir zahlreich sein werden, um in die Wälder, aufs Land, an die Waldränder, auf die Wege zu gehen»). Sie sprach davon, «ce peuple de l’écologie» zu mobilisieren, «pour empêcher qu’on ait un permis de tuer» («um zu verhindern, dass es einen Tötungsschein gibt»).

Zentral für die anschliessende Anzeige war folgender Satz: «C’est parce que nous serons là, debout, face à eux, physiquement, qu’enfin ils prendront conscience de la réalité de ce que nous sommes» («Weil wir dort sein werden, stehend, ihnen gegenüber, physisch, werden sie endlich begreifen, was wir wirklich sind»).

Warum die Aussage zum juristischen Fall wurde

Der RN-Abgeordnete Matthias Renault (3. Wahlkreis Somme) reichte am 25. August 2026 bei der Staatsanwaltschaft Tours eine Meldung nach Artikel 40 der Strafprozessordnung ein. Er stützt sich dabei auf die Kombination der Begriffe «affronter» (entgegenstellen), «empêcher» (verhindern), «face à eux» (ihnen gegenüber) und «physiquement» (physisch). Renault betont ausdrücklich, ihm lägen bislang keine Hinweise vor, dass dem Aufruf bereits Gewalt- oder Behinderungshandlungen gefolgt seien. Seine Meldung betrifft also die Aussage selbst und deren mögliche Tragweite, nicht bereits eingetretene Taten.

Am 25. August veröffentlichte auch die Fédération Nationale des Chasseurs (FNC) ein Communiqué und kündigte eine eigene Strafanzeige gegen Rousseau an, verbunden mit einer Eingabe an Premierminister, Innenminister und Justizminister. Zusätzlich soll die Nationalversammlungspräsidentin angerufen werden, damit Sanktionen gegen Rousseau geprüft werden. Die FNC spricht von einer «radicalisation du discours public visant les chasseurs» und einer «dérive totalitaire de la pensée».

Rechtliche Einschätzung

Zwei unterschiedliche Verfahrensarten. Die Meldung von Matthias Renault ist ein Signalement nach Artikel 40 CPP: Eine Behörde oder ein Amtsträger bringt der Staatsanwaltschaft mögliche Straftatbestände zur Kenntnis, ohne selbst Klägerpartei zu sein. Die Staatsanwaltschaft entscheidet eigenständig, ob sie ermittelt. Eine Klage der FNC wäre demgegenüber eine Zivil- oder Strafklage mit der FNC als Partei, die aktiv Schadenersatz oder eine Verurteilung verlangt.

Die angerufenen Normen. Renault beruft sich auf Artikel 24 des Pressegesetzes vom 29. Juli 1881, der die öffentliche Anstiftung zu bestimmten Straftaten unter Strafe stellt, auch wenn der Aufruf folgenlos blieb. Ergänzend zitiert er Artikel R. 428-12-1 des Umweltgesetzbuchs (Code de l’environnement), der konzertierte Behinderungshandlungen gegen die Durchführung der Hobby-Jagd sanktioniert.

Für eine Verurteilung nach Artikel 24 braucht es nach ständiger französischer Rechtsprechung eine hinreichend direkte und bestimmte Aufforderung zu einer konkreten Straftat, nicht bloss eine allgemeine politische Kampfansage. Die Formulierungen Rousseaus sind mehrdeutig: «affronter» und «physiquement» lassen sich sowohl als Aufruf zu gewaltsamer Konfrontation als auch als Aufruf zu einer sichtbaren, aber gewaltfreien Präsenz vor Ort lesen («debout, face à eux» – stehend, ihnen gegenüber). Ob die Justiz darin eine strafbare Anstiftung sieht, hängt stark vom Gesamtkontext der Rede ab, den die Staatsanwaltschaft laut Renaults eigenem Schreiben erst noch klären soll.

Die Vorgeschichte spricht für Zurückhaltung bei der Einschätzung des Ausgangs. Die FNC ist mit einem strukturell ähnlichen Vorgehen gegen Rousseau bereits einmal gescheitert. Nach ihrer Aussage im Februar 2022 in der Sendung «Télématin», ein Viertel aller Femizide stehe im Zusammenhang mit Jagdwaffen, und dies sei Ausdruck einer «violence intrinsèque» der Hobby-Jäger als Gruppe, klagte die FNC zivilrechtlich auf rund 9’888 Euro Schadenersatz. Das Pariser Tribunal judiciaire wies die Klage im Oktober 2024 ab: Die allgemeine deliktische Haftung nach Artikel 1240 des Zivilgesetzbuchs könne nicht herangezogen werden, um Verstösse gegen die Meinungsäusserungsfreiheit zu sanktionieren, die eigentlich unter das Pressegesetz von 1881 fallen. Zudem befand das Gericht, die Gruppe der rund eine Million Hobby-Jäger sei zu unbestimmt, als dass sich der Einzelne persönlich angesprochen fühlen könne. Die FNC legte Berufung ein.

Unterschied zum aktuellen Fall. Der jetzige Vorwurf zielt nicht auf Diffamierung einer Gruppe, sondern auf eine mögliche öffentliche Anstiftung zu konkretem Handeln unter dem Pressegesetz selbst, also demselben Gesetz, unter dem die frühere Klage gerade an der falschen Rechtsgrundlage scheiterte. Damit ist die rechtliche Ausgangslage diesmal eine andere; ob sie tragfähiger ist, wird davon abhängen, ob die Justiz die Wortkombination als konkrete Handlungsaufforderung oder als politische Rhetorik einstuft. Anhaltspunkte für eine bereits erfolgte Behinderung von Jagdausübungen oder Gewalttaten in der Folge der Rede liegen nach heutigem Stand nicht vor.

Woher stammt die Zahl «ein Viertel aller Femizide»

Die von Rousseau 2022 verwendete und in der Berichterstattung zum aktuellen Fall wieder aufgegriffene Zahl geht auf eine Recherche des französischen Onlinemediums Reporterre vom Dezember 2021 zurück. Der Journalist Moran Kerinec wertete dafür Presseberichte zu Tötungsdelikten und Suiziden der Jahre 2020 und 2021 aus und baute daraus eine eigene Datenbank, weil es keine offizielle Kriminalstatistik zu diesem Zusammenhang gibt. Ergebnis: Bei mindestens 27,54 Prozent der 102 Femizide von 2020 und 25,44 Prozent der 106 Fälle von 2021 wurde eine «arme de chasse» eingesetzt, woraus sich die kolportierte Grössenordnung «ein Viertel» ableitet.

Wichtig für die Einordnung: Reporterre fasste den Begriff «Jagdwaffe» weit und zählte dazu Waffen der Kategorien B und C, wozu auch halbautomatische Mehrschusswaffen gehören, die zur Jagd in Frankreich gar nicht zugelassen sind. Kritische Stimmen aus der Jagdszene monierten deshalb, die Zahl vermische unterschiedliche Waffentypen. Unabhängig von dieser methodischen Schwäche der Einzelrecherche stützen andere Quellen den Grundbefund: Die Rechtsmedizinerin Alexia Delbreil und der Kriminologe Jean-Louis Senon fanden in einer Studie, dass unter den mit Schusswaffen begangenen Tötungen rund 71 Prozent mit Jagdgewehren verübt wurden, weil diese als «Gelegenheitswaffen» häufig im Haushalt vorhanden sind. Der Psychiater Jean-Louis Terra hatte bereits 2003 festgestellt, dass das Tötungsrisiko für eine Frau in einem Haushalt mit Schusswaffe fünfmal höher liegt, ein Befund, den er 2021 gegenüber Reporterre als weiterhin gültig bezeichnete.

Die Schweiz: schlechtere Datenlage als Frankreich. Während in Frankreich zumindest eine journalistische Datenbank existiert, fehlt hierzulande selbst diese. Bei häuslicher Gewalt mit Todesfolge kommt in der Schweiz in rund der Hälfte der Fälle eine Schusswaffe zum Einsatz, in mehr als 80 Prozent der erweiterten Suizide mit Tötung von Partnerin und Kindern ist eine Feuerwaffe im Spiel. Jagdwaffen werden in der Schweizer Kriminalstatistik jedoch nicht separat ausgewiesen: Es ist nicht bekannt, wie viele Femizide mit Jagdwaffen begangen wurden oder wie viele Täter über ein Jagdpatent verfügten. International gut belegt ist dagegen der generelle Zusammenhang, dass die Verfügbarkeit von Schusswaffen im Haushalt das Risiko tödlicher Gewalt gegen Frauen erhöht, ein Muster, das auch bei Schweizer Ordonnanzwaffen in Studien der Universität Lausanne und St. Gallen dokumentiert ist.

Damit steht Frankreich, trotz aller methodischen Kritik an der Reporterre-Zahl, bei der Transparenz besser da als die Schweiz: Es gibt wenigstens den Versuch einer systematischen Erfassung. In der Schweiz fehlt dieser bislang vollständig.

Ein Schweizer Fallbeispiel für dieses Muster. Wie stark diese Lücke in der Praxis wirkt, zeigt der Femizid von Faido TI im Juli 2026. Ein 59-jähriger Mann erschoss dort seine Ex-Frau und sprengte tags darauf ein Haus in Leontica im Bleniotal, wobei mehrere Polizistinnen und Polizisten verletzt wurden und der Täter selbst starb. An der Medienkonferenz der Tessiner Kriminalpolizei vom 13. Juli 2026 wurde bestätigt, dass der Täter Hobby-Jäger war und legal mehrere Waffen besass. Wildbeimwild.com berichtete darüber unter Berufung auf eine schriftliche Bestätigung der RSI-Redaktion, die dies als «fatto accertato e confermato», als gesicherte und bestätigte Tatsache, einstufte. Kein anderes Medium griff diesen Punkt auf. In der breiten Berichterstattung zum Fall blieb der Jagdhintergrund des Täters unerwähnt, obwohl er an der Pressekonferenz thematisiert worden war.

Dieser Fall ist deshalb mehr als eine Fussnote: Er illustriert exemplarisch, weshalb selbst dort, wo eine Bestätigung öffentlich vorliegt, keine belastbare Statistik entstehen kann. Wenn der Jagdhintergrund eines Täters bereits auf der Ebene der Tagesaktualität regelmässig nicht in die Berichterstattung einfliesst, kann er erst recht nicht in nachgelagerte Kriminalstatistiken einfliessen, die ohnehin auf Alltagskategorien wie «Schusswaffe» statt «Jagdwaffe» oder «Jagdpatentinhaber» beruhen. Das Dunkelfeld entsteht also nicht nur durch fehlende amtliche Erhebung, sondern bereits durch eine mediale Selektion, die das Milieu des Täters in der Regel gar nicht erst zum Thema macht.

Mehr zum Fall: Femizid in Faido, Explosion in Leontica: kein Einzelfall, sondern Muster bei Hobby-Jägern.

Mehr zum Thema im Dossier Jagd und Waffen sowie zu Mustertexten für jagdkritische Vorstösse zu Jagdwaffen und Femiziden in Kantonsparlamenten. Zum Umgang der französischen Jagdlobby mit Kritik: Hobby-Jäger als Opfer? Jagdkritik und Zahlen aus Frankreich. Weitere Hintergründe im Dossier zur Hobby-Jagd in Frankreich.

Offener Brief an die Urner Sicherheitsdirektion zur Fuchsjagd-Antwort

Neun Fragen an Landesstatthalterin Céline Huber, zwei Wochen Frist.

Nach der ausweichenden Antwort der Urner Sicherheitsdirektion auf die Fuchsjagd-Petition richtet die IG Wild beim Wild einen offenen Brief an Landesstatthalterin Céline Huber.

Neun Fragen, eine Frist von zwei Wochen, und die Ankündigung, dass die Antwort oder das Schweigen öffentlich gemacht wird. Wir dokumentieren das Schreiben im Wortlaut.

Am 24. August 2026 antwortete die Sicherheitsdirektion des Kantons Uri auf die Petition zur wissenschaftlichen Notwendigkeit der Fuchsjagd, die der Luzerner Jurist Pascal Wolf am 15. Februar 2026 beim Landrat eingereicht hatte. Die Petition stellte sechs präzise Fragen. Beantwortet wurde keine einzige. Stattdessen lieferte das Schreiben einen allgemeinen Grundsatztext über das Schweizer Jagdsystem, ohne eine einzige Studie zu zitieren. Wir haben den Vorgang auf unserer Kampagnenseite «Fuchsjagd stoppen – Landrat Uri anschreiben» eingeordnet. Weil eine blosse Einordnung der Sache nicht gerecht wird, haben wir nachgefragt, direkt bei der Unterzeichnerin der Antwort.

Besonders bemerkenswert: Um die Vielfalt der Schweizer Jagdsysteme zu illustrieren, verwies die Sicherheitsdirektion selbst auf den Kanton Genf mit seinen angestellten Wildhütern, ohne zu bemerken, dass genau dieses Beispiel die Petition stützt. Genf kommt seit 1974 ohne Hobby-Jagd auf den Fuchs aus. Der Kanton führt damit den Gegenbeweis selbst an, den er eigentlich hätte prüfen sollen.

Der offene Brief folgt demselben Vorgehen wie unsere Schreiben an den Luzerner Kommissionspräsidenten Michael Kurmann und an den Glarner Landammann Dr. Markus Heer: sachlich, mit konkreten Fragen, und mit der klaren Erwartung einer Antwort. Hier das Schreiben im Wortlaut.

Offener Brief an Landesstatthalterin Céline Huber

Sehr geehrte Frau Landesstatthalterin

Mit Befremden haben wir Ihre Antwort auf die Petition von Pascal Wolf zur Kenntnis genommen, eingereicht am 15. Februar 2026 beim Urner Landrat. Das Schreiben vom 24. August 2026 trägt Ihre Unterschrift. Wir richten uns deshalb direkt an Sie.

Die Petition stellte sechs präzise Fragen zur wissenschaftlichen Notwendigkeit der Fuchsjagd. Ihre Antwort beantwortet keine einzige davon. Stattdessen liefert sie einen allgemeinen Grundsatztext über das Schweizer Jagdsystem, Rechtsgrundlagen, Nachhaltigkeit, Tierschutz, Artenschutz und eine Würdigung der Urner Hobby-Jägerschaft. Eine wissenschaftliche Studie wird an keiner Stelle zitiert. Wir bitten Sie um Stellungnahme zu folgenden Punkten.

1. Die Antwort auf eine ungestellte Frage

Der Kernsatz Ihres Schreibens lautet: «Durch die Fuchsjagd wird weder der Fuchsbestand noch die Artenvielfalt gefährdet.» Danach hat niemand gefragt. Die Petition wollte wissen, welchen wissenschaftlich belegten Nutzen die Fuchsjagd hat, nicht ob sie Schaden anrichtet. Wer nachweist, dass eine Massnahme nicht schadet, hat ihre Notwendigkeit mit keinem Wort begründet. Können Sie den positiven Nutzennachweis nachreichen, den die Petition verlangt hat?

2. Das Genf-Beispiel widerlegt Sie selbst

Um die Vielfalt der Jagdsysteme zu illustrieren, verweisen Sie selbst auf den Kanton Genf mit seinen angestellten Wildhütern. Genau dieses Beispiel stützt die Petition: Genf kommt seit 1974 ohne Hobby-Jagd auf den Fuchs aus, ohne Bestandsexplosion und ohne verschärfte Krankheitslage. Sie führen den Gegenbeweis selbst an, den Sie eigentlich hätten prüfen sollen. Wie erklären Sie, dass ein von Ihnen gewähltes Referenzbeispiel die Notwendigkeit der Urner Fuchsjagd gerade nicht belegt, sondern in Frage stellt?

3. «Darf» ist nicht «muss»

Ihre Antwort verweist auf die Bundeskompetenz und das eidgenössische Jagdgesetz. Beides regelt, dass Füchse bejagt werden dürfen. Kein Bundesgesetz verpflichtet den Kanton Uri, gesunde Füchse zu schiessen. Der Kanton Zug hat gezeigt, dass der kantonale Handlungsspielraum genutzt werden kann. Weshalb verweist Uri auf eine Bundeskompetenz, wo der Bund den Kantonen selbst Spielraum lässt?

4. Die wissenschaftliche Befundlage

Die publizierte Forschung dokumentiert seit Jahren Kompensationseffekte bei der Fuchsbejagung: Abschüsse werden durch höhere Reproduktion, bessere Überlebensrate und Zuwanderung ausgeglichen. Selbst der Abschuss von drei Vierteln eines Bestands ist im Folgejahr wieder ausgeglichen. Zur Seuchenbekämpfung: Die Tollwutepidemie der 1970er-Jahre wurde nicht durch intensive Bejagung gestoppt, sondern erst durch die Impfkampagne ab 1978. Beim Fuchsbandwurm zeigt die französische Studie von Comte et al. (2017) aus dem Raum Nancy, dass die Befallsrate trotz hohem Jagddruck von 44 auf 55 Prozent stieg, weil zugewanderte Jungfüchse eine höhere Wurmbürde tragen. War der Sicherheitsdirektion diese Befundlage bekannt, bevor sie die Urner Fuchsjagd pauschal für unbedenklich erklärt hat? Die vollständige Übersicht findet sich in unserer Sammlung Studien zur Auswirkung der Hobby-Jagd auf Wildtiere.

5. Luxemburg beweist das Gegenteil dessen, was Sie behaupten

Luxemburg hat die Fuchsjagd 2015 vollständig verboten. Statt der prophezeiten Bestandsexplosion und Seuchengefahr trat das Gegenteil ein: Der Anteil der mit dem Kleinen Fuchsbandwurm befallenen Füchse sank nach dem Verbot deutlich. Das ist kein Modell und keine Prognose, sondern ein zehnjähriger Feldversuch mit umgekehrtem Ergebnis. Zusammen mit Genf (seit 1974) liegen damit zwei europäische Referenzräume vor, in denen der Verzicht auf die Hobby-Jagd auf den Fuchs weder zu mehr Tieren noch zu mehr Krankheit geführt hat. Auf welche gegenteilige Evidenz stützt die Sicherheitsdirektion ihre Annahme, die Urner Fuchsjagd sei notwendig?

6. Die Fuchsjagd erhöht die Gesundheitsgefahr, statt sie zu senken

Wird die Fuchsjagd mit dem Schutz der öffentlichen Gesundheit begründet, zeigt die Wissenschaft das Gegenteil. Füchse regulieren Mäuse- und Nagerpopulationen, die als Hauptreservoire für Borreliose übertragende Zecken gelten. Wo Fuchs und Steinmarder fehlen, steigt die Infektionsrate der Zecken. Beim Fuchsbandwurm wirkt die Bejagung sogar kontraproduktiv: Abschüsse destabilisieren Territorien, erhöhen die Wanderbewegungen juveniler Füchse und verbreiten den Parasiten so flächendeckend, während gezielte Entwurmung mit Praziquantel-Ködern das Infektionsrisiko nachweislich um bis zu 99 Prozent senkt. Auch historisch bestätigt sich das Muster: Die Tollwut wurde nicht durch die Hobby-Jagd besiegt, sondern durch grossflächige Impfköder-Programme; der letzte Tollwutfall beim Fuchs in der Schweiz stammt aus dem Jahr 1996. Wie rechtfertigt die Sicherheitsdirektion eine Praxis, die nach aktuellem Wissensstand die Gesundheit der Bevölkerung nicht schützt, sondern gefährdet? Hintergründe dazu in unseren Beiträgen «Hobby-Jagd fördert Krankheiten» und «Hobby-Jäger verbreiten Krankheiten».

7. Der Zuger SWILD-Bericht liegt vor

Der Kanton Zug hat als bisher einziger Kanton auf dieselbe Petition mit einer echten wissenschaftlichen Studie reagiert. Der SWILD-Bericht kommt eindeutig zu dem Schluss: Die praktizierte Fuchsjagd kann Bestände nicht nachhaltig regulieren, verbessert die Seuchenbekämpfung nicht und ist gegenüber nicht-letalen Methoden unterlegen. Hat die Sicherheitsdirektion diesen öffentlich zugänglichen Bericht zur Kenntnis genommen, bevor sie die Petition mit einem Grundsatztext ohne eine einzige Quelle beantwortet hat?

8. Textbaustein statt Auseinandersetzung

Ihr Schreiben besteht aus Formulierungen, die auf jede beliebige Jagdpetition passen und deshalb auf keine wirklich eingehen. Es ist derselbe Mechanismus, den bereits der Kanton Basel-Landschaft vorgeführt hat. Betrachtet die Sicherheitsdirektion eine Petition, die ausschliesslich die Prüfung der wissenschaftlichen Evidenzlage verlangt, mit einem Textbaustein für erledigt?

9. Die eine offene Frage

Es bleibt die Frage, die Ihr Schreiben umgeht: Welcher wissenschaftlich belegte Zweck rechtfertigt im Kanton Uri weiterhin die reguläre Bejagung gesunder Füchse, wenn die Bestandsregulation dafür wissenschaftlich nicht trägt und konkrete Problemtiere durch die Wildhut ohnehin gezielt entnommen werden können?

Wir bitten Sie um eine Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen. Dieser Brief sowie Ihre Antwort oder Ihr Schweigen werden auf wildbeimwild.com publiziert.

Mit freundlichen Grüssen

Wie es weitergeht

Antwortet die Sicherheitsdirektion innert Frist, veröffentlichen wir die Stellungnahme und kommentieren sie. Bleibt eine Antwort aus, halten wir auch das fest. Uri reiht sich damit in eine wachsende Reihe von Kantonen ein, die auf dieselbe Petition sehr unterschiedlich reagiert haben: Zug gab als einziger eine wissenschaftliche Studie in Auftrag, Glarus blieb nach einer knappen Antwort stumm, Basel-Landschaft widersprach sich über zwei Schreiben hinweg. Uri liefert nun ein viertes Muster: einen Textbaustein, der sich mit seinem eigenen Genf-Beispiel selbst entkräftet.

Die Frage, die Pascal Wolf in über zwölf Kantonen gestellt hat, bleibt dieselbe: Wenn kein Bundesgesetz die Kantone zur Fuchsjagd zwingt, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage töten Hobby-Jäger in der Schweiz dann jedes Jahr rund 20’000 Füchse?

Wer im Kanton Uri lebt, kann selbst aktiv werden. Auf unserer Kampagnenseite «Fuchsjagd stoppen – Landrat Uri anschreiben» finden sich ein Musterbrief, die Studienlage und die Kontaktwege zum Landrat. Hintergrund zur gesamten Kampagne bietet die Übersicht «Schluss mit der Fuchsjagd», zur Person hinter den Petitionen der Beitrag «Hobby-Jäger als falsche Wildtierexperten».

Schwedens Wolfsmodell scheitert vor Gericht – ein Warnsignal für Rösti und Regazzi

Ein Gerichtsurteil und Kritik aus Brüssel setzen Schweden unter Druck, den Referenzwert für einen günstigen Erhaltungszustand des Wolfs zu korrigieren. Damit wird die Lizenzjagd schwieriger. Für die Schweiz ist das brisant: Ständerat Fabio Regazzi propagiert ausgerechnet dieses Modell als Vorlage für eine Wolfsobergrenze und eine kontrollierte Hobby-Jagd.

Schweden sollte für die Schweiz kein Vorbild sein, sondern eine Warnung.

Das Land versucht seit Jahren, seine kleine und genetisch belastete Wolfspopulation mit politisch definierten Zielzahlen kleinzuhalten. Nun zeigen ein Gerichtsurteil und die Kritik der EU-Kommission: Wer Wölfe regelmässig töten lassen will, kann sich nicht einfach auf eine gewünschte Restzahl berufen. Der günstige Erhaltungszustand muss wissenschaftlich belegt sein.

Genau diese Erkenntnis trifft einen Schweizer Politiker, der Schweden ausdrücklich zum Modell erklärt hat: Mitte-Ständerat Fabio Regazzi aus dem Tessin. Er fordert für die Schweiz eine feste Obergrenze für Wölfe und will «überzählige» Tiere über eine kontrollierte Jagd entnehmen lassen. Seine Vorlage ist ausgerechnet Schweden – jenes Land, dessen Wolfsjagd jetzt wegen ungenügender rechtlicher und wissenschaftlicher Grundlagen immer schwieriger wird.

Schweden muss den Referenzwert korrigieren

Schweden hat seinen Referenzwert für den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs nach Kritik der EU-Kommission von 170 auf 220 Tiere angehoben. Zuvor war der Wert von 300 auf 170 Wölfe gesenkt worden. Die Kommission bezweifelte, dass diese drastische Absenkung wissenschaftlich ausreichend begründet sei und den langfristigen Erhalt der Population sichere.

Der günstige Erhaltungszustand ist im europäischen Naturschutzrecht kein politischer Wunschwert. Er soll gewährleisten, dass eine Art langfristig lebensfähig bleibt, ihr Verbreitungsgebiet nicht zurückgeht und genügend geeigneter Lebensraum vorhanden ist. Eine Behörde kann den Wolf deshalb nicht allein aufgrund einer politisch gewünschten Restzahl als gesichert erklären.

Schweden zeigt damit den Unterschied zwischen fachlich begründetem Artenschutz und einer Politik der Bestandsminimierung. Entscheidend sind Populationsentwicklung, genetische Vielfalt, Vernetzung, natürliche und menschlich verursachte Mortalität sowie die Folgen zusätzlicher Abschüsse – nicht die Frage, wie viele Tiere politisch geduldet werden sollen.

ArtenschutzPolitische Bestandsminimierung
Fragt, was eine Population langfristig brauchtFragt, wie viele Tiere politisch geduldet werden sollen
Berücksichtigt Genetik, Vernetzung und MortalitätReduziert den Wolf auf eine Zielzahl
Verlangt nachvollziehbare wissenschaftliche GrundlagenStützt sich auf Interessen, Konfliktbilder und Jagdquoten
Sieht Abschüsse als eng begrenzte AusnahmeMacht Abschüsse zum Instrument der Bestandssteuerung

Eine solche Zahl ist kein Schutzkonzept. Sie ist eine politische Entscheidung über eine Restpopulation.

Gericht stoppt die Lizenzjagd

Die für den 2. Januar 2026 geplante Lizenzjagd auf bis zu 48 Wölfe in fünf schwedischen Regionen wurde bereits im Dezember 2025 durch Verwaltungsgerichte gestoppt. Im Januar 2026 bestätigte das Berufungsgericht in Sundsvall diese Linie für Västmanland. Es hielt fest, dass eine ausreichende wissenschaftliche Grundlage fehle, um die Lizenzjagd bei den vorgesehenen niedrigen Bestandswerten zu rechtfertigen.

Der Entscheid stellt einen zentralen Grundsatz klar: Nicht Umweltorganisationen müssen beweisen, dass eine Jagd schädlich sein könnte. Behörden, die Abschüsse bewilligen, müssen nachvollziehbar darlegen, dass der günstige Erhaltungszustand der Population dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Von der Schadensabwehr zum Jagdangebot

Die schwedische Praxis zeigt noch etwas anderes: Sobald der Wolf als jagdlich verfügbare Verwaltungsgrösse behandelt wird, verschiebt sich der Fokus schnell von wirksamem Herdenschutz zu einem Jagdangebot.

Im südschwedischen Schonen bewilligte eine Behörde nach einem mutmasslich vom selben Wolf verursachten Angriff auf einen Schafbock und ein Pony eine Schutzjagd. Innerhalb von drei Stunden meldeten sich 53 Hobby-Jäger, um an der Tötung eines einzigen Wolfs teilnehmen zu können.

Das ist keine sachliche Antwort auf einen Konflikt. Der Herdenschutz hätte im Zentrum stehen müssen: sichere Zäune, Behirtung, Nachtpferche, rasche Unterstützung für Tierhaltende und eine gezielte Bewertung des konkreten Vorfalls. Stattdessen wurde die Schutzjagd zu einem begehrten Freizeitangebot.

Die Reaktion der Jägerschaft macht sichtbar, welche Dynamik eine Politik der Abschussfreigaben erzeugt. Ein einzelner Wolf wird nicht mehr primär als Tier in einem konkreten Konflikt betrachtet, sondern als seltene Jagdgelegenheit.

Auch die schwedische Jagdlobby arbeitet an einer Einschränkung öffentlicher Kontrolle. Die Präsidentin des Jagdverbands Jägarnas Riksförbund bezeichnete Personen, die sich über das Öffentlichkeitsprinzip Zugang zu Informationen über Hobby-Jäger und Tierhaltende verschaffen, in einem Leitartikel als «Tierrechtsterroristen». Die Richtung ist klar: Abschüsse sollen stattfinden, aber Daten zu Bewilligungen, Beteiligten und Konsequenzen sollen weniger gut überprüfbar sein.

Artenschutz ohne Transparenz ist keine Kontrolle. Es ist Verwaltung im Interesse jener, die von der Jagd profitieren.

Fabio Regazzi will diese Logik importieren

Fabio Regazzi vertritt in der Schweiz seit Jahren eine Linie, die beim Wolf nicht auf Einzelfallprüfung, Herdenschutz und strenge Beweislast setzt, sondern auf politisch festgelegte Obergrenzen und vereinfachte Entnahmen. Er ist Ständerat der Mitte im Tessin, Vizepräsident von JagdSchweiz, Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbands und selbst Hobby-Jäger.

Schon 2022 stellte Regazzi den Schweizer Wolfsbestand dem schwedischen Modell gegenüber. Damals verwies er auf die Absicht der schwedischen Regierung, eine geschätzte Population von 460 Wölfen auf 170 bis maximal 270 Tiere zu reduzieren. Übertragen auf die Schweiz, so Regazzi, müssten Wolfsbestände seiner Auffassung nach auf 17 bis 27 Tiere begrenzt werden.

Dieser Vergleich ist fachlich und politisch problematisch.

Schweden ist fast elfmal so gross wie die Schweiz, besitzt aber keine riesige, genetisch gesicherte Wolfspopulation. Im Gegenteil: Die skandinavischen Wölfe sind isoliert, in ihrer genetischen Vielfalt geschwächt und von illegalen Tötungen bedroht. Dass Schweden trotz dieser Lage einen radikalen Bestandsabbau plant, ist kein Argument dafür, dieses Vorgehen zu übernehmen. Es ist der Grund, weshalb Gerichte und die EU-Kommission genauer hinsehen müssen.

Regazzi nimmt aus dem schwedischen Beispiel nur die Zahl mit: eine möglichst kleine Population. Was er ausblendet, sind die Voraussetzungen und Folgen:

  • Die Zielspanne von 170 bis 270 Wölfen ist rechtlich und biologisch umstritten.
  • Die Lizenzjagd auf bis zu 48 Wölfe wurde 2026 gerichtlich blockiert.
  • Die Behörden konnten den Schutz der Population nicht ausreichend nachweisen.
  • Die schwedisch-norwegische Wolfspopulation ist genetisch stark belastet.
  • Legale Jagd erhöht nicht automatisch die Akzeptanz des Wolfs.
  • Illegale Tötungen bleiben eine der grössten Gefahren für die Population.

Der zentrale Fehler seiner Argumentation ist einfach: Aus einer politischen Wunschzahl wird eine vermeintliche biologische Notwendigkeit gemacht.

Eine Obergrenze ist kein Artenschutz

Regazzis aktueller Vorstoss will einen Systemwechsel. In der Schweiz soll nur noch eine bestimmte Zahl Wölfe geduldet werden. Wird diese politisch festgelegte Grenze überschritten, sollen Tiere als «überzählig» gelten und entnommen werden können.

Das kehrt den Sinn des Artenschutzes um.

Bislang muss bei einem konkreten Eingriff grundsätzlich geprüft werden, ob ein Schaden vorliegt, ob Prävention möglich und zumutbar ist, ob es Alternativen gibt und ob eine Entnahme die Population nicht gefährdet. Eine pauschale Obergrenze ersetzt diese Prüfung durch Statistik: Nicht mehr das Verhalten eines bestimmten Wolfs oder Rudels wäre entscheidend, sondern die Frage, ob seine blosse Existenz über einer Zielzahl liegt.

Das ist besonders bedenklich, weil der Bundesrat Regazzis Motion zur Annahme empfiehlt. Laut Regazzi überraschte ihn diese Unterstützung selbst.

Damit droht eine Entwicklung, die Schweden bereits vorführt:

  1. Eine politisch definierte Obergrenze wird eingeführt.
  2. Aus der Obergrenze entstehen Abschussquoten.
  3. Aus den Quoten entsteht ein Verwaltungsauftrag zur Bestandsreduktion.
  4. Aus der Reduktion wird ein Jagdangebot.
  5. Die wissenschaftliche Begründung bleibt lückenhaft.
  6. Gerichte müssen eingreifen, weil die Artenschutzpflichten nicht erfüllt sind.

Die Schweiz sollte nicht warten, bis sie denselben Weg vor Gericht korrigieren lassen muss.

Die Schweiz steht international unter Beobachtung

Die schwedische Entwicklung ist auch für die Schweiz relevant: Die hiesige Wolfspolitik hat längst internationale Kritik ausgelöst. Am 28. November 2023 forderten 158 Umwelt- und Tierschutzorganisationen aus 37 Ländern Bundesrat Albert Rösti in einem offenen Brief auf, den damals vorgesehenen präventiven Abschuss von bis zu 70 Prozent der Schweizer Wolfspopulation zu stoppen.

Sie warnten vor Folgen nicht nur für die Schweizer Wölfe, sondern auch für die vernetzten Populationen der West- und Zentralalpen sowie des Jura. Besonders kritisiert wurden die möglichen Abschüsse ganzer Rudel und von Jungwölfen.

Auch Fachleute widersprachen dem Kurs. Die Vorsitzenden der IUCN SSC Canid Specialist Group bezeichneten den damaligen Wolfsmanagementplan als «unwissenschaftlich» und unvereinbar mit modernen Erkenntnissen des Grossraubtiermanagements. FERUS hielt fest, es gebe keinen Nachweis, dass Wolfsabschüsse Herden wirksam schützten; entscheidend seien präventive Herdenschutzmassnahmen.

Schweden zeigt nun, wohin eine Politik politisch festgelegter Restbestände führen kann: zu fragwürdigen Referenzwerten, Lizenzjagden und gerichtlichen Stopps, wenn der wissenschaftliche und rechtliche Nachweis für Eingriffe fehlt. Die Schweiz sollte deshalb nicht auf willkürliche Obergrenzen und Abschussquoten setzen, sondern Herdenschutz finanzieren, Konflikte transparent untersuchen und die Alpen- und Jurapopulation als zusammenhängendes Schutzgut behandeln.

Kritik an Rösti wächst

Die Kritik an Albert Rösti beschränkt sich nicht auf die Wolfspolitik. Auch im Bundeshaus wächst der Widerstand gegen seinen umwelt- und klimapolitischen Kurs. Die Grünen verlangen, ihm das UVEK zu entziehen; ihre Forderung nach einer dringlichen Debatte über Hitze und Trockenheit wird laut Blick von SP bis GLP unterstützt.

Diese Kritik betrifft nicht unmittelbar Wolfsabschüsse, verweist aber auf einen politischen Konflikt: Rösti wird vorgeworfen, ökologische Risiken zugunsten kurzfristiger Interessen zurückzustellen. In der Wolfspolitik zeigt sich dies nach Ansicht der Kritiker darin, dass Prävention, wissenschaftliche Begründungen, Populationsschutz und internationale Verpflichtungen hinter Abschussquoten und jagdpolitischen Forderungen zurücktreten.

Was die Schweiz stattdessen braucht

Das Zusammenleben mit dem Wolf braucht eine ehrliche und wirksame Politik. Sie darf die Sorgen von Tierhaltenden nicht ignorieren. Nutztierrisse verursachen Leid und können für Betriebe einschneidend sein. Doch die Antwort muss dort ansetzen, wo Konflikte tatsächlich verhindert werden – nicht bei der populistischen Vorstellung, eine Wildtierart lasse sich mit einer willkürlichen Höchstzahl «beherrschbar» machen.

Notwendig sind:

  • Vollständig finanzierter, praxistauglicher Herdenschutz für alle betroffenen Betriebe.
  • Rasche und unabhängige Abklärung von Schäden und Ereignissen.
  • Gezielte, eng begrenzte Eingriffe bei nachweislich problematischen Einzelwölfen oder Rudeln.
  • Offenlegung aller Grundlagen, Abschussbewilligungen, genetischen Daten und Evaluierungen.
  • Schutz von genetischer Vernetzung und natürlichen Wanderkorridoren.
  • Eine klare Trennung zwischen fachlichem Wildtiermanagement und Freizeitjagd.

Schweden zeigt, wohin der andere Weg führt: zu einer Regierung, die den Rückbau einer geschützten Art plant; zu Jagdquoten statt Schutzstrategien; zu einer Hobby-Jägerschaft, die sich zu Dutzenden für die Tötung eines einzelnen Wolfs bewirbt; und schliesslich zu Gerichten, welche die Behörden an ihre eigene Beweislast erinnern müssen.

Schweden ist kein Vorbild

Fabio Regazzi will das schwedische Wolfsmodell für die Schweiz nutzbar machen. Doch gerade jetzt zerbricht die Erzählung vom erfolgreichen nordischen Vorbild. Der höhere Referenzwert für einen günstigen Erhaltungszustand und der gerichtliche Stopp der Lizenzjagd zeigen: Eine kleine Wolfspopulation lässt sich nicht beliebig herunterregulieren, nur weil Politik und Jagdlobby dies wünschen.

Die Lehre für die Schweiz ist nicht, die schwedischen Zielzahlen zu kopieren. Die Lehre lautet: Artenschutz ist keine Obergrenze. Wer Abschüsse fordert, muss beweisen, dass sie nötig, verhältnismässig und für die Population unschädlich sind. Solange dieser Nachweis fehlt, bleibt jede Forderung nach «überzähligen» Wölfen das, was sie ist: eine politische Lizenz zur Bestandsminimierung.

Borkenkäfer, Trockenheit und ein Beutegreifer, den niemand fragt: Wie der Wolf dem Wald hilft

Warum Wildverbiss den Wald schwächt und grosse Beutegreifer seine Widerstandsfähigkeit stärken können.

In Steinhausen ZG mussten kürzlich 150 Fichten gefällt werden.

Trockenheit hatte die Bäume geschwächt, der Borkenkäfer konnte sich ausbreiten. Förster Markus Amhof sprach gegenüber der «Tagesschau» von der zerstörten Arbeit von 30 Jahren. Auch im Raum Brugg AG und in Uster ZH sorgt der Käfer für Schäden.

Der Zusammenhang ist bekannt: Fehlt Fichten Wasser, sinkt ihre Fähigkeit, sich mit Harz gegen eindringende Borkenkäfer zu wehren. Wärme beschleunigt zudem die Entwicklung des Buchdruckers. Trocken- und Hitzestress erhöhen damit das Risiko grossflächiger Borkenkäferschäden erheblich.

Doch in der Debatte über Klima und Käfer wird eine weitere Frage oft übergangen: Kann sich unter geschädigten Altbeständen überhaupt ein vielfältiger, widerstandsfähiger Wald verjüngen?

Wenn die nächste Waldgeneration fehlt

Fichten, die bereits unter Trockenstress stehen, sind für den Borkenkäfer besonders anfällig. Viele Jungbäume geraten jedoch schon vorher unter Druck: Rehe, Hirsche und Gämse verbeissen ihre Triebe, besonders bei schmackhaften und ökologisch wertvollen Baumarten.

Wildverbiss verlangsamt das Wachstum und kann die natürliche Verjüngung einzelner Arten stark einschränken. Das Schweizerische Landesforstinventar verzeichnete bei Bäumchen zwischen 10 und 129 Zentimetern einen Gipfeltriebverbiss von 17,1 Prozent; besonders Tanne und Eiche stehen unter hohem Druck.

Das ist für den Waldumbau entscheidend. Wenn Weisstanne, Ahorn, Eiche oder Vogelbeere immer wieder ausfallen, bleibt oft eine ärmere Verjüngung zurück. Gerade diese Baumarten können aber dazu beitragen, reine oder stark fichtengeprägte Bestände in struktur- und artenreichere Mischwälder zu überführen.

Fichtenreinbestände sind für den Buchdrucker besonders riskant: Viele geeignete Brutbäume stehen dicht beieinander. Mischwälder sind nicht immun gegen Trockenheit oder Borkenkäfer, sie verteilen das Risiko jedoch auf verschiedene Baumarten und Strukturen. Eine vielfältige Naturverjüngung ist deshalb ein wichtiger Baustein für klimaresilientere Wälder.

Was Wölfe damit zu tun haben

Hier kommt ein Faktor ins Spiel, der in der Diskussion über Waldgesundheit oft fehlt: grosse Beutegreifer.

Wölfe können die Waldverjüngung auf zwei Wegen beeinflussen. Erstens reissen sie Huftiere und können damit lokal zur Begrenzung ihrer Bestände beitragen. Zweitens kann ihre Anwesenheit das Raum- und Zeitverhalten von Rothirsch, Reh und Gämse verändern. Tiere äsen unter einem anderen Risiko, meiden unter Umständen bestimmte Orte oder Zeiten und halten sich weniger lange an einzelnen Stellen auf.

In der Ökologie wird dieser mögliche indirekte Effekt als «Landscape of Fear» bezeichnet. Gemeint ist nicht, dass sich Wild überall gleich verhält oder der Verbiss automatisch verschwindet. Wie stark ein solcher Effekt ausfällt, hängt von Wilddichte, Lebensraum, Deckung, Störungen, Jahreszeit, Hobby-Jagd und der lokalen Präsenz von Beutegreifern ab.

Für die Schweiz liefert das Calanda-Gebiet im Kanton Graubünden wichtige Hinweise. Dort entstand 2011 das erste Wolfsrudel der Gegenwart. Forschungen um die WSL-Wissenschaftlerin Andrea Kupferschmid untersuchten den Waldzustand im Kerngebiet dieses Rudels. Bei Weisstanne, Bergahorn und Vogelbeere wurde dort vergleichsweise geringer Verbiss festgestellt. Die Arbeiten diskutieren direkte und indirekte Wirkungen von Wölfen auf die Waldverjüngung. Einen eindeutigen Vorher-Nachher-Beweis gibt es jedoch nicht, weil aus der Zeit vor der Wolfsansiedlung keine standardisierten Verbissdaten für die Region vorliegen.

Gerade diese Einschränkung ist wichtig: Der Wolf «rettet» den Wald nicht einfach. Aber er ist Teil eines ökologischen Wirkungsgefüges, das beeinflussen kann, wo und wie intensiv Huftiere junge Bäume verbeissen. Wo der Druck lokal sinkt, steigen die Chancen, dass sich mehr Baumarten etablieren und ein vielfältigerer Jungwald entsteht.

Wald-Wild-Konflikt ohne Beutegreifer?

In der Schweizer Hobby-Jagdpolitik wird der Wald-Wild-Konflikt häufig als Begründung für eine stärkere Hobby-Jagd von Huftierbeständen verwendet. Das Problem des Verbisses ist real; es betrifft den Schutzwald, die Biodiversität und die Anpassungsfähigkeit der Wälder an Hitze und Trockenheit.

Problematisch wird es dort, wo die Debatte so geführt wird, als sei die Hobby-Jagd die einzige denkbare Antwort. Natürliche Beutegreifer können einen Teil der Regulation von Huftierpopulationen und ihres Verhaltens übernehmen. Sie ersetzen menschliches Wildtiermanagement nicht zwangsläufig vollständig. Ihre Rolle darf jedoch nicht von vornherein ausgeblendet werden.

Forstwirtschaftliche Ziele, Hobby-Jagdinteressen, Schutzwaldanforderungen und der Schutz grosser Beutegreifer müssen gemeinsam betrachtet werden. Wer den Wald langfristig gegen Klimastress stärken will, kann nicht nur auf Abschüsse und technische Schutzmassnahmen setzen. Entscheidend ist auch, ob natürliche Prozesse wieder mehr Raum erhalten.

Der Wolf als Teil der Waldzukunft

Die Schäden in Steinhausen, Brugg und Uster zeigen, wie verletzlich Fichtenbestände unter Trocken- und Hitzestress werden. Die Borkenkäferkrise ist kein reines Käferproblem – sie legt offen, wie abhängig der Wald von einer funktionierenden Verjüngung ist.

Ob unter geschädigten Altbeständen ein vielfältiger neuer Wald nachwächst, entscheidet mit darüber, wie gut Schweizer Wälder künftigen Dürren, Stürmen und Schädlingen standhalten. Wildverbiss kann diese Entwicklung ausbremsen. Grosse Beutegreifer können beeinflussen, wie stark und wo dieser Druck entsteht.

Der Wolf ist keine Patentlösung für die Klimakrise im Wald. Seine Rückkehr ist aber ein Faktor, der in einer ernsthaften Debatte über Waldverjüngung, Borkenkäfer und klimaresistente Wälder nicht länger fehlen darf.

Graubünden meldet drei neue Rudel. Was der Kanton verschweigt: Es ist kein Wachstum, es ist Ersatz

Heinzenberg, Giarsinom und Madlain besetzen exakt die Territorien jener Rudel, welche die Abschüsse zuvor ausgelöscht haben. Die Natur repariert, was die Hobby-Jagd zerstört. Und das Amt kündigt bereits das nächste Massaker an.

Der Kanton feiert Nachwuchs. Die Wildhut hat in der ersten Augusthälfte 2026 drei neue Wolfsrudel mit mindestens zehn Welpen nachgewiesen, womit in Graubünden rechnerisch 13 Rudel als bestätigt gelten.

Die Botschaft klingt nach Erfolg. Die Wahrheit ist nüchterner: Die drei «neuen» Rudel kommen nicht zum Bestand dazu. Sie füllen exakt die Lücken, welche die Abschüsse gerissen haben.

Drei Rudel, drei aufgefüllte Lücken

Heinzenberg bewohnt das Gebiet des früheren Beverin-Rudels, das nach wiederholten Eingriffen und dem Verlust zentraler Rudelmitglieder nicht mehr als reproduzierendes Rudel nachgewiesen wurde. Am Heinzenberg konnte die Wildhut mittels Fotofalle und anschliessenden Beobachtungen zwei Welpen bestätigen.

Giarsinom bei Zernez übernimmt zumindest teilweise das Territorium des Fuorn-Rudels im und um den Schweizerischen Nationalpark, das 2024/25 nach diversen Abschüssen erlosch. Das neue Rudel mit mindestens drei Welpen hält sich aktuell weiter nördlich auf, als es das damalige Rudel im Sommer tat, doch die Streifgebiete dürften sich in wesentlichen Teilen überschneiden.

Madlain bei Scuol besetzt das Gebiet des früheren Sinestra-Rudels, dessen vollständige Entnahme im November 2025 verfügt wurde und aus dem später sechs Wölfe erlegt wurden. Sinestra lebte beidseits des Inns. Madlain beansprucht bisher mit mindestens fünf Welpen die Südseite, dürfte im Winter aber ebenfalls beidseitig unterwegs sein.

Die Wölfe kompensieren. Das ist kein Freibrief zum Töten.

Das Positive: Die Wölfe beweisen, dass sie Abschüsse kompensieren können. Auch in weiteren einst zerstörten Rudelgebieten gibt es diesen Sommer Reproduktionshinweise, in Graubünden wie im Wallis. Weitere solche Meldungen werden in den kommenden Tagen und Wochen folgen.

Genau diese Kompensation ist jedoch kein Argument für die Abschusspolitik, sondern ihr Todesurteil. Wer ein Territorium leer schiesst, schafft eine «wolfsfreie Zone» nur auf dem Papier. Zuwandernde Wölfe besetzen sie erfahrungsgemäss rasch aufs Neue. Es entstehen unnötig hohe Verluste, neuerliche Konflikte und Druck auf die genetische Vielfalt. Ein Teufelskreis, wie ihn der Schweizer Tierschutz an der geplanten Rudelentnahme scharf kritisiert hat. Wer Rudelstrukturen zerstört und Leittiere entnimmt, riskiert mehr Nutztierrisse statt weniger, weil unerfahrene Jungtiere ihre Beutewahl ändern.

Und noch etwas verschweigen die Abschussbefürworter: Wolfsbestände wachsen nicht ins Unendliche. Das Territorialverhalten der Art reguliert sich selbst. Sind in einer Region alle geeigneten Reviere besetzt, wächst kein weiteres Rudel hinzu. Die Jungwölfe wandern stattdessen ab, oft über hunderte Kilometer quer durch den Kontinent, bis sie ein freies Revier finden. Das «wolfsfreie» Territorium, das ein Abschuss schafft, ist für abwandernde Tiere geradezu ein Magnet. Genau deshalb füllt sich jede leergeschossene Region zuverlässig wieder auf. Die Abschusspolitik bekämpft also nicht einen unkontrollierbaren Zuwachs, sondern einen Bestand, der sich längst selbst begrenzt.

Das nächste Massaker ist bereits angekündigt

Kaum ist der Nachwuchs bestätigt, bereitet das unwissenschaftliche Amt bereits das nächste proaktive Massaker vor, wie es das auch bei anderen Tierarten macht. Das zeigt die politische Absurdität dieser Praxis: Erst werden Rudelstrukturen zerstört, dann wird die erneute Besiedlung derselben Räume als neue Ausgangslage für weitere Abschüsse behandelt. Es ist dasselbe Muster wie in den proaktiven Wolfsabschüssen des vergangenen Winters, bei denen zwischen September 2025 und Januar 2026 35 Wölfe getötet wurden. 18 davon fielen der sogenannten Jungtierregulation zum Opfer. Und es ist dieselbe Logik wie hinter den Phantomrudeln, die Graubünden vorsorglich zum Abschuss freigeben wollte.

Im Chöpfenberg-Rudel im Kanton Schwyz läuft parallel dasselbe Trauerspiel: Nachdem 2025 bereits drei Jungwölfe getötet wurden, dürfen nun bis zu vier der mindestens sechs diesjährigen Welpen erlegt werden – erneut trifft es ein Rudel, das sich erst seit kurzem etabliert hat.

Kompensation ist kein Argument fürs Töten. Sie ist der Beweis, dass die Natur repariert, was die Hobby-Jagd mutwillig zerstört. Wer Jahr für Jahr dieselben Territorien leer schiesst und den anschliessenden Wiederbesatz als «neue Rudel» feiert, betreibt kein Wildtiermanagement, sondern Symbolpolitik auf dem Rücken der Welpen.

Alle Hintergründe im Dossier «Wolf in der Schweiz: Fakten, Politik und die Grenzen der Jagd».

Kanton Waadt lanciert Sicherheitskurs für Hobby-Jäger

Ein Faktencheck zu den Unfallzahlen hinter der neuen Waadtländer Sicherheitsausbildung.

Der Kanton Waadt hat eine neue, freiwillige Sicherheitsausbildung für Hobby-Jäger lanciert und finanziert sie mit 2500 Franken pro Jahr.

Eine Pflicht wird geprüft. An der ersten Durchführung im Nordwaadtland nahmen rund 130 Hobby-Jäger teil, laut RTS eine Premiere in der Romandie.

Ausgelöst wurde die Initiative durch einen tödlichen Vorfall im November 2024. RTS berichtete darüber und lieferte zwei Zahlen mit, die eine genauere Einordnung brauchen.

Der «Mitschüler», der keiner war

RTS schreibt, ein Waadtländer Hobby-Jäger habe 2024 «einen seiner Mitschüler» («condisciple») versehentlich getötet. Das klingt nach einem Unfall unter Ausbildungsteilnehmenden. Tatsächlich ereignete sich der Vorfall am 24. November 2024 bei einer Wildschweinjagd in Oulens-sous-Échallens: Ein damals rund 80-jähriger Hobby-Jäger, ein ehemaliger Präsident der Diana Vaud, gab von einer Anhöhe verbotene Scheuchschüsse ab, um Wildschweine zum Verlassen des Dickichts zu bewegen. Eine Kugel traf tödlich den Kopf eines 64-jährigen Jagdkollegen aus dem Kanton Freiburg, der unterhalb der Anhöhe postiert war.

Im Mai 2026 wurde der Schütze wegen fahrlässiger Tötung zu zehn Monaten bedingt verurteilt, zu einer Busse von 2000 Franken, musste rund 75’000 Franken an die Familie des Opfers zahlen und erhielt ein auf drei Jahre verkürztes Jagdverbot, unter anderem damit er weiterhin seinen Enkel auf die Hobby-Jagd begleiten kann. Für die Behauptung, ein Hobby-Jäger habe in der Schweiz einen Ausbilder erschossen, findet sich in den verfügbaren Quellen kein Beleg. Auch dieser Fall betrifft einen erfahrenen Jagdkollegen, keine Ausbildungssituation.

Die kolportierten Unfallzahlen: Was sie wirklich zeigen

RTS beruft sich auf ChasseSuisse mit 300 gemeldeten Jagdunfällen pro Jahr und 23 Todesfällen in zehn Jahren. Beide Zahlen sind Fragmente aus unterschiedlichen Erhebungen und werden von RTS ohne Einordnung nebeneinandergestellt.

Die 300 Unfälle stammen aus der UVG-Unfallversicherungsstatistik und erfassen ausschliesslich obligatorisch unfallversicherte Angestellte. Pensionierte, Selbstständige und weitere Gruppen fehlen komplett, ausgerechnet jene Bevölkerungsgruppe, die überproportional stark unter den Hobby-Jägern vertreten ist. Rechnerisch ergibt das zwar einen Jagdunfall alle 29 Stunden, doch das ist ein Jahresdurchschnitt aus einer Teilstatistik, keine Vollerfassung.

Eine dritte, deutlich höhere Zahl kursiert parallel: Laut BFU-Statistik starben allein zwischen 2000 und 2019 über 75 Menschen im Kontext der Hobby-Jagd. Diese Zahl ist mit den 23 Todesfällen aus der ChasseSuisse-Auswertung nicht direkt vergleichbar, da Quelle, Zeitraum und Erfassungsart voneinander abweichen. Mehr dazu in unserem Dossier zu Jagdopfern in Europa.

Der zentrale Widerspruch

Der Präsident der Waadtländer Diana-Sektionen, Alexandre Berthoud, erklärt im RTS-Beitrag die Unfallursachen mit «Nichteinhaltung der Sicherheit», vergleichbar mit einem Fahrfehler im Strassenverkehr. Genau das bestätigte das Gericht im Fall Oulens-sous-Échallens: Der verurteilte Schütze wusste laut Anklageschrift, dass Scheuchschüsse verboten sind, und handelte trotzdem. Eine freiwillige Zusatzausbildung mit 130 Teilnehmenden beantwortet nicht, weshalb ein langjähriger Verbandsfunktionär mit jahrzehntelanger Erfahrung elementare Sicherheitsregeln missachten konnte, und sie ist auch kein Nachweis für mehr Sicherheit.

Die Waadtländer Jungen Grünen forderten nach dem Todesfall verbindliche Weiterbildung, periodische Gesundheits- und Eignungskontrollen, den definitiven Entzug des Jagdausweises bei schweren Verstössen sowie eine Nulltoleranz gegenüber Alkohol bei der Jagd. Damals waren im Kanton weder eine Weiterbildungspflicht noch obligatorische Gesundheitskontrollen vorgesehen. Diese Forderungen und der Umgang mit dem tödlichen Vorfall fehlen im aktuellen RTS-Beitrag.

Podcast-Episode: Tierrechte zwischen Jagd und Schutz

Wenn Studien die Jagdlegenden widerlegen, Protest verschwindet und Tierschutz selektiv bleibt.

In dieser Podcast-Ausgabe von Wild beim Wild geht es um eine Häufung von Ereignissen, die gängige Narrative über Jagd, Tierrechte und Tierschutz infrage stellen: Studien entziehen der Fuchsjagd ihre empirische Grundlage, eine grosse Tierrechtsdemonstration in Zürich bleibt medial fast unsichtbar, und ein tragischer Todesfall im Tessin wirft Fragen über politischen Druck und persönliche Folgen von Aktivismus auf.

Im Schwerpunkt Jagd und Wissenschaft zeigen mehrere Untersuchungen, dass intensive Fuchsbejagung weder Fuchsbestände nachhaltig senkt noch Geflügelschäden zuverlässig reduziert. Viele Schäden hängen vielmehr mit mangelhafter Sicherung von Tierhaltungen zusammen. Auch wirtschaftlich erscheint die Bejagung fragwürdig: Kontrollkosten können gemeldete Schäden deutlich übersteigen. Für die Schweiz wird zudem thematisiert, dass Wolfsabschüsse erhebliche öffentliche Kosten verursachen können, während Kantone diese Vollzugskosten teils nicht transparent ausweisen.

Weitere Beispiele zeigen, wie schwer sich Institutionen mit Alternativen zum Töten tun: Vier Damhirschböcke im Tierpark Königsfelden wurden erschossen, obwohl frühere Vermittlungen einzelner Tiere möglich gewesen waren. Der Welttag für das Ende des Speziesismus am 29. August bildet den ethischen Rahmen für die Forderung, Wildtiere als Individuen mit eigenen Interessen statt als verfügbaren Bestand zu behandeln.

Ein zweiter Schwerpunkt betrifft mediale Sichtbarkeit. Die laut Veranstaltern grösste Tierrechtsdemonstration der Schweiz mit 3’200 Teilnehmenden in Zürich erhielt kaum Aufmerksamkeit in grossen Schweizer Online-Medien. Gleichzeitig verweist die Ausgabe auf internationale Resonanz: BBC Future verlinkte einen Beitrag von wildbeimwild.com zur wissenschaftlich umstrittenen Einstufung des Waschbären als invasive Art.

Unter dem Thema «Rettung und ihre Grenzen» wird deutlich, dass Tiere aus Pelzfarmen oder langjähriger Gefangenschaft oft nicht einfach ausgewildert werden können. Die Geschichte von SaveAFox und eine Studie zu verwaisten Grizzlybären zeigen: Gut gemeinte Pflege kann Tiere für das Überleben in Freiheit ungeeignet machen. Auch Zoos leisten laut der besprochenen Auswertung nur begrenzt Beiträge zu Auswilderungen, insbesondere bei Karnivoren.

Zum Schluss thematisiert die Folge Doppelstandards im Tierschutz. Die Strafanzeige des Schweizer Tierschutzes im Fall Ramiswil fordert für getötete Hunde individuelle Prüfung und Alternativen zur Tötung. Diese Prinzipien gelten jedoch nicht für die Millionen Nutztiere, die jährlich in der Schweiz geschlachtet werden. Der Fall wird als Ausdruck von Speziesismus eingeordnet.

Die Ausgabe endet mit dem Tessiner Fall um Regierungsrat Zali: Nach veröffentlichten Audioaufnahmen kündigte er seinen Rücktritt an; kurz darauf wurde eine langjährige Präsidentin der Tierrechtsgruppe «Offensiva Animalista», die die Aufnahmen verbreitet hatte, tot im Luganersee gefunden. Die Todesursache war zum Redaktionsschluss ungeklärt.

Wieder Femizid durch Hobby-Jäger: 90-Jähriger tötet Ehefrau

In Niedersachsen erschiesst ein 90-jähriger Hobby-Jäger seine 65-jährige Ehefrau mit einer grosskalibrigen Jagdwaffe und begeht danach Suizid.

Am Mittwochmittag, 19. August 2026, wird die Polizei gegen 12.20 Uhr wegen Schussgeräuschen zu einem Wohnhaus in Hepstedt gerufen, einer Gemeinde mit rund 1000 Einwohnerinnen und Einwohnern in der Samtgemeinde Tarmstedt im niedersächsischen Landkreis Rotenburg (Wümme). Die Einsatzkräfte finden im Haus zwei leblose Personen: einen 90-jährigen Mann und seine 65-jährige Ehefrau.

Nach bisherigem Ermittlungsstand geht die Polizei davon aus, dass der Mann zunächst seine Frau mit einer Schusswaffe tötete und die Waffe anschliessend gegen sich selbst richtete. Wie Polizeisprecher Marvin Teschke am Folgetag bestätigte, stammen die tödlichen Schüsse aus einer grosskalibrigen Jagdwaffe, einer Repetierbüchse. Bereits am Tag der Tat hiess es im Dorf, der mutmassliche Schütze sei Hobby-Jäger gewesen.

Hilferufe vor den Schüssen

Eine Anwohnerin berichtete, dass vor den Schüssen Hilferufe aus dem Haus zu hören gewesen sein sollen. Nachbarn alarmierten daraufhin die Polizei, die mit fünf Fahrzeugen sowie einem Rettungswagen samt Notarzt anrückte. Auch die Notfallseelsorge wurde hinzugezogen.

Hinweise auf eine Beteiligung weiterer Personen liegen den Ermittlungsbehörden zufolge nicht vor. Im Haus befanden sich zur Tatzeit keine weiteren Personen. Ein Abschiedsschreiben, das ein mögliches Motiv erklären könnte, wurde bislang nicht gefunden. Die Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat und dem genauen Tathergang dauern an.

Die Bürgermeisterin der Samtgemeinde Tarmstedt, Heidi Stelljes, zeigte sich betroffen: «Das ganze Dorf steht still», sagte sie, man befinde sich «unter Schockstarre». Die Nachricht habe sich im 1000-Einwohner-Ort schnell herumgesprochen, die Menschen seien fassungslos und traurig.

Forderung: Verbot der Hobby-Jagd nach Genfer Vorbild

Der Fall Hepstedt zeigt einmal mehr: Die Gewalt, die im Rahmen der Hobby-Jagd trainiert und normalisiert wird, bleibt nicht im Wald. Wer den Umgang mit tödlichen Schusswaffen gegen nichtmenschliche Tiere routiniert einübt, hat diese Waffen und die Bereitschaft, sie einzusetzen, auch im häuslichen Umfeld griffbereit. Die IG Wild beim Wild fordert deshalb ein generelles Verbot der Hobby-Jagd.

Als Vorbild dient der Kanton Genf, der die Hobby-Jagd bereits 1974 abgeschafft hat und das Wildtiermanagement seither staatlichen Wildhütern überträgt. Das Genfer Modell zeigt, dass ein funktionierendes, ethisch vertretbares Wildtiermanagement ohne private, unkontrollierte Schusswaffennutzung möglich ist, und ohne die damit verbundenen Risiken für Menschen und Tiere.

Femizide durch Hobby-Jäger: ein wiederkehrendes Muster

Der Fall von Hepstedt ist kein Einzelfall, sondern reiht sich in eine lange Liste von Femiziden ein, bei denen legal besessene Jagdwaffen zur tödlichen Gefahr für Ehefrauen und Partnerinnen wurden. Die IG Wild beim Wild dokumentiert solche Fälle seit Jahren systematisch in der Rubrik Kriminalität & Jagd:

Auffällig ist auch im Fall Hepstedt das hohe Alter des mutmasslichen Täters. Die grösste Altersgruppe unter den Hobby-Jägern in Deutschland sind die über 65-Jährigen, eine Gruppe, die überdurchschnittlich häufig von alters-, seh-, konzentrations- und reaktionsbedingten Einschränkungen betroffen ist. Eine verpflichtende medizinisch-psychologische Eignungsprüfung für Hobby-Jäger, wie sie in den Niederlanden besteht, sowie eine obere Altersgrenze für den Waffenbesitz existieren in Deutschland bislang nicht.