17.09.2026, 00:45

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Tessin Jagd 2026/27: Vorfälle, Verstösse und Entwicklungen im Überblick

Wild beim Wild dokumentiert die Jagdsaison 2026/27 im Tessin laufend. Im Ticker erscheinen behördliche Mitteilungen, Vorfälle, Verstösse, Abschüsse und weitere Auffälligkeiten – chronologisch aktualisiert.

Seit dem 5. September 2026 ist die Jagdsaison 2026/27 im Tessin eröffnet. Mit Beginn der Hochjagd sind rund 1’800 Hobby-Jägerinnen und -Jäger im Kanton unterwegs.

Wie tief die Hobby-Jagd im Tessin kulturell verankert ist, zeigt der Beitrag Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Tessin.

Ticker

16.09.2026
Mi 15:15

FCT-Präsident nennt Verstösse «fast verschwunden», der Jagdbericht zählt 186 Verfahren

Auf tio.ch erklärt Davide Corti, Präsident der Federazione Cacciatori Ticinesi, die Hobby-Jagd zur «wissenschaftlichen Wildbewirtschaftung», zur Seuchenprävention und zum Umweltschutz. Schwere Verstösse und Wilderei seien «fast verschwunden». Der Jagdbericht 2024 des Kantons widerspricht ihm in jedem Punkt: 190 Selbstanzeigen, 82 Disziplinarbussen, 186 Übertretungsverfahren, neun Delikte bei der Staatsanwaltschaft und mindestens 16 Jagdrechtsentzüge, in der statistischen Tabelle desselben Berichts sogar 37. Das ist kein Randphänomen, sondern die dokumentierte Untergrenze eines Vollzugsproblems. Corti selbst nennt im gleichen Interview den illegalen Einsatz von Nachtsichtgeräten als «Hauptsorge» des Verbandes; was verschwunden sein soll, kann nicht gleichzeitig die grösste Sorge sein.

Die behauptete «Ethik» misst sich an der Praxis: 3’377 getötete Hirsche, Rehe und Wildschweine in der Hochjagd 2024, ein Rekord, plus 48 Prozent gegenüber zehn Jahren zuvor; 143 erschossene säugende Hirschkühe, davon 87 ohne Kalb zur Kontrolle gebracht, was der Kanton als Fortschritt verbucht. Die Wildschweinabschüsse haben sich seit 2000 verfünffacht, und die wildbiologische Forschung erklärt seit zwei Jahrzehnten, weshalb hoher Jagddruck die Vermehrung erst erzeugt. Beim Gamswild werden doppelt so viele Böcke wie Geissen getötet, der Kanton benennt die Trophäenjagd als Ursache und lässt sie trotzdem zu. Den Wolf will Corti «wie andere Arten bewirtschaften», präventive Abschüsse eines geschützten Beutegreifers, deren Schutzwirkung laut KORA bis heute nicht belegt ist.

Der Journalist stellt keine einzige Rückfrage, nennt keine Zahl, erwähnt weder die zwei toten Hobby-Jäger vom Eröffnungswochenende noch den Femizid von Faido, bei dem ein Hobby-Jäger mit Schalldämpfer eine Frau erschoss. Seine Schlagzeile ist Cortis stärkste Erinnerung aus vierzig Patentjahren: die erste Beute der Tochter. Das ist der ehrlichste Satz des Interviews, und er sagt mehr über die Hobby-Jagd als alle Managementvokabeln davor. Zur Analyse

15.09.2026
Di 14:32

Hirsch per Helikopter aus dem Piemont: Provinzpolizei bestätigt Tessiner Hobby-Jäger

Der Kronenhirsch, der am Wochenende im Ossolatal erlegt und per Helikopter über die Grenze geflogen wurde, ist ein Tessiner Fall. Der Kommandant der Provinzpolizei Verbano-Cusio-Ossola bestätigt gegenüber tio.ch: Der Hobby-Jäger ist im Tessin patentiert und zusätzlich in der Provinz VCO zugelassen, der Helikopter gehört einer Tessiner Firma, abgesetzt wurde das Tier bei Cimalmotto in der Gemeinde Campo (Vallemaggia). Beanstandet werden der Überflug eines Vogelschutzgebiets ohne die vorgeschriebenen Meldungen und der Umstand, dass der Hobby-Jäger selbst an Bord war, was in Italien für Jäger verboten ist. Hobby-Jäger und Flugunternehmen zahlen je über 5’000 Euro Busse. Damit liegt der Fall vollständig in Tessiner Verantwortung; ob das Ufficio della caccia e della pesca patentrechtliche Konsequenzen prüft, haben wir angefragt. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

06.09.2026
So 12:18

54-jähriger Hobby-Jäger stürzt bei der Hobby-Jagd zu Tode am Pizzo Sassariente (Locarnese)

Ein 54-jähriger Schweizer mit Wohnsitz im Locarnese ist am Samstagnachmittag bei einer Hobby-Jagd in der Region Pizzo Sassariente ums Leben gekommen. Das teilte die Tessiner Kantonspolizei am Sonntagmorgen mit.

Kurz nach 16.30 Uhr ging bei der gemeinsamen Alarmzentrale (CECAL) die Vermisstmeldung ein. Eine Suchaktion mit Kantonspolizei, Schweizer Alpine Rettung (SAS) und REGA lief an. Gegen 18 Uhr wurde der leblose Körper auf rund 1450 Metern am Hang des Val della Porta gefunden. Nach ersten Erkenntnissen stürzte der Mann während der Jagd ab. Die genauen Umstände klärt eine Untersuchung. Für die Betreuung der Angehörigen wurde das Care Team aufgeboten.

Einordnung: Wieder fordert die Tessiner Hochjagd ein Menschenleben, und wieder ist es kein «Unglück aus heiterem Himmel», sondern die vorhersehbare Folge einer Freizeitbeschäftigung, die Menschen in steilstes, absturzgefährdetes Gelände treibt, allein, ausserhalb gesicherter Wege, oft in der Dämmerung. Der Absturz auf 1450 Metern reiht sich in eine lange Serie tödlicher Jagdunfälle im Alpenraum ein. Kein Hirsch, kein Reh wiegt ein Menschenleben auf. Die Hobby-Jagd ist kein Naturschutz, sondern ein tödliches Risiko, das die Jagenden freiwillig eingehen und das regelmässig auch Unbeteiligte gefährdet.

05.09.2026
Sa 19:08

Am ersten Wochenende der Tessiner Hochjagd hat die Saison ihr erstes Todesopfer gefordert. Kurz nach 13 Uhr stürzte ein 69-jähriger Schweizer mit Wohnsitz im Bezirk Riviera im Gebiet von Biasca an einem Hang beim Riale Crenone auf rund 700 Metern Höhe ab. Trotz Reanimationsversuchen durch die Rega konnten die Rettungskräfte nur noch den Tod des Mannes feststellen. Für die Angehörigen wurde ein Care Team aufgeboten. Die genauen Umstände des Absturzes sind laut Kantonspolizei noch Gegenstand der Ermittlungen.

Der Fall reiht sich in ein wiederkehrendes Muster ein: Ein Grossteil der tödlichen Jagdunfälle in der Schweiz sind keine Schussunfälle, sondern Abstürze in steilem, unwegsamem Gelände, in das sich Hobby-Jäger zur Ausübung ihres Freizeitvergnügens begeben. Dass mit 69 Jahren ein Mensch in solchem Terrain unterwegs ist, um Wildtiere zu erlegen, ist kein Einzelfall, sondern strukturell angelegt.

Genau hier setzen die langjährigen Forderungen der IG Wild beim Wild an. Die grösste Altersklasse bei den Hobby-Jägern ist 65+, also jene mit zunehmenden Alters-, Seh-, Konzentrations- und Reaktionsschwächen. Ab dem 45. Lebensjahr steigt die Zahl der Unglücke für Menschen und Tiere deutlich an. Deshalb fordert die IG seit Langem, dass sich Hobby-Jäger regelmässig einem medizinisch-psychologischen Eignungstest unterziehen müssen, nach dem Vorbild der Niederlande, und eine Altersobergrenze für die aktive Ausübung der Hobby-Jagd eingeführt wird. Beides ist bei anderen sicherheitsrelevanten Tätigkeiten längst selbstverständlich.

Grundsätzlich fordert die IG Wild beim Wild die Abschaffung der Hobby-Jagd und deren Ersatz durch ein professionelles, staatlich verantwortetes Wildtiermanagement. Wildtierregulierung, wo sie überhaupt nötig ist, gehört in die Hände ausgebildeter, angestellter Fachpersonen mit klaren Standards, nicht in die Freizeit von Privatpersonen. Ein solches System wäre nicht nur für die Wildtiere schonender und fachlich fundierter, es würde auch Tragödien wie jene von Biasca vermeiden helfen.

Die Verantwortung endet dabei nicht beim einzelnen Hobby-Jäger. Es ist der Kanton, der die Hobby-Jagd in gefährlichem Gelände überhaupt erst erlaubt, ohne verpflichtende medizinisch-psychologische Eignungstests und ohne Altersobergrenze. Solange er an diesem System festhält und sich den langjährigen Forderungen nach mehr Sicherheit verweigert, ist er aus Sicht der IG Wild beim Wild an den zahlreichen Todesfällen der vergangenen Jahre politisch mitverantwortlich.

05.09.2026
Sa 08:44

Vom «Nutzer» zum «Fauna-Manager»: Wie Corti die Vervierfachung der Abschüsse zur Verantwortung umdeutet

Am Vorabend der Hochjagd-Eröffnung erklärt Davide Corti, Präsident der Tessiner Hobby-Jägerföderation, der moderne Alpenjäger sei kein «Nutzer», sondern ein «Manager der Alpenfauna». Die entscheidende Zahl liefert er selbst mit: Als er sein Jagdpatent löste, wurden im Tessin rund 1’600 Huftiere pro Jahr erlegt, heute sind es etwa 7’000. Was hier als gewachsene «Verantwortung» und «Management» verkauft wird, ist in Wahrheit eine Vervierfachung der Tötungen. Ein Manager, dessen einzige messbare Leistung darin besteht, viermal so viele Tiere zu erlegen wie früher, betreibt keinen Naturschutz, sondern rechtfertigt die Ausweitung der Hobby-Jagd mit einem neuen Etikett.

Besonders dreist ist Cortis Umgang mit dem gestiegenen Druck auf die Wildtiere: Schuld seien Tourismus und Freizeitnutzung, nicht die Hobby-Jagd. Doch Wandernde, Bikerinnen und Touristen töten und quälen keine Wildtiere. Die Hobby-Jagd tut es, und im Tessin praktisch das ganze Jahr. Zusammengenommen schaffen Sommerjagd, Hochjagd, Fuchs- und Wildschweinjagd sowie Wolfsregulierung ein System, in dem Wildtiere während grosser Teile des Jahres bejagt oder durch unnötige Hobby-Jagdaktivitäten gestört werden. Eine kantonsweit verlässliche, lange Ruhephase ist für viele betroffene Tiere kaum erkennbar.

Jagdzeiten im Tessin im Überblick

  • Wildschwein-Sommerjagd: Juni bis August; im Juni auf offenen Flächen in der Dämmerung, im Juli und August nachts von zugewiesenen erhöhten Ansitzen im Wald.
  • Hochjagd: 5. bis 19. September sowie 23. bis 27. September 2026.
  • Fuchsjagd («Caccia bassa»): gemäss jährlicher kantonaler Saisonregelung; in den Wintermonaten je nach Gebiet und Freigabe mit zusätzlichen Methoden.
  • Spätherbstjagd auf Hirsch und Reh: mögliche Anschlussjagd nach der Hochjagd, falls die kantonalen Abschussziele nicht erreicht werden; Daten für 2026/27 noch offen.
  • Winterjagd auf Wildschweine: nach kantonaler Anordnung; Daten für 2026/27 noch offen.
  • Proaktive Wolfsregulierung: nach kantonaler Anordnung innerhalb der jeweils geltenden Bewilligungsfrist.

Kaum ein Monat bleibt frei. Cortis Verweis auf den Tourismus lenkt genau davon ab.

Schalldämpfer: «nur Vorteile»? Zwei Tessiner Fälle sagen das Gegenteil

Auch bei den neu erlaubten Schalldämpfern gibt sich Corti keine Mühe mit Abwägung: Sie hätten «nur Vorteile». Wie sich diese Vorteile in der Hobby-Jägerhand auswirken können, zeigt derselbe Kanton innert weniger Monate gleich zweifach. Ein Tessiner Hobby-Jäger wurde als Wilderer verurteilt, mit Schalldämpfer, Nachtsichtgerät und illegalen Lockfallen. Und beim Femizid von Faido durch einen Hobby-Jäger hörte niemand den tödlichen Schuss auf die 56-jährige Frau, weshalb die Polizei von einem Schalldämpfer ausgeht. Die Verbreitung von Schalldämpfern über jagdrechtliche Ausnahmebewilligungen ist damit kein reiner «Vorteil», sondern ein Kontrollproblem mit realen Opfern nicht nur in der Tierwelt.

05.09.2026
Sa 06:51

Das Tessiner Amt für Jagd und Fischerei (UCP) fordert die Bevölkerung auf, Sichtungen von in diesem Jahr geborenen Wolfswelpen mit Datum, Ort sowie möglichst Foto- oder Videomaterial zu melden. Die Behörde erklärt offen, der Zweck sei, Anträge zur «proaktiven Regulierung» von Wolfsrudeln zu erleichtern. Einen Tag zuvor beschloss der Tessiner Staatsrat, in den Rudeln Molare und Lepontino bis zu zwei Drittel der im laufenden Jahr geborenen Jungwölfe töten zu lassen – unter Mitwirkung von Hobby-Jäger.

Die IG Wild beim Wild empfiehlt deshalb nicht, solche Sichtungen an die UCP zu melden. Die verlangten Angaben dienen nachweislich nicht einem unabhängigen wissenschaftlichen Monitoring, dem Herdenschutz oder einer konfliktarmen Koexistenz, sondern der Vorbereitung präventiver Abschüsse von Wolfswelpen. Das widerspricht einem Wildtierschutz, der soziale Rudelstrukturen, natürliche Regulation und die ökologische Funktion des Wolfs ernst nimmt. Auch für den Schutzwald ist eine intakte natürliche Dynamik wichtig: Beutegreifer können die räumliche Nutzung und das Verhalten von Huftieren beeinflussen und damit lokal übermässigem Verbiss entgegenwirken.

Wölfe vermehren sich zudem nicht unbegrenzt an einem Ort. Jungtiere wandern ab, besiedeln freie und geeignete Lebensräume und verbinden Populationen über Kantons- und Landesgrenzen hinweg über den ganzen Kontinent.

Originalmeldung der UCP

Segnalazione di giovani lupi – Per agevolare le richieste di regolazione proattiva dei branchi di lupo in Ticino, l’UCP invita a segnalare eventuali avvistamenti di giovani lupi dell’anno. Le segnalazioni, indicando la data e il luogo dell’avvistamento e corredate, se possibile, da fotografie o video, possono essere inoltrate a:

4 settembre 2026 – Attualità, Dipartimento del territorio

04.09.2026
Fr 14:51

Wolf als Sündenbock: Amtliche Zahlen entlarven, wer wirklich versagt

Amtliche Zahlen des UCP Bellinzona («Lupo – Predazioni 2026», Stand 3. September) zeigen schonungslos: Von 108 im laufenden Jahr durch Wölfe getöteten Nutztieren waren gerade einmal 4 angemessen geschützt, nicht einmal 4 Prozent. Bei 96 Prozent der Risse hatten die Tierhaltenden ihre gesetzliche Schutzpflicht schlicht nicht erfüllt. Trotzdem ist es der Wolf, der reguliert, bejagt und zum Abschuss freigegeben wird, während die eigentlich Verantwortlichen straflos bleiben. Wie Wild beim Wild bereits im Fall Paudo und in der Auswertung zur Vollzugspraxis des Veterinäramts dokumentiert hat, ist das kein Einzelfall, sondern System: Das Tessin duldet seit Jahren ungeschützte Herden in bekannten Wolfsgebieten, ahndet die Verstösse nicht und lässt anschliessend den Beutegreifer für das eigene Kontrollversagen büssen.

Screenshot 2026 09 04

04.09.2026
Fr 11:25

Rekordstrecke beim Hirsch: Selbst die organisierte Hobby-Jägerschaft zweifelt an der amtlichen Begründung

Der Kanton hat die Bejagung des Rothirschs in den letzten Jahren massiv verschärft: 2’163 Tiere während der Hochjagd 2025, gegenüber 1’787 im Jahr 2022. Bezeichnend: Selbst die kantonale Jägerföderation FCTI widersprach 2021 der behördlichen Annahme einer wachsenden Population und warnte vor einem «Kampf ohne Gnade» gegen den Hirsch. Beim Gämsbestand zeigt sich das Muster umgekehrt: Das Maximalkontingent von 800 Tieren wurde seit 2022 nie erreicht, im Gebiet Gambarogno-Tamaro-Lema brach die Population sogar so stark ein, dass die Jagd dort drei Jahre ausgesetzt werden musste. Abschusszahlen sagen also wenig darüber aus, ob das Töten ökologisch begründet ist, sie spiegeln vor allem die Freigabepolitik des Kantons selbst. Nach der Hochjagd 2025 verzeichnete das Tessin zudem über 140 Selbstanzeigen und 19 Patententzüge wegen schwerer Verstösse, darunter ein Fall von Wilderei mit schallgedämpfter Waffe und Wärmebildgerät. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

04.09.2026
Fr 10:54

Saisonstart mit 50-Meter-Sicherheitsabstand, der seit 2019 versprochenen Erhöhung fehlt bis heute

Seit dem 5. September sind während der Hochjagd wieder rund 1’800 Hobby-Jäger im ganzen Kanton unterwegs, in zwei Phasen bis zum 27. September. Wie prekär der Schutz der Bevölkerung dabei bemessen ist, zeigt ein Detail: Hobby-Jäger müssen laut Amt für Jagd und Fischerei nur 50 Meter Abstand zu Wohnhäusern, Campingplätzen und Naturlehrpfaden einhalten, die Länge eines Schwimmbeckens. Nach schweren Jagdunfällen im Herbst 2019, bei denen unter anderem ein Kaminfeger mit Warnweste erschossen wurde, hatte der Kanton eine Erhöhung auf 200 Meter angekündigt. Umgesetzt wurde sie nie, bis heute gilt die 50-Meter-Regel. Seit Juli 2026 sind zudem Schalldämpfer zugelassen, was Schüsse in Siedlungsnähe leiser, aber nicht sicherer macht. Im Bleniotal, wo die Hochjagd nun beginnt, wirkt zudem der Fall von Faido/Leontica nach, wo ein Hobby-Jäger seine Ex-Frau erschoss und ein Haus sprengte, ein weiterer Beleg für das wiederkehrende Muster aus legalem Waffenzugang und Gewalt im jagdlichen Umfeld. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

03.09.2026
Do 16:58

Tessin gibt Rudel Molare und Lepontino zum Abschuss frei, ohne einen einzigen nachgewiesenen Riss

Der Staatsrat hat am 3. September mit Segen des BAFU die Tötung von bis zu zwei Dritteln der 2026 geborenen Jungtiere in den Rudeln Molare und Lepontino angeordnet, ausgeführt auch durch eigens ausgebildete Hobby-Jäger. Weder für Molare noch für Lepontino nennt der Kanton einen einzigen dem jeweiligen Rudel zugeordneten Riss als Begründung, die kantonale Rechtfertigung bleibt bewusst allgemein gehalten. Ausreichend ist laut revidierter Jagdverordnung bereits der blosse Nachweis von zwei oder mehr diesjährigen Welpen, eine Tötung auf Vorrat, ohne jeden Nachweis individuellen Fehlverhaltens. Die Verfügungen richten sich ausdrücklich gegen die «giovani lupi» und weisen die Hobby-Jäger sogar an, bei annähernd gleich grossen Tieren nicht zu schiessen, um kein Elterntier zu treffen. Bestraft wird damit nicht ein Rudel, das nachweislich Schaden angerichtet hat, sondern die blosse Tatsache, dass es sich fortgepflanzt hat. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

Hintergrund

«Ganz geläufig in Jagdkreisen»: Was Urteile und Jagdberichte aus drei Kantonen zeigen

Ein St. Galler Hobby-Jäger schoss nachts Rothirsche und nennt das üblich. Urteile, Jagdberichte und Verbandskodizes aus Graubünden und dem Tessin zeigen, wie weit Selbstbild und Praxis der Hobby-Jagd auseinanderliegen.

Mitte September 2026 verurteilte ein St. Galler Einzelrichter einen Hobby-Jäger aus dem Jagdgebiet Amden wegen mehrfacher Widerhandlungen gegen das Jagd- und das Waffengesetz sowie wegen vorsätzlicher Tierquälerei.

Nach der Gerichtsberichterstattung der «Linth-Zeitung», die Nau.ch zusammengefasst hat, hatte der Mann zwischen 2023 und 2025 mehrfach nachts Rothirsche erlegt, die Abschusszeiten in seinen Meldungen vorverlegt und einen angeschossenen Hirsch nicht nachgesucht. Die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafe fand er übertrieben. Seine Begründung: «Das ist aber ganz geläufig in Jagdkreisen.»

Am selben Tag erklärte Davide Corti, Präsident der Tessiner Jägerföderation, gegenüber tio.ch, schwere Verstösse und Wilderei seien «fast verschwunden». Zehn Tage zuvor hatte im bündnerischen Avers ein Hobby-Jäger ein Pferd auf einer Weide erschossen, weil er es für einen Hirsch hielt. Und der Bündner Kantonale Patentjägerverband wirbt in diesen Wochen mit einem Kodex, wonach die Achtung vor dem Wildtier stets im Mittelpunkt des jagdlichen Handelns stehe.

Die drei Fälle sind nicht gleich. In Amden geht es um einen gerichtlich beurteilten, wiederholten Regelverstoss, im Avers um einen tödlichen Fehlabschuss, im Tessin um die Aussage eines Verbandspräsidenten im Kontrast zu den Zahlen des kantonalen Jagdberichts. Gemeinsam werfen sie dieselbe Frage auf: Wie belastbar ist eine Jagdethik, wenn die Kontrolle über Abschüsse, Nachsuchen und Meldungen im entscheidenden Moment, oft allein, im Zwielicht und ohne Zeugen, bei der schiessenden Person selbst liegt?

Amden: Nachtabschüsse, falsche Meldungen und eine unterlassene Nachsuche

Nach der Berichterstattung ging der Hobby-Jäger zwischen 2023 und 2025 mehrfach nachts auf die Pirsch und erlegte dabei vier Rothirsche, die er allesamt als vor Sonnenuntergang geschossen meldete. Bei mindestens einem Abschuss war es laut Anklageschrift bereits vollständig dunkel. Aufgespürt haben soll er die Hirsche mit einer Wärmebildkamera. Einen Hirsch schoss er an, ohne das verletzte Tier danach zu suchen. Laut Anklage verfügte er zudem nicht über die erforderliche Waffentragbewilligung.

Unterwegs war er jeweils mit seiner damaligen Partnerin und mit seinem minderjährigen Sohn. Gegen den Sohn läuft ein eigenes Verfahren, weil bei ihm drei nicht registrierte Luftgewehre gefunden wurden. Was ein Jugendlicher auf solchen Nachtgängen über Regeln, Wildtiere und Verantwortung lernt, steht in keinem Verbandskodex.

Vor Gericht zeigte sich der Mann weitgehend geständig und räumte ein, die Uhrzeiten in seinen Meldungen zurückgesetzt zu haben. Bestritten hat er nur den Einsatz eines Nachtsichtgeräts und eines Schalldämpfers. Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten, eine Busse von 2’500 Franken und den Entzug der Jagdberechtigung.

Der Einzelrichter verhängte eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 160 Franken, insgesamt 28’800 Franken bei drei Jahren Probezeit, eine unbedingte Busse von 1’800 Franken, Verfahrenskosten von 10’300 Franken und fünf Jahre Entzug der Jagdberechtigung. Ob das Urteil rechtskräftig ist, war aus der Berichterstattung nicht ersichtlich.

Der Schuldspruch wegen vorsätzlicher Tierquälerei ist kein Nebenpunkt. Er betrifft den Hirsch, der mit einer Schussverletzung flüchtete und nicht gesucht wurde. Die Nachsuche gilt in der Selbstdarstellung der Verbände als unverhandelbare Pflicht. Ein Motiv für das Unterlassen nennt die Berichterstattung nicht. Festhalten lässt sich aber: Eine Nachsuche mit Schweisshund hätte Ort und ungefähre Zeit des Schusses dokumentiert und damit einen illegalen Nachtabschuss sichtbar gemacht. Der Fall zeigt, wie gefährdet ein verletztes Tier ist, wenn seine Rettung zugleich einen Regelverstoss offenlegen würde.

«Ganz geläufig»: Was die Aussage des Verurteilten bedeutet

Seine Kritik an der geforderten Strafe verband der Hobby-Jäger mit dem Hinweis, man könnte meinen, er habe einen Menschen getötet. Der Vergleich ist aufschlussreich. Das Töten eines nichtmenschlichen Tieres wird nur am Töten eines Menschen gemessen, und alles darunter erscheint als Bagatelle. Genau diese Rangordnung trägt die Hobby-Jagd, auch dort, wo sie legal ausgeübt wird.

Der Einzelrichter hielt in seiner Urteilsbegründung fest, er halte es durchaus für möglich, dass solches Verhalten in Jagdkreisen verbreitet sei. Gerade dieser Gedanke erschreckte ihn beinahe mehr als die Tat. In Ordnung sei es trotzdem nicht.

Die Aussage des Verurteilten ist kein statistischer Beleg. Sie lässt aber nur zwei Lesarten zu, und beide sind für die Jagdverbände unangenehm. Entweder stimmt sie zumindest teilweise, dann ist das Bild der gesetzestreuen, sich selbst kontrollierenden Jägerschaft falsch. Oder sie stimmt nicht. Dann glaubte ein ausgebildeter Hobby-Jäger mit jahrelanger Jagdberechtigung ernsthaft, sein Umfeld toleriere nächtliche Abschüsse und vorverlegte Meldungen. Auch das sagt etwas über die Kultur, die Ausbildung und das Verbandsleben aus.

Wie ernst Gerichte schon kleinere Überschreitungen nehmen, zeigt ein Vergleichsfall aus der Innerschweiz. In Nidwalden erlegte ein Hobby-Jäger zwei Rothirsche rund 15 Minuten nach Ende der erlaubten Schusszeit. Das Obergericht bestätigte die Verurteilung wegen fahrlässiger Widerhandlung gegen das Jagdgesetz. Der Mann hatte über 8’000 Franken zu bezahlen. In Amden ging es nicht um Minuten und nicht um Fahrlässigkeit, sondern um wiederholte Abschüsse in der Dunkelheit über drei Jagdjahre und um bewusst falsche Angaben gegenüber der Behörde.

JagdSchweiz verlangt in ihren Verhaltensempfehlungen zur Weidgerechtigkeit, dass Hobby-Jäger sich offen, ehrlich und verantwortungsvoll verhalten, unnötiges Leiden von Tieren vermeiden und ein Tier vor dem Schuss genau ansprechen. Der Fall Amden verletzt alle drei Grundsätze gleichzeitig.

Abschussmeldungen: Wo Selbstdeklaration an Grenzen stösst

Der Fall legt eine Schwachstelle offen, die weit über Amden hinausreicht. Die Abschussmeldung beruht in erheblichem Mass auf den Angaben der schiessenden Person. Wer schiesst, trägt Zeit, Ort und Tier selbst ein. Eine Wildhut steht nicht neben jedem Hochsitz, und ob die Angaben stimmen, lässt sich im Nachhinein nur mit Aufwand überprüfen. Aufgeflogen ist der St. Galler Fall erst nach mehreren Jahren.

Die Kehrseite dieser Selbstdeklaration zeigt der Tessiner Jagdbericht: 190 Selbstanzeigen im Jagdjahr 2024. Das System erfasst vor allem jene, die ihre Fehler melden. Wer das nicht tut, bleibt unsichtbar, bis ein Zufall, ein Hinweis oder eine gezielte Überwachung ihn sichtbar macht. Beim Tessiner Hobby-Jäger, der im April 2026 in Mendrisio als Wilderer verurteilt wurde, hatte die Wildhut den Mann über längere Zeit beobachtet. Registrierte Verstösse sind deshalb immer das Produkt aus tatsächlichen Verstössen, Kontrolldichte und Anzeigepraxis. Sie bilden die dokumentierte Untergrenze ab. Wie gross das Dunkelfeld ist, lässt sich aus den verfügbaren Zahlen nicht bestimmen, und genau das ist das Problem.

Avers: Ein Pferd erschossen und die Rede vom «Einzelfall»

Am frühen Sonntagmorgen des 6. September 2026 schoss ein Hobby-Jäger im Averser Ortsteil Cröt auf ein Pferd, das auf einer Weide stand. Er hatte es mit einem Hirsch verwechselt, meldete den Vorfall und verlor sein Jagdpatent noch vor Ort. Das Amt für Jagd und Fischerei erklärte gegenüber «Blick», die Schusszeiten orientierten sich an den Lichtverhältnissen, letztlich entscheide aber der Hobby-Jäger selbst, ab wann er ein Tier korrekt ansprechen könne. Den Vorfall nannte das Amt einen «Einzelfall».

Die Grundregel lernt jeder Hobby-Jäger in der Ausbildung. In kantonalen Jagdbetriebsvorschriften steht sie als Merkspruch: «Und was du nicht kennst, das schiesse nicht tot.» Ein Pferd auf offener Wiese ist kein Grenzfall der Ansprache. Dass der Schütze sich selbst meldete, ist besser als Vertuschung. Es macht das Pferd nicht wieder lebendig und ist kein Beleg dafür, dass das System funktioniert. Es dokumentiert, dass es bereits versagt hat.

Das Wort «Einzelfall» hält den eigenen Statistiken des Amts nicht stand. 2016 nahmen 5’512 Personen an der Bündner Hochjagd teil, das Amt registrierte 1’201 Ordnungsbussen und Anzeigen, davon 1’013 in der Kategorie Fehlabschüsse. 2017 waren es bei 5’532 Teilnehmenden 1’384 Bussen und Anzeigen, davon 1’146 Fehlabschüsse. Für 2016 berichtete SRF zudem, dass 516 Hirsche nach einem Schuss nachgesucht werden mussten und knapp die Hälfte davon nicht gefunden wurde. Hinter dieser Zahl stehen Tiere, die mit Schussverletzungen irgendwo im Gelände verendet sind oder überlebt haben. Wir haben die Zahlen im Beitrag Pferd erschossen, zwei Tote im Tessin eingeordnet.

Weidgerechtigkeit: Verbandskodex oder überprüfbarer Standard?

Vor diesem Hintergrund liest sich der neue Kodex des BKPJV wie ein Text aus einer anderen Welt. Er beschwört Respekt vor dem Wild vor, während und nach der Jagd. Derselbe Verband wurde über Jahre von einem Präsidenten geführt, der die Niederjagd auf Fuchs, Dachs und Hase selbst als «nicht nötig, aber berechtigt» bezeichnete. Und ein Sektionspräsident, der zugleich Ausbildungskoordinator ist, verbreitete Erlegerbilder, genau jene Darstellungen, die der Kodex nun missbilligt.

Aufschlussreich ist, wie die Rechtsprechung den Begriff einordnet, auf den sich all diese Kodizes berufen. In Entscheiden, die sich auf die Bündner Gerichtspraxis stützen, gilt Weidgerechtigkeit ursprünglich als ungeschriebenes Standesrecht, das sich die Jägerschaft im Lauf der Jahrhunderte selbst gegeben hat. Verbindlich wird sie erst, wo das Gesetz sie aufnimmt. Wer gesetzeswidrig jagt, jagt nicht weidgerecht. Die Ethik, mit der Verbände werben, ist also eine Selbstzuschreibung. Überprüft wird sie von Wildhut, Staatsanwaltschaft und Gerichten, und deren Bilanz steht in den Jahresberichten.

Tessin: Die Zahlen hinter «fast verschwunden»

Davide Corti, Präsident der Federazione Cacciatori Ticinesi, erklärte am 16. September 2026 gegenüber tio.ch, schwere Verstösse und Wilderei seien fast verschwunden, übrig blieben abnehmende administrative Fehler. Der Jagdbericht 2024 des Kantons dokumentiert hingegen 190 Selbstanzeigen, 82 Disziplinarbussen und 186 eröffnete Übertretungsverfahren. Neun Delikte fielen in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft, in zwölf schweren Fällen wurde das Patent vorsorglich eingezogen.

Auffällig ist eine Unklarheit im Bericht selbst: Der Fliesstext nennt 16 Entscheide über den Entzug des Jagdrechts und zwei hängige Fälle, die Tabelle auf derselben Seite weist 37 Entzüge aus. Ohne Erläuterung bleibt offen, ob unterschiedliche Zeiträume, Kategorien oder Verfahrensstände gezählt wurden. Das Ufficio della caccia e della pesca muss diese Differenz öffentlich erklären.

Corti selbst bezeichnete den gesetzwidrigen Einsatz von Nachtsichtgeräten als Hauptsorge seines Verbands. Ein Problem, das der Verband zur Hauptsorge erklärt, kann nicht gleichzeitig verschwunden sein. Der Fall Mendrisio zeigt, wovon die Rede ist: Ein 68-jähriger Hobby-Jäger erschoss zwei Stunden vor Eröffnung der Hochjagd 2024 eine Wildschweinbache, mit illegal gekürztem Lauf, selbstgebautem Schalldämpfer und thermischem Nachtsichtgerät. Wärmebild, Dunkelheit, verbotene Technik: Die Elemente gleichen jenen aus Amden, in einem anderen Kanton und einem anderen Jagdsystem.

Die laufenden Vorfälle der Saison dokumentieren wir im Tessin-Ticker 2026/27 und im Graubünden-Ticker 2026/27.

Drei Kantone, ein Kontrollproblem

Legt man die Aussagen aus den drei Kantonen nebeneinander, ergibt sich ein Muster. Das Bündner Amt spricht vom «Einzelfall». Der Tessiner Verbandspräsident erklärt schwere Verstösse für «fast verschwunden». Der Bündner Verband verspricht «Achtung vor dem Wildtier». Und der verurteilte Hobby-Jäger aus Amden nennt sein Vorgehen «ganz geläufig».

Die ersten drei Formeln stammen von Amt und Verbänden und verkleinern das Problem. Die vierte stammt von einem Täter aus dem Milieu und normalisiert es. Die Richtung ist entgegengesetzt, die Wirkung dieselbe: In beiden Fällen erscheint der Rechtsbruch nicht als Ergebnis eines Systems, das Tausenden privaten Jagdberechtigten Schusswaffen, Jagdzeiten in der Dämmerung und die Selbstkontrolle über ihre Meldungen überlässt. Er erscheint entweder als seltene Ausnahme oder als Kavaliersdelikt.

Hinzu kommt, wer die Hobby-Jagd kontrolliert. Der Co-Leiter des Bündner Amts für Jagd und Fischerei, der die Wolfsabschüsse öffentlich verteidigt, ist nach eigener Darstellung selbst passionierter Hobby-Jäger. Die Verbände verhandeln die Abschusspläne mit. Diese personelle Nähe zwischen Jagdverwaltung, Verbänden und aktiver Jägerschaft wirft die Frage auf, wie viel institutionelle Distanz eine Aufsicht hat, die das Wort «Einzelfall» hinterfragen müsste.

Das eigentliche Problem ist das Dunkelfeld. Niemand weiss, wie viele Nachtabschüsse, vorverlegte Meldungen und unterlassene Nachsuchen es gibt. Nicht die Ämter, nicht die Verbände und nicht Davide Corti. Genau deshalb ist jede Behauptung, schwere Verstösse seien selten oder verschwunden, keine Bilanz, sondern Verbandskommunikation.

Fragen an Behörden und Jagdverbände

  • An RevierJagd St. Gallen: Wie beurteilt der Verband die Aussage eines verurteilten Hobby-Jägers, Nachtabschüsse und vorverlegte Meldungen seien in Jagdkreisen geläufig, und welche Konsequenzen zieht er daraus?
  • An das St. Galler Amt für Natur, Jagd und Fischerei: Wie viele Abschussmeldungen werden jährlich unabhängig auf Zeit und Ort überprüft, und wie wurde der Fall Amden entdeckt?
  • An das Bündner Amt für Jagd und Fischerei: Wie lässt sich ein erschossenes Pferd als «Einzelfall» bezeichnen, wenn das Amt selbst in den Jahren 2016 und 2017 pro Hochjagd über 1’000 Bussen und Anzeigen registrierte, davon jeweils über 1’000 in der Kategorie Fehlabschüsse?
  • An das Tessiner Ufficio della caccia e della pesca: Weshalb nennt der Jagdbericht 2024 im Text 16 und in der Tabelle 37 Jagdrechtsentzüge?
  • An alle drei Kantone: Weshalb gibt es keine vollständige, öffentliche Statistik zu nicht gefundenen angeschossenen Tieren?

Kommentar: Warum Ehrenworte Wildtiere nicht schützen

Die Jagdverbände verlangen Vertrauen. Vertrauen in ihre Ausbildung, in die Weidgerechtigkeit, in die Selbstkontrolle ihrer Mitglieder. Doch das, was sie Ethik nennen, wird nie dort sichtbar, wo sie es behaupten: im Kodex, im Interview, im Leitbild. Sichtbar wird es in der Urteilsbegründung eines St. Galler Einzelrichters, in der Meldung über ein totes Pferd auf einer Bündner Weide, in den Tabellen eines Tessiner Jagdberichts.

Für die betroffenen nichtmenschlichen Tiere spielt es keine Rolle, ob ein Schuss aus Irrtum, Nachlässigkeit oder Absicht fällt. Das Pferd im Avers ist tot. Der angeschossene Hirsch in Amden wurde seinem Schicksal überlassen. Und knapp die Hälfte der nachgesuchten Hirsche eines einzigen Bündner Jagdjahres wurde nie gefunden.

Aus Sicht von Wild beim Wild ist eine Ethik, die darauf angewiesen ist, dass Menschen mit Gewehren in der Dunkelheit ehrlich sind, kein Schutzmechanismus. Sie ist ein Ehrenwort. Und ein System, das seine Fehler erst nach dem Schuss mit Selbstanzeige, Busse, Patententzug und Gerichtsverfahren verwaltet, betreibt keinen Wildtierschutz, sondern Schadensverwaltung für ein Hobby.

Wo Eingriffe in Wildtierbestände nachweislich unvermeidbar sind, gehören sie in die Hände einer professionellen, staatlich angestellten Wildhut: mit unabhängiger Aufsicht, lückenloser Dokumentation und öffentlicher Rechenschaft. Der Kanton Genf zeigt seit 1974, dass dies funktioniert. Die Argumente dafür bündelt unser Argumentarium für Wildhüter. Solange die Kantone an der privaten Hobby-Jagd festhalten, müssen sie zumindest offenlegen, was sie über deren Verstösse wissen, und zugeben, was sie nicht wissen.

Quellen: Nau.ch, «Ostschweizer Jäger schiesst nachts Hirsche – Strafe», 16. September 2026, gestützt auf die «Linth-Zeitung»; tio.ch, Interview mit Davide Corti, 16. September 2026; Kanton Tessin, Ufficio della caccia e della pesca, «Rapporto sulla stagione venatoria e indirizzi gestionali 2024»; Pretura di Mendrisio, Urteil April 2026; Amt für Jagd und Fischerei Graubünden, Jagdstatistiken 2016 und 2017; SRF zur Nachsuche-Statistik Graubünden 2016; «Blick» zum Vorfall in Avers Cröt, September 2026; BKPJV, «Unsere Haltung – unsere Verantwortung»; JagdSchweiz, Verhaltensempfehlungen zur Weidgerechtigkeit; Obergericht Nidwalden, Urteil vom 7. November 2024; Kanton Schwyz, Allgemeine Jagdbetriebsvorschriften.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz dokumentieren wir Fälle, Rechtsfragen und wiederkehrende Muster.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Rolle und Kritik der Hobby-Jäger beleuchten wir Ausbildung, Macht und Selbstbild der Hobby-Jäger.

Polen: 204’000 Unterschriften gegen die Hobby-Jagd, Parlament muss über Reform beraten

Eine Bürgerinitiative zwingt den Sejm zur Beratung eines Gesetzes, das Vergnügungsjagd, Jagdtourismus und die Intransparenz des Jagdverbands beenden will.

In Polen hat eine Bürgerinitiative geschafft, was in der Schweiz noch keiner Bewegung gelungen ist: Sie hat das nationale Parlament gezwungen, sich mit einer grundlegenden Reform der Hobby-Jagd zu befassen.

Die Initiative «UWAGA! Polowanie. Zmieńmy prawo łowieckie. Na dobre» («Vorsicht: Jagd! Ändern wir das Jagdgesetz. Für immer.») hat nach Angaben des Initiativkomitees exakt 204’238 Unterschriften gesammelt. Nötig gewesen wären 100’000. Am 3. September 2026 übergab das Komitee Gesetzesentwurf und Unterschriften vor dem Sejm an Sejm-Marschall Włodzimierz Czarzasty, der persönlich zur Pressekonferenz erschien und der Initiative im Namen der Parlamentarier «Weisheit in dieser Sache» zusicherte. Damit ist der parlamentarische Prozess eröffnet: Die Vorlage geht zunächst an die Sejm-Kommission für Umwelt, Naturressourcen und Forstwirtschaft.

Keine Online-Petition, sondern Papier

Das Ergebnis wiegt umso schwerer, als das polnische Recht für Volksgesetzgebungsinitiativen physische Unterschriften verlangt. Bürgerinnen und Bürger mussten Formulare ausdrucken, Unterschriften sammeln und die Originale per Post an den Initiativausschuss schicken. Genau das geschah, laut den Organisatoren des Zentrums für Umweltaktivitäten «Źródła», aus dem ganzen Land: aus Grossstädten, Kleinstädten und Dörfern, in Umschlägen mit Dutzenden oder Hunderten von Unterschriften, gesammelt von Einzelpersonen, Nachbarschaften und lokalen Gruppen.

Und das unter erheblichem Gegendruck. Die Online-Kampagne wurde von einer anhaltenden Welle feindseliger Kommentare aus Hobby-Jäger-Kreisen begleitet, während der Polnische Jagdverband PZŁ eine eigene öffentliche Kampagne gegen die Reform führte. Die Formulare kamen trotzdem.

Wie hart der Weg durch das Parlament wird, zeigt ein Detail: Die zuständige Umweltkommission wird von Urszula Pasławska (PSL) präsidiert, einer aktiven Hobby-Jägerin und Ehrenmitglied des Polnischen Jagdverbands, die sich öffentlich gegen die Kernpunkte der Vorlage ausgesprochen hat. Eine Petition von Akcja Demokracja fordert deshalb, dass sie die Leitung der Beratungen abgibt.

Was die Bevölkerung wirklich denkt

Die Initiative bewegt sich nicht am Rand der Gesellschaft, sondern in ihrer Mitte. Das Initiativkomitee verweist auf eine repräsentative Umfrage von More in Common Poland vom Mai 2026 unter 1’500 Erwachsenen, die ein differenziertes Bild zeichnet: Zwar halten demnach 55 Prozent Hobby-Jäger für nützlich beim Schutz von Kulturen und dem ökologischen Gleichgewicht. Gleichzeitig sprechen sich 78 Prozent für ein Verbot der Jagd zum Vergnügen aus, 76 Prozent für einen Mindestabstand von 500 Metern zwischen Jagdgebieten und Wohnhäusern und 89 Prozent für obligatorische, regelmässige medizinische Untersuchungen für Hobby-Jäger.

Mit anderen Worten: Selbst wer Wildtiermanagement grundsätzlich akzeptiert, will deutlich strengere Regeln für die Freizeitjagd, für die öffentliche Sicherheit und für die Rechenschaftspflicht der Beteiligten. Ein Befund, der sich mit den Erfahrungen im Kanton Genf deckt, wo die Bevölkerung 2005 mit 90 Prozent an ihrem Verbot der Hobby-Jagd festhielt.

Was der Gesetzesentwurf verlangt

Die Initiative fordert kein sofortiges generelles Jagdverbot, sondern eine Systemreform auf drei Ebenen. Der vollständige Gesetzestext samt Begründung ist auf der Kampagnenseite öffentlich einsehbar; die folgenden Punkte stützen sich darauf und auf die Mitteilung des Initiativkomitees.

Tierschutz und Ende des Jagdtourismus. Unternehmen, die kostenpflichtige Jagdzugänge organisieren, verkaufen, vermitteln oder bewerben, sollen schrittweise abgeschafft werden. Bestehende Anbieter erhalten eine Übergangsfrist, neue dürfen nach Inkrafttreten nicht mehr entstehen. Die Einstufung von Arten als jagdbar soll auf wissenschaftlichen Kriterien und Monitoring beruhen und regelmässig überprüft werden. Kirrung, Anfütterung zur Konzentration von nichtmenschlichen Tieren, Treibjagd, Nachtjagd, Jagd vom Fahrzeug aus und Jagd in der Fortpflanzungszeit sollen eingeschränkt werden. Bestandsreduktionen müssen künftig eine reale Bedrohung, das Fehlen nicht-tödlicher Alternativen und die Verhältnismässigkeit der Tötung belegen.

Öffentliche Sicherheit. Der Schussabstand zu Wohngebäuden soll von heute 150 auf 700 Meter erhöht werden, inklusive öffentlicher Versammlungsorte. Grundeigentümer können der Hobby-Jagd näher an ihren Gebäuden ausdrücklich zustimmen; die Regel gibt Anwohnenden also Mitsprache statt eines starren Verbots. Gemeinschaftsjagden müssen präziser angekündigt werden, mit genauer Beschreibung des Jagdgebiets statt der blossen Nennung eines ganzen Reviers. Grundeigentümer erhalten ein klareres Einspruchsverfahren gegen geplante Jagden auf ihrem Land.

Öffentliches Jagdregister und finanzielle Transparenz. Die wohl wichtigste Strukturreform ist ein zentrales, öffentlich zugängliches Register: Termine von Gemeinschafts- und Einzeljagden, Reviergrenzen, Jahres- und Mehrjahresabschusspläne, geplante und tatsächlich erlegte nichtmenschliche Tiere, angeschossene und nicht geborgene nichtmenschliche Tiere, Standorte der Jagdinfrastruktur sowie die Finanz- und Tätigkeitsberichte des Jagdverbands und der Jagdvereine. Dazu kommen klarere Alkoholregeln mit Kontrollbefugnissen für die staatliche Jagdaufsicht und die Wiedereinführung obligatorischer medizinischer und psychologischer Untersuchungen für Inhaber von Jagdwaffenlizenzen.

Der Punkt Transparenz ist im polnischen Kontext besonders brisant: Der PZŁ hat eine gesetzliche Sonderstellung, weil nur seine Mitglieder jagen dürfen. Er erfüllt damit quasi-staatliche Funktionen, unterliegt aber bisher keiner öffentlichen Kontrolle.

Warum das die Schweiz angeht

Die polnischen Fragen sind europäische Fragen. Soll das Töten von Wildtieren als touristisches Produkt verkauft werden? Wie viel muss die Öffentlichkeit darüber wissen, wann und wo in gemeinsam genutzten Landschaften geschossen wird? Welche Mitsprache haben Grundeigentümer und Anwohnende? Und welche Transparenzpflichten gelten für Organisationen, denen der Staat das Wildtiermanagement überträgt?

In der Schweiz sind genau diese Punkte ungelöst. Abschusspläne, Fehlschüsse und angeschossene nichtmenschliche Tiere werden von den Kantonen lückenhaft oder gar nicht veröffentlicht, Hochjagden finden ohne präzise Vorankündigung statt, und die Jagdverbände agieren als private Vereine mit öffentlichem Auftrag, aber ohne öffentliche Rechenschaft. Das Argumentarium für professionelle Wildhüter und die Mustertexte für jagdkritische Vorstösse in Kantonsparlamenten formulieren dieselben Forderungen für die Schweizer Kantone. Wer wissen will, wie ein Wildtiermanagement ohne Hobby-Jagd funktioniert, findet die Antworten im Dossier Jagdverbot Schweiz.

Polen zeigt, dass eine Bewegung, die als Randthema abgetan wird, innerhalb von Monaten über 200’000 Menschen mobilisieren kann. Der parlamentarische Prozess hat begonnen. Wild beim Wild wird ihn weiterverfolgen.

Quellen: Mitteilung des Zentrums für Umweltaktivitäten «Źródła» (Krzysztof Wychowałek); Gesetzesentwurf auf uwagapolowanie.pl; OKO.press und Akcja Demokracja zur Unterschriftenzahl und Übergabe; SmogLab zur Pressekonferenz; englische Materialien unter zakazpolowania.pl. Fotos: Daniel Ciura.

190 Selbstanzeigen, 186 Verfahren: Was der oberste Tessiner Hobby-Jäger «fast verschwunden» nennt

FCT-Präsident Davide Corti erklärt auf tio.ch die Hobby-Jagd zur Wissenschaft, die Wilderei zum Auslaufmodell und den Wolf zur Stellschraube. Der Jagdbericht 2024 des Kantons Tessin widerspricht ihm in jedem Punkt.

Am 16. September 2026 publiziert tio.ch ein Interview mit Davide Corti, Präsident der Federazione Cacciatori Ticinesi (FCT).

Der Titel: «L’emozione più grande da cacciatore? Mia figlia, die eine Beute nimmt.» Die grösste Emotion als Jäger? Die Beute der Tochter. Davor liegen zehn Fragen, in denen Corti die Hobby-Jagd zum «Weg der Bewusstwerdung und Verantwortung», zur «wissenschaftlichen Wildbewirtschaftung», zur «Prävention von Epidemien» und zum «Schutz der Umwelt» erklärt. Die Jagd müsse ethisch bleiben, technische Überlegenheit dürfe die «Verteidigungsmöglichkeiten» des Tieres nicht zu stark beschneiden. Schwere Verstösse und Wilderei seien «fast verschwunden», übrig blieben abnehmende administrative Fehler. Und der Wolf sei weder auszurotten noch zu verklären, sondern wie andere Arten «zu bewirtschaften».

Das klingt gemässigt. Es verschiebt die Debatte aber weg von der entscheidenden Frage: Weshalb soll eine Freizeitjagd, deren Zweck das Töten von Tieren ist, sich selbst als ethische Instanz und als unverzichtbare Wildtierverwaltung darstellen dürfen?

Der Journalist stellt keine einzige kritische Rückfrage. Er nennt keine Zahl. Er erwähnt nicht, dass am ersten Wochenende dieser Saison zwei Hobby-Jäger im Tessiner Berggelände zu Tode gestürzt sind. Und er datiert die zweite Periode der Hochjagd im Lead auf «vom 23. bis 17. September», ein Zeitraum, der vor seinem Beginn endet. Der Fehler steht seit der Publikation unkorrigiert online. Wir holen nach, was tio.ch unterlassen hat, und halten die Behauptungen an den Jagdbericht 2024 des Kantons Tessin, an die Urteile der Tessiner Gerichte und an die Forschung.

«Fast verschwunden»: Der Jagdbericht 2024 zählt anders

Der stärkste Widerspruch liegt bei den Verstössen. Der kantonale Jagdbericht 2024 dokumentiert kein Randphänomen, sondern ein Vollzugsproblem:

Offiziell dokumentiert im Tessin, Jagdjahr 2024Zahl
Selbstanzeigen von Hobby-Jägern190
Disziplinarbussen82
Eröffnete Übertretungsverfahren186
davon Delikte in Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft9
davon schwere Fälle mit vorsorglichem Patententzug12
Entscheide über Jagdrechtsentzug (Fliesstext des Berichts)16, zwei Fälle pendent
«Privazioni del diritto di caccia» (statistische Tabelle des Berichts)37

Wenn 190 Selbstanzeigen, 82 Disziplinarbussen, 186 Übertretungsverfahren, neun Delikte bei der Staatsanwaltschaft und mindestens 16 Jagdrechtsentzüge als «fast verschwundene schwere Verstösse» gelten sollen, wird die Realität sprachlich kleingeredet. Dazu kommt, dass der Bericht sich selbst widerspricht: Im Fliesstext nennt das Ufficio della caccia e della pesca 16 Entscheide über den Entzug des Jagdrechts und zwei pendente Fälle, die statistische Tabelle auf derselben Seite weist 37 «Privazioni del diritto di caccia» aus. Die 268 «Multe totali» der Tabelle sind die Summe aus 82 Disziplinarbussen und 186 Verfahren, was der Bericht nirgends erklärt. Eine Behörde, die Verstösse in zwei Zählweisen ausweist, ohne sie zu erläutern, liefert selbst den Beleg, wie wenig belastbar Cortis «fast verschwunden» ist. Das UCP muss offenlegen, weshalb Fliesstext und Tabelle unterschiedliche Werte nennen.

Die 190 Selbstanzeigen liegen beinahe auf dem Niveau des langjährigen Mittels. Selbstanzeigen sind besser als Vertuschung. Sie belegen aber gerade nicht, dass Regelverletzungen bedeutungslos wären. Sie zeigen, wie oft Hobby-Jäger Situationen melden müssen, in denen ihr Abschuss rechtlich oder fachlich falsch war: falsches Tier, falsches Geschlecht, falsche Altersklasse, falscher Ort, falsche Zeit. Und sie entlarven den Anspruch auf «Ethik» und «Wissenschaft» an seiner empfindlichsten Stelle. Die erste Regel jeder Jagd lautet: Geschossen wird nur, wenn das Ziel zweifelsfrei angesprochen ist, nach Art, Geschlecht und Alter, mit sicherem Kugelfang. Wer ein falsches Tier schiesst, hat diese Regel gebrochen, bevor er abgedrückt hat. 190 Mal pro Jahr, allein bei denen, die es melden. Ein Berufsschütze, dem das passiert, verliert seine Stelle. Ein Chirurg, der 190 Mal am falschen Organ operiert, verliert seine Zulassung. Bei der Hobby-Jagd heisst es: Selbstanzeige, Busse, weiter geht es. Das ist der Unterschied zwischen Handwerk und Hobby: Beim Handwerk ist der Fehler die Ausnahme, die Konsequenzen hat. Beim Hobby ist er eingepreist.

Was hinter den «schweren Fällen» steckt, zeigt die Justiz. Im April 2026 verurteilte das Gericht in Mendrisio einen 68-jährigen Hobby-Jäger, der zwei Stunden vor Eröffnung der Hochjagd 2024 eine Wildschweinbache erschossen hatte. Sein Karabiner hatte einen illegal verkürzten Lauf, einen selbstgebauten Schalldämpfer und ein thermisches Nachtsichtgerät. Die Wildhut, die ihn seit Längerem beobachtet hatte, bezeichnete ihn laut Medienberichten eher als Wilderer denn als Hobby-Jäger, und die Richterin stufte die Schuld als schwer ein. Am Tag vor dem Interview berichtete tio.ch selbst über einen Tessiner Hobby-Jäger, der einen im Piemont geschossenen Kronenhirsch per Helikopter über die Grenze fliegen liess und gebüsst wurde. Im Interview beschreibt Corti den Helikoptertransport von Hirschkadavern als Normalfall, «previa notifica al guardiacaccia». Wie oft die Notifikation ausbleibt, fragt niemand.

Und Corti liefert die Spannung selbst: Im selben Atemzug, in dem er schwere Verstösse für verschwunden erklärt, nennt er als «Hauptsorge» des Verbandes den gesetzwidrigen Einsatz von Nachtsichtgeräten und «anderen Apparaturen». Ein Problem, das der Verband als Hauptsorge bezeichnet, kann nicht gleichzeitig zur vernachlässigbaren Ausnahme erklärt werden.

Ein Blick in den Nachbarkanton zeigt, was die Tessiner Zahlen tatsächlich bedeuten. Graubünden unterhält eine flächendeckend organisierte Wildhut mit zahlreichen zuständigen Wildhütern und Pikettdiensten in allen Jagdbezirken und publiziert seine Vorgänge regelmässig: 2016 waren es 1’201 Bussen und Anzeigen bei 5’512 Teilnehmenden, 2017 1’384 bei 5’532, Jahr für Jahr über 1’000. Das belegt nicht, dass Bündner Hobby-Jäger häufiger gegen Regeln verstossen. Es belegt, was sichtbar wird, wenn ein Kanton kontrolliert und Zahlen veröffentlicht. Registrierte Verstösse sind das Produkt aus tatsächlichen Verstössen, Entdeckungswahrscheinlichkeit und Anzeigepraxis. Die Hobby-Jagd findet in abgelegenem Gelände statt, frühmorgens, abends, teils nachts, und die Beweislage nach einem Abschuss verschwindet schnell. Je weniger Wildhüter, desto kleiner die Zahl im Bericht, nicht desto kleiner das Problem.

Für das Tessin heisst das: 82 Disziplinarbussen, 186 Verfahren und mindestens 16 Jagdrechtsentzüge sind nicht die ganze Realität, sondern die dokumentierte Untergrenze. Corti nennt keine Kontrollquote, keine Zahl der Einsätze, keine Zahl der überprüften Hobby-Jäger, keine Dunkelziffer. Ohne diese Bezugsgrössen ist die Aussage, Wilderei und schwere Verstösse seien «fast verschwunden», keine überprüfbare Bilanz, sondern Verbandskommunikation.

«Ethische Jagd»: Ausbau statt Zurückhaltung

Corti warnt vor technischer Überlegenheit, welche die Chancen des Tieres zu stark mindere. Das ist eine bequeme Ethikformel, denn sie setzt voraus, ein Tier könne überhaupt «faire Chancen» haben, wenn Menschen es mit Gewehr, Zieloptik, Ortskenntnis, Lockmethoden, Hunden und digitaler Meldetechnik verfolgen. Die kantonale Praxis zeigt keine Jagd, die sich aus Ethik selbst begrenzt. Sie zeigt eine Systemlogik der Effizienzsteigerung:

  • 1’762 Personen lösten 2024 eine Hochjagd-Bewilligung.
  • In der Hochjagd wurden 3’377 Hirsche, Rehe und Wildschweine getötet, ein erneuter Rekord.
  • Gegenüber zehn Jahren zuvor stieg die Zahl dieser getöteten Huftiere um 48 Prozent.
  • Die Wildschweinjagd wurde ausgedehnt: Sommerjagd im Juni und Juli, Hochjagd, Winterjagd, dazu Eingriffe durch Wildhut und Jagdberechtigte. In der Saison 2024/25 wurden 3’427 Wildschweine getötet, die Winterjagd wurde um 15 Tage verlängert.

Gerade die Wildschweinjagd zeigt, was «wissenschaftliches Management» im Tessin bedeutet: das Gegenteil dessen, was die Wissenschaft sagt. Die Wildbiologie beschreibt seit zwei Jahrzehnten, dass hoher Jagddruck bei Wildschweinen nicht zu weniger, sondern zu mehr Tieren führt. Servanty und Kollegen wiesen 2011 im «Journal of Applied Ecology» nach, dass stark bejagte Populationen früher und häufiger reproduzieren. Gamelon und Kollegen zeigten im selben Jahr in «Evolution», dass Bachen unter Jagddruck ihre Geschlechtsreife vorverlegen und bereits im ersten Lebensjahr Frischlinge werfen. Bieber und Ruf hatten 2005 vorgerechnet, dass Abschüsse erwachsener Tiere die Populationsdynamik kaum beeinflussen, weil die Bestände über die Überlebensrate der Jungtiere gesteuert werden, also über Mast und milde Winter, nicht über Gewehre. Massei und Kollegen stellten 2015 für ganz Europa fest, dass die Wildschweinbestände trotz Rekordabschüssen überall steigen.

Besonders schädlich ist der Abschuss der Leitbache. Wildschweine leben in Rotten mit strenger Sozialstruktur, in der die älteste Bache die Fortpflanzung der jüngeren Weibchen hemmt und die Rotte im Raum führt. Fällt sie, zerfällt die Rotte, die jungen Bachen werden gleichzeitig rauschig und werfen alle, und die versprengten Tiere ziehen weiter, in neue Gebiete und auf neue Felder. Der Jagddruck erzeugt also genau die Vermehrung und die Schäden, die er zu bekämpfen vorgibt.

Die Tessiner Zahlen bestätigen das über 25 Jahre. Laut BAFU wurden im Kanton im Jahr 2000 rund 570 Wildschweine erlegt, 2024 waren es rund 2’900, eine Verfünffachung. Am stärksten gewachsen ist der Anteil der erlegten Bachen, von rund 150 auf rund 800. Ein Management, das wirkt, müsste diese Kurve irgendwann nach unten drehen. Im Tessin dreht sie seit einem Vierteljahrhundert nur nach oben, und die Antwort des Kantons lautet jedes Jahr: mehr Jagdtage. Wer das «Wissenschaft» nennt, hat die Wissenschaft nicht gelesen.

Jagdstatistik Wildschweinjagd Tessin Bafu
Wildschwein-Abschüsse im Kanton Tessin 2000 bis 2024, aufgeteilt nach Frischling, Bache und Keiler. Quelle: BAFU, Sektion Wildtiere und Artenförderung, 2026.

Mehr Jagdfenster, mehr Freigaben, zusätzliche Bejagung im Sommer, Verlängerung bis Ende Februar. Die Sprache der «Fairness» verdeckt, dass Wildtiere im Tessin in einem immer dichteren Netz jagdlicher Eingriffe leben.

Besonders aufschlussreich ist die Behandlung säugender Hirschkühe. 2024 war es erlaubt, in den letzten fünf Tagen der Hochjagd eine säugende Hirschkuh zu töten, ohne zugleich ihr Kalb erlegen zu müssen. Von 143 getöteten säugenden Kühen wurden 87 ohne Kalb zur Kontrolle gebracht. Der Kanton bewertet das positiv, weil es die Abschusszahlen erhöhe und Hobby-Jäger vor «Fehlabschüssen» schütze. Die naheliegende Frage stellt der Bericht nicht: Was geschieht mit einem abhängigen Kalb, dessen Mutter erschossen wurde? Das ist die «Ethik», von der Corti spricht.

«Wissenschaftliches Management»: Abschussziele statt Ökologie

Corti spricht von Ethik, die Verwaltung von Abschusszielen. Wildtiere erscheinen im Jagdbericht als «Bestand», nicht als Individuen. Und selbst diese Bestandslogik funktioniert nicht.

Beim Rothirsch verfehlte die Jagd 2024 das kantonale Ziel von 2’870 Tieren trotz Rekordintensität: 2’554 Hirsche wurden getötet, 89 Prozent des Plans. Die Antwort des Kantons lautet nicht, die Ursachen hoher Bestände unabhängig zu prüfen, etwa Lebensraumfragmentierung, fehlende Ruhegebiete oder landwirtschaftliche Nutzung. Vorgesehen sind mehr Druck, zusätzliche Jagdgelegenheiten und mehr Abschüsse weiblicher Tiere und Jungtiere. Dabei hatte die Jägerföderation selbst 2021 der behördlichen Annahme einer wachsenden Population widersprochen und vor einem «Kampf ohne Gnade» gegen den Hirsch gewarnt.

Beim Gamswild räumt der Kanton ein, dass die Jagd den angestrebten Geschlechterausgleich verfehlt: 2024 wurden 402 männliche, aber nur 217 weibliche Gämsen getötet, ein Verhältnis von 1 zu 0,5. Der Bericht nennt als Ursache ausdrücklich die direkte Jagd auf erwachsene Böcke. Trotzdem wird diese Jagdmöglichkeit nicht aufgehoben, sondern nur eingeschränkt. Im Gebiet Gambarogno-Tamaro-Lema brach die Gämsenpopulation so stark ein, dass die Jagd dort drei Jahre ausgesetzt werden musste.

Das legt das strukturelle Problem offen: Jagdregeln werden nicht nach ökologischen Kriterien gestaltet, sondern danach, welche Abschüsse für die Hobby-Jäger attraktiv sind. Die Trophäenorientierung beim Gamsbock steht im direkten Widerspruch zum Anspruch einer neutralen «Bestandsregulierung». Wissenschaft hiesse: Ziel definieren, Massnahme daran messen, Ergebnis unabhängig prüfen. Nichts davon findet statt. Was stattfindet, ist ein Verband, der die Freigabezahlen mitverhandelt und sich hinterher als wissenschaftliche Instanz bezeichnet.

Corti nennt als eine der drei Säulen der Hobby-Jagd den «Schutz der Umwelt». Auch das lässt sich an der Tessiner Bilanz messen. Zweimal innert zwei Jahren hatte der Kanton die Gelegenheit, Natur ohne Jagddruck zuzulassen, und zweimal haben jagdnahe Kreise das verhindert: 2016 den Parc Adula rund um das Rheinwaldhorn, 2018 den Nationalpark Locarnese. Streitpunkt war beide Male nicht die Parkidee, sondern die jagdfreie Kernzone. Wer die einzigen zwei Gebiete bekämpft, in denen Wildtiere im Tessin dauerhaft in Ruhe gelassen worden wären, betreibt keinen Umweltschutz, sondern Besitzstandswahrung. Dazu passt, dass die Jägerföderation 2017 dem Tessiner Fernsehen mit rechtlichen Schritten drohte, weil ihr die Darstellung der Hobby-Jäger in einem Spielfilm nicht gefiel. Die einzige jagdfreie Zone, die der Kanton in den letzten Jahren geschaffen hat, ist die Gämsensperre im Gambarogno, und die kam nicht aus Einsicht, sondern weil die Hobby-Jagd den Bestand dort zusammengeschossen hatte. Hobby-Jäger operieren im Tessin regelmässig gegen die Natur, die sie zu schützen vorgeben. Die Mechanik dahinter haben wir in der Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Tessin beschrieben: Schutzgebiete werden als Enteignung erlebt, nicht als Gewinn.

«Seuchenprävention»: Beim Fuchs längst widerlegt

Das Argument ist so alt wie falsch. In der Schweiz werden jährlich rund 19’000 Füchse erschossen, im Tessin während einer monatelangen Niederjagd. Der Kanton Luzern ist der einzige, der den Gesundheitszustand der erlegten Tiere erfasst: Von 2’217 getöteten Füchsen hatten 39 einen Krankheitsbefund, über 98 Prozent waren gesund. Beim Fuchsbandwurm ist die Jagd sogar kontraproduktiv: Eine Studie aus dem Raum Nancy (Comte et al. 2017) zeigte, dass intensive Bejagung die Prävalenz von 44 auf 55 Prozent erhöhte. In Luxemburg sank die Befallsrate nach dem Fuchsjagdverbot 2015 von rund 40 auf unter 10 Prozent. Die Tollwut wurde nicht durch Hobby-Jäger besiegt, sondern durch Impfköder ab 1978.

Der Kanton Zug hat als einziger Kanton eine unabhängige Studie in Auftrag gegeben. Der Fachbericht von SWILD im Auftrag des Zuger Amts für Wald und Wild (Mai 2026) kommt zum Schluss, dass die gegenwärtig praktizierte, räumlich nicht koordinierte Fuchsjagd keine belastbare Grundlage für eine nachhaltige Bestandsregulation bietet, keinen Nutzen für die Seuchenbekämpfung hat und beim Schutz von Nutztieren nicht-letalen Massnahmen unterlegen ist. Die Zuger Jagdkommission hat daraufhin beschlossen, die Fuchsjagd nicht mehr proaktiv zu fördern. Das Tessin fährt die gegenteilige Schiene, ohne eine einzige eigene Studie. Die Berner Regierung räumte in ihrer Ablehnung einer Fuchs-Motion selbst ein, die Jagd auf nicht bedrohte Arten wie den Fuchs sei «faktisch ein Selbstzweck». Wer trotzdem «Seuchenprävention» sagt, wiederholt eine Verbandsparole.

Der Wolf: Präventive Tötung unter dem Etikett «Management»

Corti bezeichnet die Vorstellung des Wolfs als Symbol unberührter Natur als «utopisch» und fordert, ihn «wie andere Arten zu bewirtschaften». Die Bundesgesetzgebung erlaube heute «ein gezielteres und präventiveres Management». Was das konkret heisst, bleibt unausgesprochen: Abschüsse, bevor ein Tier einen Schaden angerichtet haben muss.

Erlauben tut das Bundesrecht es seit dem 1. Dezember 2023. Ob es wirkt, ist nicht belegt. Sven Buchmann, bei der Stiftung KORA für das nationale Wolfsmonitoring im Auftrag des BAFU zuständig, hält gegenüber der «Südostschweiz» fest, dass direkte wissenschaftliche Belege für die behauptete Schutzwirkung der Welpenabschüsse «rar» sind. Die Schweizer Praxis sei weltweit einzigartig, und ob sie überhaupt einen der behaupteten Effekte auslöse, müsse erst untersucht werden. Das Projekt läuft bis 2029. Bis dahin wird im gesetzlichen Maximum geschossen. Buchmann korrigiert auch die Prämisse: Die Abschüsse erfolgten nicht aus ökologischer Notwendigkeit, sondern als gesellschaftspolitische Massnahme. Wir haben die Verfügungslage und die Evidenzlücke dokumentiert.

Die internationale Forschung ist weiter: Treves und Kollegen werteten 2026 fünf Feldstudien aus und fanden keinen verlässlichen Schutzeffekt von Wolfsentnahmen; je nach Fall blieben die Schäden gleich, sanken oder stiegen. Die Autoren empfehlen, tödliche Eingriffe nicht als vorsorgliche Schutzmassnahme zu behandeln, solange ihre Wirkung nicht nachgewiesen ist. Cassidy und Kollegen zeigten 2023, dass menschenverursachte Mortalität die Wahrscheinlichkeit, dass ein Rudel bis zum Ende des biologischen Jahres fortbesteht, um 27 Prozent senkt und die Wahrscheinlichkeit der Fortpflanzung im Folgejahr um 22 Prozent; beim Tod eines Leittiers lagen die Rückgänge bei 73 respektive 49 Prozent. Die Nutztierrisse in der Schweiz sanken von 1’789 im Jahr 2022 auf 1’051 im Jahr 2023, bevor der erste präventive Schuss fiel. Die entscheidende Variable ist der Herdenschutz.

Die Wortwahl «wie andere Arten bewirtschaften» normalisiert die Reduktion eines ökologisch bedeutsamen Beutegreifers auf eine jagdpolitische Stellschraube. Dabei tut der Wolf, was die Hobby-Jagd nur behauptet: Er beeinflusst Verhalten, Verteilung und Kondition der Huftiere durch dauerhafte Präsenz, nicht durch Abschusszahlen an bestimmten Tagen. Die Hobby-Jagd selektiert nach menschlichen Interessen, mit Schwerpunkt auf Trophäenträgern, wie die Gamsstatistik zeigt. Dass ausgerechnet der Konkurrent des Wolfs um Hirsch und Reh dessen «Management» fordert, ist keine Wissenschaft, sondern Interessenpolitik.

Wenn die Gewalt vom Hochsitz nach Hause kommt

Corti spricht von «Verantwortung» und «Bewusstsein» als Kern der Jagdausbildung. Der Kanton, in dem er das sagt, hat in diesem Sommer erlebt, was das Gegenteil bedeutet. Am 9. Juli 2026 wurde in Faido eine 56-jährige Frau mit einer Kopfschussverletzung gefunden, sie starb kurz darauf. Als Täter identifizierten die Behörden ihren 59-jährigen Ex-Mann aus Leontica im Bleniotal. Am Abend darauf lockte er Einsatzkräfte in ein Haus und sprengte es. Drei Polizisten wurden verletzt, er selbst starb. Auf Anfrage bestätigte RSI, gestützt auf die Medienkonferenz der Kantonspolizei: Der Täter war Hobby-Jäger, legal im Besitz mehrerer Waffen. Beim Schuss vor der Klinik hörte niemand einen Knall, die Polizei ging von einem Schalldämpfer aus. Ob er dafür eine jagdrechtliche Ausnahmebewilligung hatte, ist bis heute nicht öffentlich geklärt.

Damit sind es innert weniger Monate zwei dokumentierte Tessiner Fälle, in denen ein Hobby-Jäger mit Schalldämpfer auftaucht: einmal als verurteilter Wilderer in Mendrisio, einmal als Femizid-Täter in Faido. Schalldämpfer sind in der Schweiz grundsätzlich verboten. Die Ausnahme gilt für bestimmte Bewilligungskategorien, darunter Personen mit Jagdpatent. Corti nennt im Interview keine Zahl zu diesen Bewilligungen: keine Kontrolle, keine Konsequenz. Er nennt Nachtsichtgeräte als «Hauptsorge». Der Schalldämpfer, mit dem in seinem Kanton eine Frau erschossen wurde, kommt nicht vor.

Faido war der dritte Femizid im Tessin seit Jahresbeginn. Die Gewalt bleibt selten im Wald. Wer gelernt hat, dass Töten eine Lösung ist, die Emotion und Anerkennung bringt, trägt dieses Muster nach Hause. Die Antwort des Kantons auf das Phänomen der häuslichen Gewalt sind seit September die «Cassette Arancioni», orangefarbene Briefkästen, über die sich Betroffene diskret Hilfe holen können. Die Antwort des Verbandes ist ein Interview über die Freude an der Beute.

Was der Satz über die Tochter psychologisch bedeutet

Nach zehn Fragen über Verantwortung, Wissenschaft und Ethik lautet die letzte: Was ist die stärkste Erinnerung? Corti antwortet, in vierzig Patentjahren habe er viele, aber die stärkste sei das erste Jagdpatent seiner Tochter. Sie hätten «neulich» gemeinsam gejagt, sie habe «einen schönen Hirsch» erlegt. Er empfinde bei ihrer Beute mehr Befriedigung als bei der eigenen. Das sei «das Schönste in meiner Jägerkarriere».

Das ist der ehrlichste Satz des Interviews, und er verdient eine genauere Betrachtung, nicht als Urteil über die Person, sondern als Beispiel für Mechanismen, die in der Psychologie der Hobby-Jagd verständlich beschrieben sind.

Zunächst zum Rest des Interviews. Wer 82 Disziplinarbussen, 186 Verfahren und mindestens 16 Jagdrechtsentzüge als «administrative Fehler» und «fast verschwunden» bezeichnet, beschreibt nicht die dokumentierte Vollzugslage. Die Aussage folgt einer Perspektive, in der die eigene Jagdpraxis grundsätzlich legitim ist und Verstösse als Ausnahme erscheinen. Die Sozialpsychologie beschreibt diesen Effekt als motiviertes Denken: Information wird so verarbeitet, dass Praxis und Identität intakt bleiben. Vierzig Jahre Patent und ein Verbandspräsidium sind ein starker Filter. Dazu kommt die Sprache. «Bewirtschaften», «entnehmen», «Beute machen», «Management» verschieben den Fokus von der Tötung eines einzelnen Tieres zu einer technischen oder kulturell aufgeladenen Beschreibung. Albert Bandura diskutiert diese euphemistische Etikettierung als einen der zentralen Mechanismen moralischer Entkopplung: Wer die Handlung umbenennt, muss sie nicht bewerten. Und die Ethikformel von den «Verteidigungsmöglichkeiten» des Tieres funktioniert als Selbstlizenz: Wer sich eine Regel setzt und sie einhält, fühlt sich berechtigt zu allem, was innerhalb der Regel liegt. Die Regel wird zum Beweis der eigenen Anständigkeit, nicht die Handlung.

Dann die Tochter. Was Corti beschreibt, ist keine Freude am Sterben eines Hirschs an sich. Es ist Freude an Bindung, Identität und Weitergabe: Die Tochter ist in seine Welt eingetreten, hat den Initiationsritus bestanden, er lebt in ihr weiter. Das ist ein zutiefst menschliches Motiv. Nur ist das Medium dieser Bindung der Tod eines Tieres. Die Beute ist die Währung, in der Anerkennung, Zugehörigkeit und Stolz ausgezahlt werden. Genau deshalb kann die Hobby-Jagd auf das Töten nicht verzichten, auch wenn sie es rhetorisch zur Nebensache erklärt: Ohne Beute keine Emotion, ohne Emotion kein Ritus, ohne Ritus keine Weitergabe. Corti sagt das selbst, wenn er ihre Beute über seine eigene stellt. Das ist Trophäenlogik in Familienform.

Und es erklärt die Dissonanz des ganzen Interviews. Ein Mensch, der sich als Manager und Ethiker beschreibt, findet seine stärkste Emotion nicht in einer erreichten Abschussquote oder einem gesund gebliebenen Bestand. Er findet sie darin, dass sein Kind tötet wie er. Darin liegt die Spannung, die das Interview selbst offenlegt: zwischen der öffentlichen Sprache von Management, Seuchenprävention und Wissenschaft und der emotionalen Bedeutung von Beute, Erfolg und Traditionsweitergabe. Ein Manager empfindet keine Emotion bei einer Zahl im Abschussplan. Eine Seuchenpräventionsmassnahme ist kein «schöner Hirsch».

Bemerkenswert ist schliesslich, wie der Satz erzählt wird: nicht verschämt, sondern als Höhepunkt, und tio.ch macht daraus die Schlagzeile. Das zeigt, wie stark die Normalisierung in einer Jagdregion wirkt. Was ausserhalb dieser Kultur befremdlich wirkt, dass ein Vater das Töten durch seine Tochter als schönsten Moment seiner Laufbahn feiert, wird innerhalb als Idyll gelesen. Diese Übersetzungslücke zwischen Jagdmilieu und Öffentlichkeit ist der eigentliche Befund. Und sie erklärt, weshalb der Verband so viel Energie in Kommunikation steckt.

Denn auch das sagt Corti offen: Die Mehrheit der neuen Hobby-Jäger komme heute aus städtischen Gebieten ohne familiären Bezug zur Jagd. Das sei Folge der Kommunikationsarbeit des Verbandes, der der Öffentlichkeit «die wahre Rolle des Jägers» zeige: Management, Seuchenprävention, Umweltschutz. Nach Cortis eigener Darstellung ist die Erzählung vom wissenschaftlichen Manager also kein Befund, sondern das Instrument, mit dem der Verband Menschen ohne Jagdtradition gewinnt. Was sie am Ende erwerben, beschreibt der letzte Satz des Interviews.

Die Fragen, die tio.ch hätte stellen müssen

  • Wie passen 190 Selbstanzeigen, 82 Disziplinarbussen, 186 Verfahren und neun Delikte im Jagdjahr 2024 zur Aussage, schwere Verstösse seien «fast verschwunden», und weshalb nennt der Jagdbericht 16 Jagdrechtsentzüge im Text, aber 37 in der Tabelle?
  • Was geschieht mit den Kälbern der 87 säugenden Hirschkühe, die 2024 ohne Kalb zur Kontrolle gebracht wurden?
  • Weshalb tötet eine «wissenschaftliche» Jagd beim Gamswild doppelt so viele Böcke wie Geissen, obwohl der Kanton selbst die Trophäenjagd als Ursache benennt?
  • Auf welche Studie stützt sich die «Seuchenprävention», nachdem Luzern 98 Prozent gesunde Füchse und Zug keinen Nutzen der Fuchsjagd festgestellt hat?
  • Wie viele Helikopterflüge mit Hirschkadavern wurden 2025 gemeldet und kontrolliert?
  • Wie erklärt der FCT-Präsident, dass zwei Hobby-Jäger am ersten Wochenende dieser Saison gestorben sind?
  • Wie viele jagdrechtliche Ausnahmebewilligungen für Schalldämpfer hat der Kanton Tessin erteilt, wer kontrolliert sie, und hatte der Täter von Faido eine?

Keine dieser Fragen ist schwierig. Keine wurde gestellt.

Kommentar: Verbandssprache ist kein Journalismus

Das Interview erzählt die vertraute Geschichte einer verantwortungsvollen Jagdgemeinschaft, die sich selbst kontrolliert und zwischen Technik, Tradition und Naturschutz die vernünftige Mitte wahrt. Der Jagdbericht des eigenen Kantons erzählt eine andere: Die Hobby-Jagd im Tessin ist ein wachsender Eingriff in Wildtierpopulationen mit Rekordabschüssen und immer längeren Jagdzeiten. Schwere und strafrechtlich relevante Verstösse sind nicht verschwunden. Die Reaktion auf verfehlte Abschussquoten lautet regelmässig: Die Hobby-Jagd ausweiten, Druck erhöhen, mehr Tiere töten, auch säugende Mütter. Die behauptete «Ethik» endet dort, wo Abschussziele, Trophäeninteressen und jagdliche Effizienz Vorrang erhalten. Und beim Wolf wird «Management» zur sprachlichen Verpackung für präventive Tötungen eines geschützten Beutegreifers.

Davide Corti tut, was ein Verbandspräsident tut: Er verkauft sein Produkt. Nicht legitim ist, dass ein Medium mit der Reichweite von tio.ch diese Verkaufsargumente ungeprüft weitergibt, während im selben Kanton innert zehn Tagen zwei Menschen bei der Hobby-Jagd sterben, ein Hobby-Jäger wegen eines Helikopter-Hirschs gebüsst wird und die Justiz einen Wilderer mit Wärmebildgerät verurteilt.

Die entscheidende Gegenfrage an den Jagdpräsidenten ist deshalb nicht, ob Nachtoptik «zu unfair» sei. Sie lautet: Wie kann eine Jagd, die immer längere Jagdzeiten, Tausende Abschüsse, den Tod säugender Muttertiere und Hunderte Sanktionen pro Jahr produziert, glaubwürdig als ethische Form des Wildtierschutzes gelten? Wo Eingriffe in Wildtierbestände nachweislich unvermeidbar sind, gehören sie in die Hände einer professionellen, staatlich angestellten Wildhut nach dem Vorbild des Kantons Genf, mit Zielvorgaben, Wirkungskontrolle und öffentlicher Rechenschaft. Das wäre Management. Was Corti beschreibt, ist ein Hobby mit Fachvokabular.

Alle Vorfälle der laufenden Saison dokumentieren wir fortlaufend im Tessin-Ticker 2026/27.

Quellen: tio.ch, Interview von Davide Milo mit Davide Corti, 16. September 2026; Kanton Tessin, Ufficio della caccia e della pesca, «Rapporto sulla stagione venatoria e indirizzi gestionali 2024»; BAFU, Sektion Wildtiere und Artenförderung, Eidgenössische Jagdstatistik, Wildschwein Kanton Tessin 2000 bis 2024, jagdstatistik.ch, 2026; Pretura di Mendrisio, Urteil April 2026; Amt für Jagd und Fischerei Graubünden, Jagdstatistiken 2016 und 2017 sowie Jagdbetriebsvorschriften; Kanton Luzern, Statistik zum Gesundheitszustand erlegter Füchse; SWILD, Kistler C. und Bontadina F., «Wissenschaftliche Grundlagen zur Fuchsjagd», im Auftrag des Amts für Wald und Wild des Kantons Zug, Mai 2026; Comte S. et al., «Echinococcus multilocularis management by fox culling: An inappropriate paradigm», 2017; Servanty S. et al., «Influence of harvesting pressure on demographic tactics: implications for wildlife management», Journal of Applied Ecology, 2011; Gamelon M. et al., «Making use of harvest information to examine alternative management scenarios: a body weight-structured model for wild boar», Journal of Applied Ecology, 2012, sowie Gamelon M. et al., «High hunting pressure selects for earlier birth date: wild boar as a case study», Evolution, 2011; Bieber C. und Ruf T., «Population dynamics in wild boar Sus scrofa: ecology, elasticity of growth rate and implications for the management of pulsed resource consumers», Journal of Applied Ecology, 2005; Massei G. et al., «Wild boar populations up, numbers of hunters down? A review of trends and implications for Europe», Pest Management Science, 2015; BAFU, Jagdverordnung, präventive Wolfsregulation ab 1. Dezember 2023; Stiftung KORA, Interview Sven Buchmann in der «Südostschweiz», September 2026; Treves A. et al., «Removing wolves did not reliably prevent domestic animal losses», Conservation Science and Practice, 2026; Cassidy K. A. et al., «Human-caused mortality triggers pack instability in gray wolves», Frontiers in Ecology and the Environment, 2023.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz dokumentieren wir Fälle, Rechtsfragen und wiederkehrende Muster.

Graubünden Jagd 2026/27: Vorfälle, Verstösse und Entwicklungen im Überblick

Wild beim Wild dokumentiert die Jagdsaison 2026/27 in Graubünden laufend. Im Ticker erscheinen behördliche Mitteilungen, Vorfälle, Verstösse, Abschüsse und weitere Auffälligkeiten – chronologisch aktualisiert.

Graubünden startet mit 4’616 geplanten Hirschabschüssen und der dritten proaktiven Wolfsregulation in Folge in die Jagdsaison 2026/27.

Wie tief die Hobby-Jagd in Graubünden kulturell verankert ist, zeigt der Beitrag Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Graubünden.

Ticker

16.09.2026
MI 07:59

Klosters: Sektion veröffentlicht Erlegerselfie trotz Kodex

Der Jagdverein Klosters, eine Sektion des BKPJV, postet auf Facebook ein Selfie eines Hobby-Jägers mit dem Kopf einer getöteten Gämse, versehen mit «Weidmannsheil» und Kleeblatt-Emoji. Der BKPJV-Kodex, dem die Sektion unterstellt ist, untersagt genau solche inszenierten Darstellungen. Hintergrund und Belege im Beitrag Jagd-Kodex Graubünden: Der Widerspruch in den eigenen Reihen.

15.09.2026
DI 08:32

Wolfsregulation auf 17 von 18 Rudeln ausgeweitet, Nutzen nicht belegt

Nach einem Bericht der «Südostschweiz» sind inzwischen sämtliche Bündner Regulationsgesuche bewilligt: 17 der 18 bekannten Rudel dürfen bis Ende Januar 2027 um bis zu zwei Drittel der Welpen dezimiert werden, das Calderas-Rudel soll vollständig entnommen werden. Eine öffentliche Übersicht des Bundes über alle Bewilligungen fehlt weiterhin. Gleichzeitig räumt Sven Buchmann von der Stiftung KORA, die das nationale Wolfsmonitoring im Auftrag des BAFU betreibt, ein, dass direkte wissenschaftliche Belege für die behauptete Schutzwirkung der Welpenabschüsse rar seien. Die Wirkung wird erst in einem bis 2029 laufenden Projekt untersucht. Die Regulation erfolge zudem nicht aus ökologischer Notwendigkeit, sondern als gesellschaftspolitische Massnahme. Ausgerechnet das Calderas- und das Muchetta-Rudel wurden laut Buchmann nach der Welpenregulation auffällig. Die Risse sanken in Graubünden bereits vor Beginn der präventiven Regulation, das AJF nennt den Herdenschutz selbst als grossen Einflussfaktor. Entschieden wird über die Abschüsse von einer Amtsleitung, die der Hobby-Jagd selbst angehört; autorisierte Hobby-Jäger werden während Hoch- und Sonderjagd einbezogen. Die Berner Konvention führt seit Dezember 2024 ein Untersuchungsverfahren zur Schweizer Wolfspolitik. Ausführlich: Wolfsregulation Graubünden: Nutzen der Welpenabschüsse nicht belegt

12.09.2026
SA 05:55

«Keine wolfsfeindliche Position»? Die Verbandslinie sagt etwas anderes

Der oberste Bündner Hobby-Jäger Benjamin Hefti beteuert in der «Südostschweiz», die Bündner Jägerschaft und der kantonale Verband verträten keine wolfsfeindliche Position. Auch von Jagenden, die wegen der Wolfskonkurrenz kein Patent mehr lösten, wisse er nichts. Beides überzeugt bei näherem Hinsehen nicht: Dass Hefti keinen Fall kennt, belegt nur, dass er keinen kennt. Und die behauptete Neutralität steht in klarem Widerspruch zu den wiederholten Forderungen des Bündner Kantonalen Patentjäger-Verbands nach weitgehenden Wolfsabschüssen, wie sie der Beitrag «Bündner Patentjäger: Tarzisius Caviezel geht, Wolf-Kurs bleibt» nachzeichnet. Ein Verband ist an seiner politischen Linie zu messen, nicht an seiner Selbstdarstellung. Der ausführliche Faktencheck nimmt Heftis Aussagen Punkt für Punkt auseinander.

11.09.2026
FR 03:55

Um 20.20 Uhr fiel laut einem Hinweis im Raum Rueun am 9.11.2026 ein Schuss, rund 40 Minuten nach Sonnenuntergang (in Rueun an diesem Tag gegen 19.42 Uhr) und faktisch bei einbrechender Dunkelheit. Die Bündner Hochjagd erlaubt die Hobby-Jagd von 06:00 bis 20:30 Uhr.

Die Uhrzeit ist aber nicht nur ein formaljuristisches Problem. Bei diesen Lichtverhältnissen ist ein sauberer, tierschutzkonformer Schuss kaum zu gewährleisten. Wird ein Tier nur angeschossen, findet eine Nachsuche in der Dunkelheit realistisch erst am Folgemorgen statt. Für das verletzte Tier bedeutet das eine ganze Nacht mit unversorgten Schussverletzungen, Schmerz und Todesangst, ehe es aufgefunden und erlöst wird oder qualvoll verendet. In Graubünden sind Jahr für Jahr rund tausend Nachsuchen nötig, und die Erfolgsquote lag in einzelnen Jahren bei nur knapp sechzig Prozent.

Der Fall wirft erneut die Frage nach den Schiesszeiten und ihrer Kontrolle auf. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

09.09.2026
Mi 17:42

Ticker-Text

Surcasti: Hobby-Jäger abgestürzt und verstorben

In Surcasti ist am Dienstag ein 66-jähriger Hobby-Jäger während der Bündner Hochjagd leblos aufgefunden worden. Der Mann war am Vormittag nicht wie vereinbart an einem Treffpunkt erschienen. Seine Jagdkollegen starteten daraufhin eine Suche und alarmierten die Kantonspolizei Graubünden.

Kurz vor Mittag wurde der Hobby-Jäger in steilem, unwegsamem Gelände tot aufgefunden. Gemäss ersten Erkenntnissen der Kantonspolizei Graubünden stürzte er ab. Für die Bergung kam ein Rega-Helikopter mit Alpinspezialisten zum Einsatz. Polizei und Staatsanwaltschaft klären den genauen Hergang sowie die Todesursache ab. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

08.09.2026
Di 08:00

Jagdämter in der Verantwortung: Pferd erschossen, zwei Tote im Tessin

Ein Hobby-Jäger erschoss am 7. September im Avers ein Pferd, das er mit einem Hirsch verwechselt hatte. Das Amt für Jagd und Fischerei Graubünden spricht von einem «Einzelfall» und verweist auf die Verantwortung des Schützen. Die amtlichen Zahlen zeigen jedoch ein wiederkehrendes Problem: 2016 fielen bei 5’512 Hochjagdpaten­ten 1’201 Bussen und Anzeigen an, davon 1’013 wegen Fehlabschüssen; 2017 waren es 1’384 Vorgänge, davon 1’146 Fehlabschüsse. Rechnerisch entfiel damit auf rund vier bis fünf Jagdteilnehmende ein registrierter Verstoss.

Gleichzeitig starben am ersten Wochenende der Tessiner Jagdsaison zwei Hobby-Jäger bei Abstürzen. Schweizweit ereignet sich rechnerisch alle 29 Stunden ein Jagdunfall. Die kantonalen Jagdämter können ihre Verantwortung nicht auf den einzelnen Finger am Abzug oder den einzelnen Schritt im Gelände reduzieren: Sie regeln Jagdzeiten und Jagdgebiete, erteilen Patente, definieren Anforderungen, planen Abschüsse und organisieren eine kostenpflichtige Freizeitjagd mit tödlichen Waffen.

Die IG Wild beim Wild fordert die Abschaffung der privaten Hobby-Jagd. Wo Eingriffe in Wildtierpopulationen tatsächlich unvermeidbar sind, sollen sie durch eine professionell ausgebildete und staatlich verantwortete Wildhut nach Genfer Vorbild erfolgen. Solange die Hobby-Jagd besteht, braucht es zudem jährliche medizinisch-psychologische Eignungsgutachten, wiederkehrende praktische Sicherheitsprüfungen und eine verbindliche Altersobergrenze. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

08.09.2026
Di 05:11

In Graubünden gibt es keine persönlichen Jagdreviere. Trotzdem behandeln manche Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger Täler, Hochsitze und Wildwechsel wie ihren Privatbesitz. Dabei sind Wildtiere herrenlos, Privatgrund ist für viele Eigentümerinnen und Eigentümer nicht jagdfrei, und der Kanton gibt gleichzeitig Wolfswelpen proaktiv zum Abschuss frei. Es braucht Schutz statt Hobby-Jagd: jagdfreien Privatgrund, Herdenschutz und volle Transparenz bei Abschüssen. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

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08.09.2026
Di 05:11

Der neue Jagd-Kodex des Bündner Patentjägerverbands fordert Respekt vor Wildtieren und kritisiert inszenierte Erlegerbilder. Gleichzeitig steht ein Sektionspräsident und Ausbildungskoordinator wegen öffentlich verbreiteter Bilder mit getöteten Wildtieren in der Kritik – ein eklatanter Widerspruch zur eigenen Verbandsrhetorik. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

Jagd Kodex Graubünden Der Widerspruch in den eigenen Reihen

07.09.2026
Mo 11:02

Avers: Hobby-Jäger erlegt Pferd statt Hirsch

In Avers Cröt hat ein Hobby-Jäger am Sonntagmorgen ein Pferd erschossen. Er befand sich kurz nach 6 Uhr bei der Örtlichkeit Indercröt auf der Hobby-Jagd und gab einen Schuss auf ein Tier auf einer Wiese ab. Erst danach stellte er fest, dass es sich nicht um einen Hirsch, sondern um ein Pferd handelte. Die Verwechslung meldete er umgehend der Wildhut.

Der geständige Hobby-Jäger wird bei der Staatsanwaltschaft Graubünden zur Anzeige gebracht. Vor Ort wurde ihm das Jagdpatent entzogen.

Ein Pferd auf einer offenen Wiese, im ersten Dämmerlicht mit einem Hirsch verwechselt: Der Fall reiht sich ein in eine lange Kette von Verwechslungsschüssen, bei denen die Ansprechpflicht, also die sichere Identifikation des Ziels vor dem Schuss, missachtet wurde. Erst 2021 hatte ein Hobby-Jäger in Chapella im Oberengadin einen Rehbock mit einem isländischen Pferd verwechselt und das Tier so schwer verletzt, dass es eingeschläfert werden musste.

07.09.2026
Mo 04:32

Wildbret als «Heimat auf dem Teller»: Was die Genussberichte über die Gesundheitsgefahr verschweigen

Zum Saisonstart inszenieren Medien und Beizen das Bündner Wildgericht als Tradition, doch die Warnungen der Behörden fehlen konsequent. Die WHO-Krebsforschungsagentur IARC stuft verarbeitetes Fleisch wie Wildwurst oder Wildschinken als Gruppe-1-Karzinogen ein, in derselben Beweiskategorie wie Tabakrauch, Asbest und Arsen; rotes Fleisch, zu dem Wildbret zählt, gilt als «wahrscheinlich krebserregend» (Gruppe 2A). Hinzu kommen mikrobiologische Risiken: Nach dem Schuss beginnt die Blutgerinnung sofort, im Alpenraum vergehen bis zur Bergung oft Stunden, in denen die Darmbarriere zusammenbricht und Keime ins Fleisch wandern können. BLV, BfR und ANSES raten empfindlichen Gruppen ausdrücklich zur Vorsicht. Und jeder dritte kontrollierte Betrieb in Graubünden und Glarus log bei der Herkunft. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

05.09.2026
SA 08:05

Schalldämpfer verboten, ausser er nützt: Graubündens Jagdregeln widersprechen sich selbst

Graubünden verbietet auf der Hobby-Jagd grundsätzlich Nachtsicht- und Wärmebildgeräte, macht Schalldämpfer bewilligungspflichtig und untersagt das Anlocken von Schalenwild. Doch dieselben Grenzen fallen, sobald es dem Kanton nützt: Für die Nachtjagd auf Wildschweine in der Mesolcina wird die Wärmebildtechnik gelockert, bei der Passjagd auf den Fuchs fehlt das Anlockverbot ganz, und der Luderplatz mit tierischem Köder bleibt erlaubt, während die Kirrung beim Hirsch verboten ist. Auch beim Mobiltelefon, das der amtliche Fragenkatalog zu Jagdzwecken einst ausdrücklich verbot, fehlt heute ein klarer Wortlaut, obwohl gerade die Echtzeit-Koordination per Handy eine ganze Jagdgesellschaft zur Ortungsgruppe machen kann. Am deutlichsten wird der Widerspruch beim eigenen Eingeständnis: Die Niederjagd auf Fuchs, Dachs und Hase, zu der die Passjagd gehört, bezeichnete der frühere Bündner Verbandspräsident Robert Brunold selbst als «nicht nötig, aber berechtigt». Ein Regelwerk, das eine unnötige Hobby-Jagd bis ins Detail organisiert, schützt keine Wildtiere, es verwaltet ein Hobby. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

04.09.2026
Fr 06:46

AJF-Co-Leiter rechtfertigt Wolfsabschüsse, ist aber selbst Hobby-Jäger

Adrian Arquint, Co-Leiter des Amts für Jagd und Fischerei, verteidigt die dritte Wolfsregulation als verhältnismässig: sinkende Risse seien der Beweis für die Wirksamkeit der Abschüsse. Tatsächlich sank die Rissquote bereits vor Einführung der präventiven Regulierung 2023, massgeblich durch ausgebauten Herdenschutz. Sein eigenes Amt beantragt zudem die vollständige Entnahme des Calderas-Rudels, während Arquint gleichzeitig behauptet, das Ziel sei, «ohne ganze Rudel auszulöschen». Besonders bezeichnend: Arquint ist selbst passionierter Hobby-Jäger und eng mit dem kantonalen Patentjägerverband verflochten. Über das Schicksal der Bündner Wölfe entscheidet damit keine unabhängige Wildtierbehörde, sondern eine Amtsleitung mit persönlichem Interesse an der Bejagung von Reh- und Hirschwild, dem natürlichen Nahrungskonkurrenten des Wolfs. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

04.09.2026
Fr 05:35

Fünf Legenden im Faktencheck: Was das Bündner Jagd-Interview verschweigt

Zum Saisonstart zeichnen der neue Patentjägerpräsident Benjamin Hefti und ein Kulturanthropologe in der «Südostschweiz» ein versöhnliches Bild der Hobby-Jagd. Der Faktencheck zerlegt fünf zentrale Behauptungen: Die Formel «Bio Bio Plus» für Wildfleisch ist Jagdmarketing, kein Qualitätsnachweis, verarbeitetes Wildfleisch gilt laut WHO-Krebsforschungsagentur als Gruppe-1-Karzinogen. Das Regulierungsargument beim Hirsch ist ein Zirkelschluss, weil der Bestandsrückgang zeitlich mit der Rückkehr von Wolf und Luchs zusammenfällt. Über 1’000 Anzeigen und Bussen fallen jährlich gegen Bündner Hobby-Jäger an. Und die Niederjagd auf Fuchs, Dachs und Hase wurde vom eigenen Ex-Verbandspräsidenten Robert Brunold selbst als «nicht nötig, aber berechtigt» bezeichnet. Mehr dazu im ausführlichen Faktencheck.

02.09.2026
Mi 06:08

Krieg im Wald: Nicht die Hobby-Jagd passt sich an, sondern alle anderen

Von September bis in den Winter wird in Graubünden gejagt, doch die alljährlichen Sicherheitsratgeber richten sich nicht an die Hobby-Jäger, sondern an Wandernde, Bikerinnen und Hundehalter, die sich anzupassen haben. Der Ex-Verbandspräsident Robert Brunold hat die Niederjagd selbst als «nicht nötig, aber berechtigt» bezeichnet, ein Eingeständnis, dass es der Patentjagd nicht um ökologisches Management geht, sondern um Freizeitinteresse. Ein früherer Leiter des kantonalen Jagdamts sagte offen, es mache «ganz besonders Freude», ein Tier zu schiessen, «das man kennt». Zweimal musste das Bundesgericht die Bündner Politik korrigieren, weil Regierung und Parlament jagdkritische Volksinitiativen zu Unrecht für ungültig erklärt hatten, in einem Fall wurde dem Parlament sogar eine entlastende BAFU-Stellungnahme vorenthalten. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

01.09.2026
Di 08:30

4’616 geplante Hirschabschüsse: Der Kanton bleibt den Nachweis der Notwendigkeit schuldig

Graubünden plant für 2026 die Tötung von 4’616 Rothirschen. Die Zahl ist transparent kommuniziert, ein Nachweis ökologischer Notwendigkeit ist sie damit nicht. Die Sonderjagd im Spätherbst ist kein Ausnahmefall, sondern fest eingeplantes Zweitinstrument, sobald die Hochjagd die Zielvorgaben verfehlt. Während der Hochjagd 2022 betraf rund jeder zehnte Abschuss ein nicht jagbares Tier. Der Kanton anerkennt zugleich, dass Wolf und Luchs die Kälbersterblichkeit senken, ordnet den eigenen Bestandsrückgang aber weiterhin als Erfolg der Hobby-Jagd ein. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

28.08.2026
Fr 14:30

Dritte Wolfsregulation trotz halbierter Risse: Abschuss auf Vorrat

Das BAFU bewilligt ab 1. September 2026 Abschüsse in zwölf Bündner Wolfsrudeln, das Rudel Calderas soll vollständig entnommen werden. Die Nutztierrisse hatten sich bis Ende Juli gegenüber dem Vorjahr mehr als halbiert, das Kontingent bleibt trotzdem maximal ausgeschöpft: Getötet wird nicht mehr, weil ein Schaden entstanden ist, sondern bevor einer entstehen könnte. Nur drei Tage zuvor hatte der Kanton den Nachweis dreier «neuer» Rudel gefeiert, die tatsächlich lediglich die Territorien zuvor ausgelöschter Rudel neu besiedeln. Schweizweit zeigt sich derselbe Widerspruch: Trotz 226 getöteter Wölfe in drei Regulierungsperioden stieg die Zahl der Rudel weiter, von 35 auf 40. Mehr Abschüsse, mehr Rudel, keine Wirkung im behaupteten Sinn. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

Hintergrund

Jagd-Kodex Graubünden: Der Widerspruch in den eigenen Reihen

Der Bündner Patentjägerverband beschwört die Würde des Wildes, während ein Sektionspräsident aus den eigenen Reihen Erlegerbilder verbreitet.

Der Bündner Kantonale Patentjägerverband (BKPJV) fabuliert über einen Jagd-Kodex.

Er trägt den Titel «Unsere Haltung – unsere Verantwortung» und ist von Sarah Cadotsch und Martina Just, Mitgliedern des Zentralvorstands, gezeichnet. Er stellt die Hobby-Jagd als Verantwortung gegenüber Wildtieren, Lebensräumen und der Gesellschaft dar. Die Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger, so der Text, nähmen einen wichtigen Auftrag im Dienst der Natur wahr. Die Achtung vor dem Wildtier stehe, so der Verband, stets im Mittelpunkt des Handelns.

Ein solcher Kodex ist kein Tierschutzprogramm, sondern ein Selbstbild der Jagdlobby. Gerade deshalb muss er an der Realität gemessen werden: an Abschüssen, Fehlleistungen, Erlegerbildern und am politischen Schutz einer Jagdpraxis, die der Verband selbst für nicht notwendig erklärt hat.

Was der Kodex verspricht

Der Kodex verlangt einen respektvollen Umgang mit dem Wild «vor, während und nach der Jagd». Besonderes Gewicht legt er auf den Umgang mit Bildern und sozialen Medien. Jagdfotografien sollten die Würde des Wildes jederzeit respektieren. Sensationsbilder, unnötig inszenierte Darstellungen von erlegtem Wild oder Inhalte, welche Tiere herabwürdigen, widersprächen den Grundsätzen einer modernen und weidgerechten Hobby-Jagd. Vor jeder Veröffentlichung, so der Appell, sollten sich Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger überlegen, welche Wirkung ein Bild auf die Öffentlichkeit haben kann.

Das ist eine bemerkenswerte Einsicht. Sie löst aber das ethische Grundproblem nicht: Ein respektvoll inszenierter Abschuss bleibt die Tötung eines fühlenden Wildtiers. Und die Forderung nach Zurückhaltung bei Jagdbildern ist nur so viel wert, wie sie auch von jenen eingehalten wird, die den Verband repräsentieren.

Die zentralen Widersprüche

Der Kodex stellt die Achtung vor dem Wildtier ins Zentrum, ohne den grundlegenden Konflikt zu benennen: Die Patentjagd bedeutet, dass Tiere gezielt verfolgt, beunruhigt und getötet werden, oft in einer Zeit, in der sie sich auf den Winter vorbereiten oder Junge führen.

Der Begriff der «nachhaltigen Bewirtschaftung der Wildbestände» ist kein neutraler Naturbegriff. Wildtierpopulationen werden in Graubünden auch durch Lebensraumverlust, Störungen, Verkehr, Klima, Beutegreifer sowie forst- und landwirtschaftliche Interessen beeinflusst. Abschüsse als Standardantwort zu bezeichnen, greift zu kurz.

Die Behauptung, die Hobby-Jagd schütze Natur und Wildtiere, vermischt zwei verschiedene Dinge. Lebensraumschutz hilft Wildtieren unmittelbar. Die Hobby-Jagd ist die Entnahme einzelner Tiere. Ob und wann sie ökologische Ziele erfüllt, muss jeweils nachvollziehbar belegt werden.

Wenn der frühere BKPJV-Präsident Robert Brunold die Niederjagd selbst als «Nötig sei die Niederjagd nicht, aber berechtigt» bezeichnet, entlarvt das den Kodex als Doppelmoral: Ein Verband, der eine unnötige Freizeitjagd verteidigt, kann sich kaum glaubhaft zum Schutz und Respekt gegenüber Wildtieren bekennen.

Auch der vom Kodex geforderte Respekt gegenüber Wandernden, Bikenden und anderen Menschen im Wald ist selbstverständlich. Ein glaubwürdiger Kodex müsste aber konkrete Regeln zu Sicherheit, Transparenz über Jagdzeiten und Jagdräume sowie zum Schutz störungsempfindlicher Wildtiere enthalten.

Erst am 6. September 2026 erschoss ein Hobby-Jäger in Avers Cröt ein Pferd, das er auf einer offenen Wiese mit einem Hirsch verwechselt hatte; sein Jagdpatent wurde vor Ort entzogen. Wenn jährlich mehr als 1’000 Bussen und Anzeigen gegen Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger in Graubünden anfallen, ist das kein Randphänomen und kein Problem einzelner «schwarzer Schafe». Es ist ein strukturelles Versagen eines Jagdsystems, das sich selbst als fachkundig, weidgerecht und verantwortungsvoll darstellt. Der BKPJV-Kodex müsste deshalb nicht mit schönen Worten beginnen, sondern mit unabhängigen Kontrollen, vollständiger Transparenz und wirksamen Konsequenzen für wiederholte Verstösse.

Erlegerbilder aus Scuol

Die Società da Chatschaders Lischana Scuol bezeichnet sich auf ihrer Website selbst als Sektion der Uniun grischuna da chatschaders da patenta, also des BKPJV. Ihr Präsident ist Mario Duschèn. Die Vorstandsseite der Sektion weist ihn mit Foto und Funktion «President» aus. Der BKPJV führt zudem Duschèn als Koordinator für die Jagdausbildung in der Region Unterengadin/Münstertal, mit Theorie-Kursen in Zernez und den Schiessanlagen Urezzas, Scuol und Zernez. Er ist damit nicht nur lokaler Sektionspräsident, sondern auch in der Ausbildung künftiger Hobby-Patentjägerinnen und -Patentjäger tätig.

Über die Website der Sektion werden Jagd- und Naturfotografien veröffentlicht. Die Seite ruft öffentlich dazu auf, weitere Bilder einzusenden. Nach Darstellung von IG Wild beim Wild veröffentlichte Mario Duschèn zudem auch auf seinem Facebook-Profil Erlegerbilder. Die IG machte diese Veröffentlichungen zum Gegenstand einer Strafanzeige. Würde ein Polizist oder Soldat nach einer tödlichen Gewaltanwendung mit dem getöteten Wesen posieren und das Bild verbreiten, wäre die Empörung zu Recht gross. Wenn Hobby-Jäger dasselbe mit Wildtieren tun, wird es unter dem Etikett «Tradition» oder «Weidgerechtigkeit» verharmlost. Diese Doppelmoral entwertet das Wildtier zur Trophäe und entlarvt den Respekt-Kodex als leere Rhetorik.

Selbst JagdSchweiz beschwört den «grossen Respekt» gegenüber dem Einzeltier. Wer getötete Wildtiere als Trophäenkulisse in sozialen Medien verwendet, verletzt den Geist dieses eigenen jagdlichen Anspruchs.

Als Sektionspräsident und Ausbildungskoordinator ist Mario Duschèn kein Vorbild für den respektvollen Umgang mit Wildtieren, den der BKPJV-Kodex selbst verlangt. Zwischen seiner öffentlichen Bildpraxis und dem angekündigten Kodex besteht ein deutlicher Widerspruch: Der BKPJV verlangt, Jagdfotografien müssten die Würde des Wildes jederzeit respektieren; Sensationsbilder und unnötig inszenierte Darstellungen erlegter Tiere widersprächen einer modernen und weidgerechten Hobby-Jagd. Wenn ein Präsident und Ausbildungskoordinator mit getöteten Wildtieren posiert oder solche Bilder öffentlich verbreitet, ist das nicht bloss eine private Kommunikationsfrage. Es betrifft die Vorbildfunktion, die Glaubwürdigkeit der Verbandsstruktur und die Frage, ob die eigenen ethischen Ansprüche auch für deren Repräsentanten gelten.

Erlegerbilder zeigen nicht primär Naturbeobachtung oder Lebensraumschutz. Sie stellen den Moment nach der Tötung eines Wildtiers aus und machen das getötete Tier zum Teil einer jagdlichen Selbstdarstellung. Weshalb diese Praxis aus Sicht von IG Wild beim Wild rechtlich und ethisch problematisch ist, erläutern wir im Beitrag Erlegerbilder: Würde, Recht und die Jagd-Doppelmoral. Eine 2024 veröffentlichte Untersuchung mit 1’050 Befragten der Generation Z in Deutschland kam zum Schluss, dass jagdliche Erlegerbilder in sozialen Netzwerken die Einstellung zur Jagd überwiegend negativ beeinflussen.

Nachtrag vom 16. September 2026: Klosters

Der Fall Scuol ist kein Einzelfall. Die Facebook-Seite des Jagdvereins Klosters, ebenfalls eine Sektion des BKPJV, ist voll mit Erlegerbildern. Allein im September 2026 veröffentlichte der Verein dort unter anderem ein Selfie eines Hobby-Jägers mit dem Kopf einer getöteten Gämse («Erfolgreiche Gamsjagd, Weidmannsheil») sowie das Bild einer getöteten Rehgeiss, mit Blumen drapiert und mit Emojis garniert («Weidmannsheil zur Rehgeiss»). Solche Bilder erfüllen exakt das, was der Kodex des BKPJV als «unnötig inszenierte Darstellung von erlegtem Wild» bezeichnet. Veröffentlicht werden sie nicht von einzelnen Mitgliedern, sondern vom Verein selbst, wenige Tage nachdem der Kantonalverband seine Sektionen zur Zurückhaltung bei Erlegerbildern aufgerufen hatte. Damit bestätigt sich, was dieser Beitrag bereits festhielt: Der Kodex ist auf Sektionsebene ohne Wirkung, solange ihn der Verband nicht durchsetzt.

Facebook-Post des Jagdvereins Klosters: getötete Rehgeiss mit Blumen drapiert, Vermerk «Weidmannsheil zur Rehgeiss»
Facebook-Post des Jagdvereins Klosters, abgerufen am 16. September 2026. Screenshot: IG Wild beim Wild
Jagd-Kodex des BKPJV auf bkpjv.ch: Unsere Haltung, unsere Verantwortung
Der Jagd-Kodex «Unsere Haltung – unsere Verantwortung» auf bkpjv.ch, abgerufen am 16. September 2026. Screenshot: IG Wild beim Wild

Eine Anzeige ohne materielle Prüfung

Der Leiter der IG Wild beim Wild reichte am 8. August 2025 Strafanzeige ein. Die Staatsanwaltschaft Graubünden verfügte am 27. August 2025 eine Nichtanhandnahme, eröffnete also kein Strafverfahren. Das Obergericht Graubünden trat am 20. November 2025 auf die Beschwerde nicht ein, weil es die Beschwerdebefugnis des Anzeigeerstatters verneinte. Damit liegt keine gerichtliche materielle Beurteilung dazu vor, ob die veröffentlichten Erlegerbilder mit Tierschutz- oder Strafrecht vereinbar sind. Die gerichtliche Auseinandersetzung drehte sich um die prozessuale Stellung und Beschwerdelegitimation des Anzeigeerstatters, nicht um eine materielle Würdigung der Bilder.

Der Fall zeigt eine problematische Asymmetrie: Die Veröffentlichung von Bildern getöteter Wildtiere wurde nicht materiell strafrechtlich untersucht. Gleichzeitig löste die kritische Verwendung eines solchen Bildes ein Strafverfahren aus. Die Hintergründe dieses Parallelverfahrens dokumentieren wir im Beitrag Wenn Jagdbilder zum blinden Fleck der Justiz in Graubünden werden.

Die Kritik dieses Beitrags betrifft die öffentliche Bildpraxis und den Widerspruch zum kommunizierten Kodex.

Der gleiche Konflikt, zehn Jahre früher

Dieser Konflikt ist nicht neu. Er ist in der Bündner Jagdöffentlichkeit seit mindestens einem Jahrzehnt präsent.

Bereits im April 2016 reichte die IG Wild beim Wild bei der Bündner Staatsanwaltschaft Strafanzeige ein, damals gegen das militante Verbandsmagazin «Bündner Jäger». Anlass war ein Bild, auf dem ein Waidmann die Innereien einer erlegten Hirschkuh in den Händen hielt und in die Kamera grinste. Die IG sah darin den Verdacht auf organisierte Gewaltdarstellung und eine Verletzung der Würde von Tieren.

Aufschlussreich war damals die Reaktion der Verbandsspitze. Robert Brunold, damals Präsident des Bündner Kantonalen Patentjägerverbandes, sah der Anzeige gemäss der Medienberichterstattung mit Gelassenheit entgegen. Im beanstandeten Bericht sei es um das Thema «Respekt vor dem Tier» gegangen, weshalb es nur ehrlich sei, zu zeigen, wie ein Tier ausgeweidet werde. Der Redaktor des «Bündner Jägers», Walter Candreia, verteidigte die Aufnahmen nach denselben Berichten mit dem Argument, das Ausweiden sei integraler Bestandteil der Jagd und für ein Fachmagazin adressatengerecht. Wenn man das nicht mehr zeigen dürfe, habe man als Gesellschaft ein Problem.

Wie der Verband mit den eigenen Leuten umgeht, zeigte sich in den Jahren darauf. Derselbe Redaktor des «Bündner Jägers» wurde 2017 und 2018 gerichtlich verurteilt, einmal wegen Persönlichkeitsverletzung, einmal wegen übler Nachrede, nachdem er einen jagdinternen Befürworter der Sonderjagdinitiative als «Heckenschützen» bezeichnet hatte. Der BKPJV überwies im März 2018 für das erste Verfahren 6’003.10 Franken. Ob der Verband auch die Kosten des zweiten Verfahrens oder weitere Anwaltskosten übernahm, blieb nach der damals dokumentierten Aktenlage offen. Wir haben den Fall im Beitrag «Bündner Jäger: Verband bezahlte Gerichtskosten für Straftäter» dokumentiert.

Die damalige Verbandsspitze verteidigte also die Veröffentlichung von Bildern, die das Ausweiden eines erlegten Tieres zeigen. Der Kodex von 2026 warnt dagegen vor unnötig inszenierten Darstellungen erlegter Tiere und fordert Respekt vor deren Würde. Ob diese beiden Bildtypen gleich zu bewerten sind, kann diskutiert werden. Der Gegensatz in der öffentlichen Kommunikation ist dennoch deutlich.

Der Kodex markiert sprachlich eine Abkehr von einer Bildpraxis, die führende Vertreter des BKPJV 2016 noch öffentlich verteidigt hatten. Ob dieser sprachlichen Veränderung auch eine verbindliche Veränderung der Praxis folgt, bleibt offen.

Was ein glaubwürdiger Kodex leisten müsste

Ein verantwortungsvoller Umgang mit Wildtieren braucht mehr als Appelle an «Weidgerechtigkeit», einen Begriff, den die Jägerschaft weitgehend selbst definiert.

Dass der BKPJV Bilder von getöteten Tieren kritisch beurteilt, ersetzt keine kritische Auseinandersetzung mit der Jagdpraxis selbst. Verantwortung gegenüber Wildtieren zeigt sich nicht in wohlklingenden Leitbildern, sondern daran, ob ihr Schutz auch dann Vorrang erhält, wenn er jagdlichen Interessen entgegensteht.

Der BKPJV sollte offenlegen, welche verbindlichen Regeln für Erlegerbilder gelten, ob diese auch gegenüber Sektionspräsidenten und Ausbildungskoordinatoren durchgesetzt werden und welche Konsequenzen Verstösse haben. Solange diese Antworten ausbleiben, ist der Jagd-Kodex kein überprüfbarer ethischer Massstab, sondern Öffentlichkeitsarbeit für eine Hobby-Jagd, deren Praxis den eigenen Worten widerspricht.

Offener Brief an Regierungsrätin Sibylle Jeker zur Fuchsjagd

Sieben Fragen an Regierungsrätin Sibylle Jeker, Antwortfrist bis 29. September 2026.

Nach ihrer Antwort auf die Petition zur wissenschaftlichen Überprüfung der Fuchsjagd richtet die IG Wild beim Wild einen offenen Brief an die Solothurner Regierungsrätin Sibylle Jeker.

Sieben Fragen, eine Antwortfrist bis 29. September 2026 und die Ankündigung, die Stellungnahme öffentlich zu dokumentieren. Wir dokumentieren das Schreiben im Wortlaut.

Am 14. September 2026 wies Regierungsrätin Sibylle Jeker, Vorsteherin des Volkswirtschaftsdepartements, die Petition des Juristen Pascal Wolf vom 15. Februar 2026 zurück (GK 6900). Das Schreiben umfasst eine Seite. Es hält fest, die Fuchsjagd müsse der Konfliktlösung dienen, und bezeichnet ihren Beitrag dazu als «unbestreitbar». Zugleich erklärt es, ein evidenzbasiertes Fuchsmanagement würde die kantonalen Ressourcen überfordern. Die einzige Fussnote verweist auf ein Positionspapier von JagdSchweiz, dem Dachverband der Hobby-Jäger.

Gerade weil das Schreiben so knapp ist, lässt es sich an seinen eigenen Aussagen messen: Es bezeichnet die Wirkung als «unbestreitbar», weist aber weder messbare Ziele noch kantonale Daten noch eine Erfolgskontrolle aus. Die Fakten haben wir in unserem Beitrag «Fuchsjagd stoppen – Kantonsrat Solothurn anschreiben» eingeordnet, mit den Zahlen des Bundesamts für Umwelt und der kantonalen Jagdstatistik sowie einem Musterbrief an die Mitglieder des Kantonsrats.

Der offene Brief folgt demselben Vorgehen wie unsere Schreiben an den Luzerner RUEK-Präsidenten Michael Kurmann, an den Glarner Landammann Markus Heer, an die Urner Sicherheitsdirektion und an den Ausserrhoder Regierungsrat Dölf Biasotto: sachlich, mit konkreten Fragen und mit der Erwartung einer überprüfbaren Antwort.

Der folgende offene Brief wurde am 15. September 2026 an Regierungsrätin Sibylle Jeker übermittelt. Er wird hier im Wortlaut dokumentiert; die Zwischenüberschriften entsprechen der versandten Fassung.

Offener Brief an Regierungsrätin Sibylle Jeker

Sehr geehrte Frau Regierungsrätin

Mit Interesse haben wir Ihre Antwort vom 14. September 2026 auf die Petition zur Prüfung der wissenschaftlichen Notwendigkeit der Fuchsjagd zur Kenntnis genommen (GK 6900). Sie halten darin fest, die Fuchsjagd müsse der Konfliktlösung dienen, und bezeichnen ihren Beitrag dazu als «unbestreitbar». Zugleich erklären Sie, ein auf wissenschaftlicher Evidenz basierendes Fuchsmanagement würde die kantonalen Personal- und Finanzressourcen überfordern. Diese beiden Aussagen stehen in einem Spannungsverhältnis, das Ihr Schreiben nicht auflöst. Wir bitten Sie um Stellungnahme zu folgenden Punkten.

1. «Unbestreitbar», aber ohne Beleg

Sie schreiben, der Beitrag der Jagd und der Selbsthilfe zur lokalen Konfliktlösung mit Füchsen sei «unbestreitbar». Ihr Schreiben nennt jedoch weder ein messbares kantonales Ziel der Fuchsjagd noch Daten zur Zielerreichung noch eine wissenschaftliche Quelle, die diesen Beitrag belegt. Die Petition hatte genau danach gefragt. Auf welche kantonalen Daten zu Wildschäden, Nutztierverlusten oder Krankheitsgeschehen stützt sich die Aussage, der Beitrag der Fuchsjagd sei unbestreitbar?

2. Reguläre Jagd und konkrete Konfliktfälle

Die eidgenössische Jagdstatistik weist für den Kanton Solothurn neben der regulären Jagdstrecke auch Spezialabschüsse aus; diese Kategorie betrifft insbesondere Abschüsse ausserhalb der regulären Jagdzeit oder in Schutzgebieten, etwa bei Krankheit oder Verletzung. Seit 2000 lagen sie bei höchstens 19 Füchsen pro Jahr; 2023 waren es zwölf, 2024 und 2025 keine. Die reguläre Jagdstrecke betrug 2024 dagegen 866 Füchse. Wenn der Regierungsrat die Fuchsjagd mit lokaler Konfliktlösung, Wildschadenverhütung und Tierseuchenbekämpfung begründet: Welche konkreten Konfliktfälle oder Zielgrössen rechtfertigen eine reguläre Jagdstrecke von mehreren hundert Füchsen pro Jahr? Und nach welchen Kriterien unterscheidet der Kanton zwischen gezielten Eingriffen in einem dokumentierten Einzelfall und der routinemässigen Bejagung?

3. Ein Positionspapier des Jagdverbands als einzige Quelle

Die einzige Fussnote Ihres Schreibens verweist auf das Positionspapier zur Fuchsbejagung von JagdSchweiz. JagdSchweiz ist der Dachverband der schweizerischen Jagdorganisationen und vertritt die Interessen der Jagdausübenden, darunter jene, die Füchse bejagen. Ein Positionspapier eines Interessenverbands ist keine unabhängige wissenschaftliche Grundlage. Hat der Regierungsrat vor seiner Antwort unabhängige wildbiologische Literatur konsultiert, und falls ja, welche?

4. Zulässigkeit ist keine Begründung

Sie halten fest, die Rechtsordnung gebe den Rahmen vor, und lehnen ein «Primat der Wissenschaft» ab. Dass die Fuchsjagd nach Bundes- und Kantonsrecht zulässig ist, hat niemand bestritten. Die Petition fragte nicht nach der Zulässigkeit, sondern nach dem Nutzen. Das Bundesrecht führt den Fuchs als jagdbare Art, verpflichtet die Kantone aber nicht zu einer regulären Bejagung; der Kanton Genf kommt seit 1974 ohne private Jagdausübung aus. Wenn der Kanton Solothurn die Fuchsjagd ausdrücklich mit Wildschadenverhütung und Tierseuchenbekämpfung begründet, muss diese Wirkung auch belegbar sein. Weshalb ersetzt aus Sicht des Regierungsrats die rechtliche Zulässigkeit den Nachweis des behaupteten Nutzens?

5. Das Kostenargument und die vorhandenen Daten

Sie erklären, ein Monitoring als Grundlage der Jagdplanung sei «nicht annähernd mit vernünftigem Personal- und Kostenaufwand zu bewerkstelligen». Der Kanton Zug hat gezeigt, dass eine wissenschaftliche Standortbestimmung auch ohne flächendeckendes Bestandsmonitoring möglich ist: Der SWILD-Fachbericht wertete die vorhandene Literatur und die bestehende Jagdstatistik aus. Beides liegt in Solothurn vor; das Amt für Wald, Jagd und Fischerei publiziert jährlich detaillierte Jagd- und Fallwildstatistiken. Ihr Schreiben legt keine Auswertung dieser Daten vor. Weshalb wurde eine solche Standortbestimmung nach Zuger Vorbild nicht in Betracht gezogen?

6. Jahrzehnte hohe Jagdstrecken, keine ausgewiesene Wirkungskontrolle

Die eidgenössische Jagdstatistik dokumentiert die Solothurner Fuchsjagd seit 1933. Von 1990 bis 2013 lagen die Jagdstrecken in den meisten Jahren zwischen 1’000 und 1’500 Füchsen; in den letzten Jahren lagen sie tiefer, 2024 bei 866 Tieren. Gleichzeitig wurden 2024 572 Füchse als Fallwild registriert, der höchste Wert der verfügbaren Aufzeichnungen. Jagdstrecke und Fallwild liefern für sich allein keinen direkten Bestandsnachweis. Sie werfen aber die Frage auf, welche Wirkung die langjährige Bejagung tatsächlich erzielt. Welche Daten erhebt der Kanton ausserhalb der Jagd- und Fallwildstatistik, um den Einfluss der Fuchsjagd auf Bestandsentwicklung, Wildschäden, Konfliktfälle und Krankheitsrisiken zu überprüfen? Falls keine solchen Daten vorliegen: Weshalb wird die Wirkung der Jagd dennoch als «unbestreitbar» bezeichnet?

7. Tierseuchenbekämpfung ohne kantonale Befunddaten

Sie nennen die Tierseuchenbekämpfung als Beispiel für die Konfliktlösung durch die Jagd. Nach den uns bekannten öffentlich zugänglichen kantonalen Jagdstatistiken weist der Kanton Luzern den Gesundheitszustand erlegter Füchse besonders detailliert aus: Im Jagdjahr 2018/19 wurden bei 2’217 erlegten Füchsen 39 Krankheitsbefunde registriert, entsprechend 1,76 Prozent. In der Solothurner Fallwildstatistik 2024 entfielen rund 75 von 572 Füchsen auf die Kategorie «Alter, Krankheit, Schwäche». Die Statistik sagt damit nicht aus, dass keine Krankheiten vorkommen. Sie zeigt aber keine Grundlage für die Annahme, dass eine reguläre Jagdstrecke von 866 Füchsen zur Seuchenbekämpfung erforderlich sei. Die wissenschaftliche Literatur weist zudem darauf hin, dass intensive Bejagung die Prävalenz des Fuchsbandwurms erhöhen kann (Comte et al. 2017), während in Luxemburg nach dem Jagdverbot ab 2015 ein Rückgang dokumentiert wurde. Auf welche spezifischen Daten aus dem Kanton Solothurn stützt sich der Regierungsrat, wenn er der regulären Fuchsjagd einen Beitrag zur Tierseuchenbekämpfung zuschreibt?

Es bleibt die Frage, die Ihr Schreiben nicht beantwortet: Welcher für den Kanton Solothurn messbare Zweck rechtfertigt eine reguläre Fuchsjagd mit mehreren hundert Abschüssen pro Jahr, wenn das Schreiben weder Ziel noch Datengrundlage noch Erfolgskontrolle ausweist? Das Bundesrecht führt den Fuchs als jagdbare Art und setzt den Rahmen für die kantonale Jagdregelung. Es verpflichtet den Kanton jedoch nicht zu einer allgemeinen regulären Fuchsjagd. Der Kanton Zug hat gezeigt, dass dieser Spielraum genutzt werden kann.

Wir bitten Sie um eine Stellungnahme bis 29. September 2026. Dieser Brief und Ihre allfällige Stellungnahme werden auf wildbeimwild.com publiziert.

Mit freundlichen Grüssen
IG Wild beim Wild

Wie es weitergeht

Antwortet der Regierungsrat innert Frist, veröffentlichen wir die Stellungnahme und kommentieren sie. Bleibt eine Antwort aus, halten wir auch das fest. Solothurn reiht sich damit in eine wachsende Serie kantonaler Auseinandersetzungen über die Fuchsjagd ein. In Luzern, Glarus, Uri und Appenzell Ausserrhoden hat die IG Wild beim Wild Behörden mit Fragen zu Zielsetzung, Datengrundlage und Wirksamkeit der Fuchsjagd konfrontiert.

Der Regierungsrat bezeichnet den Nutzen der Fuchsjagd als «unbestreitbar», erklärt aber zugleich, die für ein evidenzbasiertes Management nötige Datengrundlage sei nicht mit vertretbarem Aufwand zu schaffen. Unsere sieben Fragen betreffen genau diese Lücke: Ziel, Datengrundlage und überprüfbare Wirkung der regulären Fuchsjagd im Kanton Solothurn.

Wer selbst aktiv werden will, findet die Faktenanalyse, die BAFU-Zahlen und einen Musterbrief für die Mitglieder des Kantonsrats in unserem Beitrag «Fuchsjagd stoppen – Kantonsrat Solothurn anschreiben». Hintergründe bietet die Übersicht Schluss mit der Fuchsjagd, zum Genfer Vorbild der Beitrag Abschaffung der Hobby-Jagd nach dem Vorbild des Kantons Genf und zur psychologischen Dimension der Solothurner Jagd der Beitrag Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Solothurn.

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: Im Dossier Alternativen zur Hobby-Jagd zeigen wir politische und praktische Alternativen zur Hobby-Jagd.

Wolfsregulation Graubünden: Nutzen der Welpenabschüsse nicht belegt

Der Umfang der Bündner Regulation ist seit der Bewilligung vom 26. August auf 17 von 18 bekannten Rudeln angewachsen, während die nationale Monitoringstelle einräumt, dass direkte Belege für die behauptete Schutzwirkung der Welpenabschüsse rar sind.

Als das Bundesamt für Umwelt am 26. August die Bündner Gesuche bewilligte, betraf dies zwölf Rudel sowie vier weitere Rudel nach einem Nachweis diesjährigen Nachwuchses.

Für das Calderas-Rudel beantragte der Kanton zusätzlich die vollständige Entnahme. Wir haben diese Verfügungslage und den Widerspruch zu den sinkenden Rissen bereits dokumentiert. Seither hat sich der Umfang ausgeweitet.

Nach einem Bericht der «Südostschweiz» von Mitte September sind inzwischen sämtliche Gesuche des Kantons bewilligt. Damit dürfen laut diesem Bericht 17 der 18 bekannten Bündner Rudel reguliert werden, ein Rudel soll vollständig entnommen werden. Am 25. August galten im Kanton noch 13 Rudel als bestätigt. Eine öffentlich zugängliche Übersicht des Bundes über sämtliche Bewilligungen der Regulationsperiode 2026/27 fehlt weiterhin.

Die entscheidende Frage ist damit nicht mehr, ob die Abschüsse rechtlich zulässig sind. Sie lautet: Bringen sie, was sie versprechen? Die Antwort der nationalen Monitoringstelle fällt bemerkenswert aus.

Die nationale Monitoringstelle findet kaum Belege

Sven Buchmann ist bei der Stiftung KORA für das nationale Wolfsmonitoring zuständig, das die Stiftung im Auftrag des Bundesamts für Umwelt betreibt. Im Interview mit der «Südostschweiz» hält er fest, dass die proaktive Welpenregulation, wie die Schweiz sie praktiziert, einzigartig sei und über ihre Auswirkungen entsprechend wenig bekannt ist.

Zum zentralen Rechtfertigungsargument, die Abschüsse erhielten oder verstärkten die Scheu der Wölfe, sagt er: «Doch direkte wissenschaftliche Belege, die sich speziell auf das letale Wolfsmanagement beziehen, sind rar.» Ob die Abschüsse in der Praxis überhaupt einen der behaupteten Effekte auslösen, und wenn ja, in welchem räumlichen und zeitlichen Umfang, müsse erst untersucht werden.

Untersucht wird die Frage in einem Projekt mit dem Titel «Auswirkungen des letalen Managements», federführend bei der KORA, gemeinsam mit dem BAFU und den Kantonen. Das Projekt ist auf fünf Jahre angelegt und endet 2029. Es soll nicht nur klären, ob sich Abschüsse auf die Zahl der Risse auswirken, sondern auch, wie letales Management Rudelstruktur, Populationsdynamik und die Haltung der Bevölkerung zum Wolf verändert. Gerade weil diese Fragen noch offen sind, ist die Behauptung einer gesicherten präventiven Schutzwirkung wissenschaftlich nicht haltbar. Bis 2029 wird im gesetzlichen Maximum weiter geschossen.

Das Bündner Amt für Jagd und Fischerei formuliert es zurückhaltender. In einer Mitteilung vom März hielt es fest, der genaue Einfluss der Regulation werde erst mit zunehmender Erfahrung und weiteren Beobachtungen belastbarer beurteilbar sein. Dass Umweltverbände seit Jahren genau diese fehlende Wirkungskontrolle kritisieren, ist nicht neu. Neu ist, dass die vom Bund beauftragte Monitoringstelle dieselbe Lücke bestätigt. Diese Lücke betrifft allerdings die schweizerische Praxis, nicht die Grundfrage. Zu dieser liegt seit Jahren Forschung vor.

Keine ökologische Notwendigkeit

Bemerkenswert ist auch, wie Buchmann die Begründung einordnet. Auf die Frage, weshalb die Regulation aus ökologischer Sicht wichtig sei, korrigiert er die Prämisse: Die präventiven Abschüsse erfolgten nicht aus ökologischer Notwendigkeit, sondern mit dem Ziel, ein konfliktarmes Zusammenleben mit dem Menschen zu unterstützen.

Damit ist die Sache benannt. Es handelt sich um eine gesellschaftspolitische Massnahme, nicht um Artenschutz und nicht um ökologische Steuerung. Wer sie als naturschutzfachlich notwendig darstellt, gibt die Begründung der eigenen Monitoringstelle falsch wieder.

Was die Forschung längst zeigt

Buchmanns Befund gilt für die schweizerische Sonderpraxis. Er bedeutet nicht, dass die zugrunde liegende Frage unerforscht wäre. Zu den Folgen letaler Eingriffe in Wolfsrudel liegt seit Jahren Forschung vor, und wir haben sie in unserer Studienübersicht zusammengetragen.

Die aktuellste Auswertung stammt von Adrian Treves und Kollegen und erschien 2026 in «Conservation Science and Practice». Sie verglich fünf Feldstudien aus Slowenien, Michigan, der Slowakei, Lettland und den Golanhöhen, die vorab definierte Mindestkriterien für Studiendesign und Datentransparenz erfüllten. Das Ergebnis war nicht, dass Abschüsse stets zu mehr Schäden führen. Es war, dass Entnahmen spätere Nutztierschäden nicht zuverlässig verhindern: In einzelnen Untersuchungen blieben Effekte aus, in anderen sanken Schäden, in weiteren stiegen sie. Für die Slowakei war zuvor gezeigt worden, dass zwischen der Zahl getöteter Wölfe und den Nutztierverlusten kein Zusammenhang bestand, wohl aber ein umgekehrter zwischen der verfügbaren Biomasse wildlebender Beutetiere und den Rissen. Die öffentliche Wolfsjagd wurde dort 2021 eingestellt.

Entscheidend für den Bündner Fall ist ein zweiter Strang. Cassidy und Kollegen zeigten 2023 in «Frontiers in Ecology and the Environment» anhand langjähriger Daten aus fünf US-Nationalparks, dass menschenverursachte Mortalität mit geringerer Rudel-Persistenz und geringerer Reproduktion im Folgejahr verbunden war. Besonders stark waren die Effekte beim Verlust von Leittieren. Eine Arbeit in «Scientific Reports» von 2024 kommt zum gleichen Schluss: Gezielte Entnahme begünstigt die Auflösung von Rudeln und eine geringere Reproduktion, besonders in kleinen Populationen. Und eine Untersuchung in «Frontiers in Ecology and Evolution» von 2022 fand, dass Schafverluste stärker von den umgesetzten Schutzmassnahmen und der Zahl der gehaltenen Schafe abhängen als von der Grösse der Wolfspopulation.

Damit ist ein Mechanismus benannt, der auch für Graubünden relevant ist und dort nie untersucht wurde. Die gezielte Entnahme von Welpen ist eine Form menschenverursachter Mortalität. Ob sie Rudel in vergleichbarem Ausmass destabilisiert wie der Verlust von Leittieren, ist offen. Dass sie ohne Folgen für die Sozialstruktur bleibt, hat allerdings auch niemand gezeigt, und genau das wäre die Voraussetzung, um sie als unbedenklich zu bezeichnen. Destabilisierte Rudel können unter Umständen mehr Nutztiere reissen, nicht weniger. Dass stabile Rudel weniger Nutztiere reissen, ist seit über zehn Jahren publiziert und wird im Schweizer Wolfsmanagement konsequent ignoriert.

Die Befundlage ist nicht in jedem Punkt eindeutig, und das gehört zur Redlichkeit dazu. Eine vielzitierte amerikanische Arbeit von 2014, wonach Abschüsse die Risse im Folgejahr erhöhen, wurde 2016 nachgerechnet, wobei die Replikation Grösse und Richtung der Ergebnisse nicht bestätigte. Eine Modellierung für die Westalpen von 2024 kam unter ihren Annahmen zum Schluss, dass Abschüsse Populationsgrösse und Risikoniveau tief halten könnten, weil abwandernde Wölfe frei werdende Territorien rascher besetzen. Die Autoren bezeichnen ihr Modell allerdings ausdrücklich nicht als Managementinstrument.

Was bleibt, ist eine klare Beweislastverteilung. Es trifft nicht zu, dass über die Wirkung letaler Eingriffe nichts bekannt wäre. Bekannt ist, dass Entnahmen Nutztierverluste nicht zuverlässig verhindern, dass sie Rudelstrukturen und Reproduktion messbar beeinträchtigen, und dass der Herdenschutz die wirksamere Massnahme ist. Graubünden praktiziert die weltweit schärfste Ausprägung eines Instruments, dessen mildere Formen andernorts messbar nichts gebracht haben. Wer so vorgeht, muss den Nutzen belegen. Nicht die Kritik muss beweisen, dass er ausbleibt.

Calderas und Muchetta wurden nach der Regulation auffällig

Ein Detail aus dem Interview verdient besondere Aufmerksamkeit. Auf die Frage, ob Abschussdruck ein Rudel dazu bringen kann, bei der Nahrungsbeschaffung grössere Risiken einzugehen, verweist Buchmann auf das Calderas- und das Muchetta-Rudel, die nach der Welpenregulation auffällig wurden. Ein Beleg lasse sich daraus nicht ableiten, weil sich gleichzeitig weitere Faktoren verändert hätten: die Sozialstruktur des Rudels, Anzahl und Art der Nutztiere im Gebiet, die umgesetzten Herdenschutzmassnahmen.

Diese Einschränkung ist methodisch korrekt. Sie beantwortet die Frage aber nicht, sie hält sie offen. Und offen bleibt sie ausgerechnet bei jenem Rudel, dessen vollständige Entnahme der Kanton beantragt hat. Calderas stand bereits in der Periode 2025/26 unter Regulation und soll nun in der zweiten Runde ganz verschwinden. Ob die Destabilisierung des Sozialverbands die späteren Risse mitverursacht hat, wird von niemandem ausgeschlossen und von niemandem geprüft. Wer ein Rudel vollständig tötet, beseitigt zugleich die Möglichkeit, diese Frage je zu beantworten.

Unbeantwortet ist die Frage allerdings nur, wenn man die vorhandenen Erkenntnisse übergeht. Die Forschungskommission des Schweizerischen Nationalparks hielt 2024 zur damals geplanten vollständigen Entnahme des Fuorn-Rudels fest, diese sei aus wissenschaftlicher Sicht nicht angezeigt. Sie verwies darauf, dass Abschüsse grosser Beutegreifer künftige Nutztierrisse oft nicht senken und teils sogar mehr Risse beobachtet werden, und warnte vor den Folgen einer vollständigen Rudelentnahme: Junge, abgewanderte Wölfe auf Revier- und Partnersuche sind überdurchschnittlich häufig an Rissen beteiligt. Das Amt für Jagd und Fischerei gab das Fuorn-Rudel trotz dieser Stellungnahme zum Abschuss frei. Nach der vollständigen Entnahme wurden im Gebiet zahlreiche Schafsrisse gemeldet, wie Nationalparkdirektor Ruedi Haller festhielt. Ein ursächlicher Zusammenhang ist nicht belegt. Es war aber exakt die Entwicklung, vor der die Forschungskommission gewarnt hatte.

Damit verschiebt sich die Lage. Was Buchmann für Calderas und Muchetta offenlässt, ist in der Fachliteratur als Mechanismus beschrieben. Konkrete Warnungen lagen dem Amt zudem im Fall Fuorn vor, bezogen auf ein konkretes Rudel, und wurden überstimmt. Die Evidenzlücke besteht also fort, obwohl internationale Forschung und fachliche Warnungen vor möglichen Folgen von Rudelentnahmen längst vorliegen.

Wölfe begrenzen sich selbst, nur weiss niemand, ab wann

Auf die Frage, ob sich Wölfe ab einer gewissen Rudeldichte in einem Gebiet selbst begrenzen, antwortet Buchmann bejahend. Die Wissenschaft kennt dafür zwei Mechanismen: knapper werdende Nahrung bei hohen Dichten sowie soziale Faktoren wie Territorialität, innerartliche Konflikte und Rudelgrösse, die zu höherer Sterblichkeit oder zu weniger Welpen führen. Die sogenannte ökologische Kapazitätsgrenze sei dabei kein fixer Wert und könne schwanken, etwa je nach Nahrungsangebot.

Eine grobe Schätzung aus dem Jahr 2020 geht für die gesamte Schweiz von einer Obergrenze von 50 bis 100 Rudeln aus. Für Graubünden allein ist der KORA keine Schätzung bekannt. Die Frage wird derzeit in einer wissenschaftlichen Projektarbeit erneut untersucht, Resultate stehen aus.

Es gibt also einen Mechanismus, der den Bestand ohne einen einzigen Schuss begrenzt, dessen Schwelle im Alpenraum aber nicht beziffert ist. Der Kanton greift ein, bevor diese Frage beantwortet ist. Und er deutet dabei um, was in Wahrheit Kompensation ist. Die drei im August als neu gemeldeten Rudel besetzen exakt jene Territorien, deren frühere Rudel durch Abschüsse entnommen oder aufgelöst wurden: Heinzenberg im Gebiet des früheren Beverin-Rudels, Giarsinom im Gebiet des erloschenen Fuorn-Rudels, Madlain im Territorium des im November 2025 vollständig entnommenen Sinestra-Rudels. Was als Wachstum präsentiert wird, ist in diesen drei Fällen dokumentierter Ersatz. Und dieser Ersatz liefert die Rechtfertigung für die nächste Abschussrunde.

Kommentar: eine Praxis ohne Fundament

Wer den Nutzen der Abschüsse belegen will, muss die Chronologie erklären. Die Nutztierrisse sanken schweizweit von 1789 im Rekordjahr 2022 auf 1051 im Jahr 2023, in Graubünden im selben Zeitraum von 517 auf 267. Die präventive Regulierung begann am 1. Dezember 2023. Der Rückgang war also da, bevor der erste präventive Schuss fiel, und er setzte sich 2024 mit 213 Rissen in Graubünden fort. Diesen Befund haben wir bereits dokumentiert. 2026 liegt der Kanton bis Ende Juli bei 30 Rissen gegenüber 68 im Vorjahreszeitraum, und das AJF nennt den Ausbau des Herdenschutzes selbst als grossen Einflussfaktor. Weniger Risse bei steigender Rudelzahl ist kein Argument für mehr Abschüsse. Die entscheidende Variable ist der Schutz der Nutztiere, nicht die Zahl der Wölfe.

Die Vereine Wolfs-Hirten und Wildtierschutz Schweiz werfen dem Jagdamt vor, von einer fachlich unabhängigen Behörde zu einem Vollzugsorgan einer rechtskonservativ dominierten Politik geworden zu sein, und kritisieren, dass statt wirksamem Herdenschutz Wolfsfamilien zerschossen würden. Der Kanton widerspricht und hält die Eingriffe für verhältnismässig. Die Kritik trifft allerdings auf eine Praxis, deren Nutzen die vom Bund beauftragte Monitoringstelle nicht belegen kann. Darin liegt der Widerspruch: Eine Massnahme wird im gesetzlich maximalen Umfang ausgeweitet, während ihr Nutzen offen ist.

Auch völkerrechtlich bleibt die Regelung umstritten. Das Büro der Berner Konvention bewertete den Schweizer Umgang mit dem Wolf im April 2024 als «sehr besorgniserregend» und den in der Jagdverordnung festgelegten Mindestbestand von zwölf Rudeln als «willkürlich». Am 5. Dezember 2024 eröffnete der Ständige Ausschuss einstimmig ein Untersuchungsverfahren zur Schweizer Wolfspolitik. Kritisiert werden insbesondere die präventiven Abschüsse wegen bloss möglicher Schäden und die Entnahme von Jungtieren zur Basisregulierung. Eine abschliessende Beurteilung steht aus, die Konformität ist aber Gegenstand eines formellen Verfahrens, nicht bloss einer politischen Behauptung. Die Herabstufung des Wolfs von «streng geschützt» auf «geschützt» im März 2025 senkt die Hürden für Eingriffe, ändert aber weder das schweizerische Schutzrecht noch die Voraussetzungen für einzelne Abschussverfügungen automatisch. Das vorsorgliche Töten von Jungtieren in Rudeln ohne dokumentierten Schaden steht mit dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit weiterhin in Spannung.

Und dann ist da die Frage, wer entscheidet. Die Tötungen führt nicht allein die Wildhut aus, autorisierte Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger werden während der Hoch- und der Sonderjagd einbezogen. Entschieden wird über sie von einer Amtsleitung, die der Hobby-Jagd selbst angehört: AJF-Co-Leiter Adrian Arquint beschreibt sich öffentlich als passionierter Jäger und zählt sich zu den rund 5500 Bündner Hobby-Jagenden. Der Patentjägerverband organisiert Gesprächsrunden ausdrücklich in Absprache mit seinem Amt. Wenn derselbe Interessenkreis, der in der Patentjagd Rehe und Hirsche bejagt, zugleich über die Dezimierung ihres natürlichen Konkurrenten befindet, ist die beanspruchte fachliche Neutralität erklärungsbedürftig. Diese Überschneidungen sollten mit transparenten Entscheidungsgrundlagen beantwortet werden, nicht mit dem Verweis auf die gesetzliche Zulässigkeit.

Was zu fordern ist, ist nicht kompliziert:

  • Sämtliche Abschussgesuche, Bewilligungen und zugrunde liegende Schadensdokumentationen sind vollständig zu veröffentlichen.
  • Proaktive Eingriffe dürfen nur dort geprüft werden, wo wirksamer Herdenschutz dokumentiert, kontrolliert und ausgeschöpft ist.
  • Die Maximalquote von zwei Dritteln der bestätigten Jungtiere ist auszusetzen, bis die KORA-Untersuchung belastbare Daten liefert.
  • Beantragte vollständige Rudelentnahmen brauchen eine besonders strenge, öffentlich nachvollziehbare Verhältnismässigkeitsprüfung, die vorliegende fachliche Stellungnahmen einbezieht.

Bis Ende Januar können in Graubünden Dutzende Jungwölfe getötet werden. Die Eingriffe sind rechtlich bewilligt. Ihr behaupteter präventiver Nutzen ist nicht belastbar belegt, und wer eine geschützte Art vorsorglich im gesetzlichen Maximum töten lässt, trägt die Beweislast dafür, dass dieser Eingriff notwendig, verhältnismässig und wirksam ist. Diese Beweislast liegt beim Staat, nicht bei jenen, die die Abschüsse kritisieren. Getötet wird derweil nicht, weil die Jungwölfe selbst Schaden angerichtet hätten, sondern weil sie in Rudeln geboren wurden, für die der Staat eine vorsorgliche Maximalquote bewilligt hat.

Alle Hintergründe im Dossier «Wolf in der Schweiz: Fakten, Politik und die Grenzen der Jagd».

Quellen: Amt für Jagd und Fischerei Graubünden, Medienmitteilung zur proaktiven Regulation 2026, 28. August 2026, sowie Mitteilung vom März 2026; «Südostschweiz», Berichte und Interview von Ursina Straub mit Sven Buchmann, September 2026; Stiftung KORA, Projekt «Auswirkungen des letalen Managements», 2025 bis 2029; Treves, A. et al., «Removing wolves did not reliably prevent domestic animal losses», Conservation Science and Practice, 2026, DOI 10.1111/csp2.70388; Kutal, M. et al., «Testing a conservation compromise: No evidence that public wolf hunting in Slovakia reduced livestock losses», Conservation Letters, 2024; Cassidy, K. A. et al., «Human-caused mortality triggers pack instability in gray wolves», Frontiers in Ecology and the Environment, 2023; Forschungskommission des Schweizerischen Nationalparks, Stellungnahme zur vollständigen Entnahme des Fuorn-Rudels, 2024; Büro und Ständiger Ausschuss der Berner Konvention, Verfahren zur Schweizer Wolfspolitik, 2024; Mitteilungen der Vereine Wolfs-Hirten und Wildtierschutz Schweiz.

Hirsch per Helikopter über die Grenze: Tessiner Hobby-Jäger im Piemont gebüsst

Im Ossolatal erlegt, im Vogelschutzgebiet ausgeflogen, bei Cimalmotto abgesetzt: Die Provinzpolizei bestätigt, dass Hobby-Jäger und Helikopterfirma aus dem Tessin stammen.

Der Fall ist in wenigen Sätzen erzählt und sagt trotzdem alles über das Selbstverständnis eines Teils der Hobby-Jägerschaft.

Im Gemeindegebiet von Montecrestese im Ossolatal, Provinz Verbano-Cusio-Ossola, erlegte ein Schweizer Hobby-Jäger zu Beginn der italienischen Selektionsjagd einen Kronenhirsch. Für die Bergung bestellte er keinen Saumpfad und keine Seilbahn, sondern einen Helikopter einer Schweizer Firma. Ausgeflogen wurde nicht nur das tote Tier, sondern auch der Schütze selbst, über die Grenze in die Schweiz.

Die Polizia Provinciale des VCO stoppte die Aktion und beschlagnahmte den Hirsch. Beanstandet wurden zwei Punkte: der Flug über eine Zona di Protezione Speciale, also ein europäisches Vogelschutzgebiet, sowie die Vorschriften über den Einsatz von Luftfahrzeugen bei der Bergung erlegter Wildtiere. Die Busse gegen den Hobby-Jäger liegt bei über 5’000 Euro. Eine Sanktion in vergleichbarer Höhe traf auch das Schweizer Flugunternehmen, das die Überflüge nach Darstellung der Provinzpolizei ohne die nötige Bewilligung durchgeführt hat.

Ein zweiter Fall am selben Wochenende

Der Hirsch war nicht die einzige Kontrolle. In grosser Höhe über Macugnaga stoppte die Provinzpolizei zwei weitere Hobby-Jäger. Einer der beiden besass gar keine für das Provinzgebiet gültige Lizenz. Nach dem Schuss ging einer der Männer zum getroffenen Tier, stellte fest, dass der junge Gämsbock nicht dem freigegebenen Stück entsprach, und liess ihn liegen. Geborgen wurde das Tier erst später von der Polizei, mit einem Schweisshund. Beschlagnahmt wurden die Gämse und die Waffe, dem lizenzierten Hobby-Jäger wurde der selektive Abschuss für die laufende Saison entzogen. Zusammen mit dem Hirsch-Fall summieren sich die Bussen auf über 10’000 Euro. Zusätzlich sanktioniert wurden Hobby-Jäger und Begleiter, die die vorgeschriebene Warnkleidung nicht trugen.

Ein Tier, das nach dem Schuss als «falsch» erkannt und einfach liegen gelassen wird: Das ist keine Betriebspanne, sondern der Normalfall einer Praxis, die sich selbst als präzise und selektiv beschreibt. Wie belastbar dieses Selbstbild ist, zeigt auch unser Dossier zur Hochjagd in der Schweiz.

Warum ausgerechnet ein Kronenhirsch

Ein Kronenhirsch ist kein beliebiges Stück Rotwild. Er ist das Tier, das in der Hobby-Jagd am höchsten gehandelt wird, weil sein Geweih das repräsentativste Stück an der Wand ergibt. Genau solche Tiere sind der Grund, weshalb jemand bereit ist, ein ausländisches Abschussrecht zu lösen, in unwegsames Gelände zu steigen und für die Bergung einen Helikopter zu bezahlen. Der Aufwand rechnet sich nicht über das Fleisch, sondern über die Trophäe. Was diese Logik mit Wildtierpopulationen anrichtet, haben wir in Trophäenjagd: Mythos und Realität aufgearbeitet.

Dazu kommt ein Punkt, den die Berichterstattung übergeht: Wer ein Tier nur mit Fluggerät aus dem Gelände bringen kann, hat an einem Ort geschossen, an dem eine zeitnahe, saubere Versorgung des Kadavers gar nicht möglich ist. Was das für die Qualität des sogenannten Wildbrets bedeutet, zeigt unser Dossier Wildfleisch in der Schweiz.

Der Helikopter als Selbstverständlichkeit

Bemerkenswert ist, wie normal der Griff zum Helikopter offenbar geworden ist. Im Kanton Tessin ist der Einsatz in einem Bereich sogar ausdrücklich geregelt: Das Regolamento sulla caccia selettiva allo stambecco verbietet den Helikopter, um die Jagdzone zu erreichen, erlaubt ihn aber mit Bewilligung eines Wildhüters oder des Ufficio caccia e pesca für die Bergung männlicher Steinböcke ab vier Jahren. Für die Tessiner Hochjagd gilt diese Bestimmung nicht. Der Fall im Ossolatal zeigt, was passiert, wenn die Gewohnheit die Bewilligung ersetzt.

Was über die Herkunft des Mannes bekannt ist, und was nicht

Hier endet die belegbare Faktenlage schnell. Weder La Stampa noch La Prealpina, Eco Risveglio, Ossolanews, VCONews, Ossola24 oder die Schweizer Agenturmeldungen nennen Name, Wohnort oder Kanton des Hobby-Jägers. Auch das Helikopterunternehmen bleibt unbenannt, ebenso die Landestelle in der Schweiz. Alle Berichte gehen auf dieselbe Mitteilung der Provinzpolizei zurück.

Klar ist einzig die Geografie: Das Gemeindegebiet von Montecrestese grenzt über die Valle Cravariola direkt an den Kanton Tessin, an das Gebiet von Campo Vallemaggia. Ein Bezug des Hobby-Jägers oder des Flugunternehmens zum Südtessin liegt damit nahe. Bestätigt ist er nicht, und wir behandeln ihn als das, was er ist: eine Arbeitshypothese, nicht eine Tatsache.

Nachtrag vom 15. September 2026: Es ist ein Tessiner

Die Arbeitshypothese hat sich bestätigt. Gegenüber tio.ch erklärt der Kommandant der Polizia Provinciale des VCO, Riccardo Maccagno, der Mann sei ein Tessiner Hobby-Jäger, im Kanton Tessin jagdberechtigt und zusätzlich in der Provinz Verbano-Cusio-Ossola zugelassen. Auch der Helikopter gehört einer Tessiner Firma. Den Namen nennt die Behörde aus Datenschutzgründen nicht. Abgesetzt wurde das tote Tier in der Nähe von Cimalmotto, einer Fraktion der Gemeinde Campo im Vallemaggia, also exakt dort, wo die Geografie es nahelegte.

Maccagno präzisiert auch die Verstösse. Der Hobby-Jäger hat die Meldungen unterlassen, die nach erteilter Bewilligung vor einer Bergung vorgeschrieben sind, und er ist selbst an Bord gestiegen, was in Italien für Jäger verboten ist. Die Helikopterfirma hat über dem Schutzgebiet Operationen durchgeführt, die dort nicht erlaubt sind. Die Bussen belaufen sich auf je über 5’000 Euro.

Damit liegt der Fall vollständig in Tessiner Verantwortung: ein Tessiner Patentinhaber, ein Tessiner Flugunternehmen, eine Landestelle im Kanton. Ob das Ufficio della caccia e della pesca daraus Konsequenzen für das Patent zieht, ist die Frage, die jetzt im Raum steht.

Was wir wissen wollen

Die IG Wild beim Wild hat bei der Polizia Provinciale des Verbano-Cusio-Ossola nachgefragt. Nicht nach Personendaten, sondern nach dem Namen des sanktionierten Helikopterunternehmens, nach den konkret beanstandeten Normen samt genauer Bussenhöhe und danach, ob weitere verwaltungs- oder strafrechtliche Abklärungen laufen. Zusätzlich fragen wir beim Ufficio della caccia e della pesca des Kantons Tessin nach, ob der Vorfall dort bekannt ist und ob er patentrechtlich geprüft wird. Denn eine Busse in Italien beantwortet die entscheidende Frage nicht: Die italienische Busse ist eine Verwaltungssanktion und bleibt damit an der Grenze stehen. Offen ist deshalb vor allem, ob die Schweizer Aufsicht über das beteiligte Flugunternehmen vom Vorfall überhaupt Kenntnis hat und ob sie Flüge ohne ausländische Bewilligung als Thema betrachtet. Ergänzungen zu diesem Beitrag folgen, sobald Antworten vorliegen.

Fällt dir ein Verdachtsfall auf, ob in der Schweiz oder im grenznahen Ausland? Melde ihn uns. Wie systematisch solche Vorfälle unter der Wahrnehmungsschwelle bleiben, zeigt unsere Sammlung zum Thema Wilderei und die Analyse Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Tessin

Quellen

  • tio.ch, «Cervo ucciso e portato via dall’Italia in volo: è un affare tutto ticinese», Paolo Contangelo, 15.09.2026
  • Polizia Provinciale VCO, wiedergegeben in Ossolanews.it und VCONews.it, «Caccia agli ungulati, oltre 10mila euro di sanzioni tra Montecrestese e Macugnaga», 14.09.2026
  • Eco Risveglio, «Primi giorni di caccia e prime sanzioni della Polizia provinciale», 14.09.2026
  • La Stampa, Verbano-Cusio-Ossola, 14.09.2026
  • La Prealpina, «Cervo abbattuto e trasportato in elicottero, sanzionato cacciatore svizzero»
  • Ansa, wiedergegeben bei Watson.ch, 15.09.2026
  • Repubblica e Cantone Ticino, Regolamento sulla caccia selettiva allo stambecco vom 25.10.2017, Art. 10

Wie ein Einzelinitiant Zürichs Vogeljagd einschränkte

Wie ein Alt-Kantonsrat politischen Druck für weniger Vogeljagd in Zürich aufbaute.

Dass der Kanton Zürich Eichelhäher, Elster und Türkentaube aus der Liste jagdbarer Vogelarten strich, folgte auf eine Einzelinitiative des Alt-Kantonsrats Robert Brunner.

Der Regierungsrat lehnte die Initiative im Bericht vom 18. Juni 2025 zwar formell ab, übernahm mit der gleichzeitigen Änderung der kantonalen Jagdverordnung aber einen zentralen Teil ihres Anliegens.

Ein Anliegen ohne politische Folge

Vorausgegangen war eine Vernehmlassung zur kantonalen Jagdverordnung, in der sich Birdlife Zürich für ein Verbot der Bejagung schadloser Vogelarten eingesetzt hatte. Der Regierungsrat berücksichtigte die Forderung damals nicht.

Ein Bürger reicht das Gesetz gleich selbst nach

Robert Brunner, alt Kantonsrat der Grünen aus Steinmaur und Präsident des Natur- und Vogelschutzvereins Steinmaur, liess das nicht auf sich beruhen. Am 10. November 2023 reichte er die Einzelinitiative KR-Nr. 367/2023 «Schutz der Biodiversität nicht nur in Sonntagsreden» ein. Gegenüber wildbeimwild.com betont er, kein grundsätzlicher Jagdgegner zu sein. Sein ausformulierter Gesetzesvorschlag zielte darauf, Saatkrähe, Nebelkrähe, Stockente, Elster, Eichelhäher sowie Ringel- und Türkentaube unter kantonalen Schutz zu stellen. Als jagdbar sollten im Gesetz nur noch Kormoran, Rabenkrähe und verwilderte Haustauben verbleiben.

Klare Mehrheit im Kantonsrat

Der Kantonsrat unterstützte die Initiative am 8. Januar 2024 mit 95 Stimmen vorläufig. In der Debatte bestätigte Wilma Willi, Grüne und Regionalleiterin von Birdlife Zürich, dass Brunner Ornithologe ist. Das zentrale Argument der Befürworter: Elstern und Eichelhäher richten kaum Schäden an, und die geschossenen Tiere werden nicht verwertet.

Beutetiere für bedrohte Greifvögel

Bereits in seiner schriftlichen Einzelinitiative argumentierte Brunner, Türkentaube, Ringeltaube, Elster, Eichelhäher und Stockente seien eine wichtige Nahrungsquelle für Greifvogelarten wie Habicht, Sperber, Baum- und Wanderfalke. Gegenüber wildbeimwild.com ergänzt er, diese Beutetierfunktion sei im Kanton Zürich besonders relevant, weil die Bestände von Habicht und Sperber rückläufig seien. Es gehe deshalb nicht nur um den Schutzstatus einer Art selbst, sondern auch um ihre Funktion in der Nahrungskette.

Verwaltung lenkte erst vor der drohenden Niederlage ein

Im Bericht vom 18. Juni 2025 lehnte der Regierungsrat die Einzelinitiative formell ab. Gleichzeitig änderte er die kantonale Jagdverordnung: Eichelhäher, Elster und Türkentaube wurden von der Liste jagdbarer Arten gestrichen. Als Begründung hielt der Regierungsrat fest, ihre Bejagung sei «nur in Einzelfällen sinnvoll» und sie verursachten in der Landwirtschaft «kaum Schäden». Rabenkrähe, Saatkrähe, Nebelkrähe und Ringeltaube blieben dagegen jagdbar, mit Verweis auf dokumentierte Entschädigungszahlungen aus dem Wildschadenfonds. Zusätzlich wurde die Wasservogeljagd in Auengebieten, Mooren, Amphibienlaichgebieten und weiteren bedeutenden Feuchtgebieten untersagt. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben beantragte deshalb am 11. November 2025 einstimmig, die Initiative selbst abzulehnen, weil das Anliegen «teilweise bereits umgesetzt» sei. Der Kantonsrat folgte diesem Antrag in seiner Sitzung vom 18. Mai 2026 und lehnte die Initiative endgültig ab.

Brunner selbst ordnet das Verhalten der Verwaltung nüchtern ein: Überzeugt habe sein Argument sie nicht. Eingelenkt habe sie erst, weil er im Vorfeld nach eigener Darstellung gezielt Gespräche mit Meinungsführenden in den Fraktionen geführt und sich damit eine Mehrheit für die Initiative aufgebaut hatte. Vor der absehbaren Niederlage habe die Verwaltung reagiert, nicht aus fachlicher Einsicht.

Ein Muster, das über Zürich hinausweist

Wie unterschiedlich Kantone mit denselben Vogelarten umgehen, zeigt der Vergleich mit St. Gallen, das trotz vergleichbarer Faktenlage an der Bejagung von Eichelhäher, Elster und Türkentaube festhält. Zur ökologischen Funktion des Eichelhähers mehr im Dossier Der Eichelhäher in der Schweiz. Weitere Hintergründe im Dossier Einstieg in die Jagdkritik.

Mailand mobilisiert gegen die Hobby-Jagd

Einen Tag vor dem Jagdstart in der Lombardei mobilisieren Tierschützer gegen Italiens Reform C.2984.

Am Samstag, 19. September 2026, soll in Mailand ein nationaler Demonstrationszug gegen die Hobby-Jagd stattfinden.

Treffpunkt ist um 14.00 Uhr an den Bastioni di Porta Venezia; der Protest richtet sich gegen die geplante italienische Jagdreform DDL S.1552, die nach dem Senatsentscheid als C.2984 in der Abgeordnetenkammer weiterberaten wird.

Mailand wird damit einen Tag vor der allgemeinen Jagderöffnung in der Lombardei zum Schauplatz einer überregionalen Tierschutzmobilisierung. Organisiert wird der Zug laut den Ankündigungen von Fronte Animalista und AVI – Associazione Vegani Internazionale; angesprochen sind Tierschutzvereine, Tierheime, Schutzzentren, Freiwillige und Menschen ohne Organisationszugehörigkeit.

Protest vor Jagdstart

Die Wahl des Datums ist politisch aufgeladen. In der Lombardei beginnt die allgemeine Hobby-Jagdsaison 2026/27 am 20. September, unmittelbar nach dem geplanten Protest in der Metropole der Region.

Die Veranstaltenden wollen den Konflikt damit sichtbar machen: Während regional die Hobby-Jagdsaison beginnt, berät das italienische Parlament über eine Reform, welche die rechtliche Stellung wild lebender Tiere und die Grenzen der Jagdausübung tiefgreifend verändern würde.

Der Aufruf formuliert bewusst breit. Es gehe nicht um die Demonstration einer einzelnen Organisation, sondern um ein gemeinsames Signal verschiedener Bewegungen für den Schutz von Wildtieren, Lebensräumen und Ökosystemen.

Der Anlass: C.2984

Das DDL S.1552 wurde am 23. Juni 2026 vom Senat mit 80 Ja-Stimmen, 56 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen angenommen. Es fasst mehrere Vorlagen zusammen und soll das Gesetz 157/1992 ändern, Italiens bisheriges Grundgesetz zum Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel sowie zur Jagd.

Seit dem 24. Juni liegt die Vorlage bei der Camera dei deputati unter der Nummer C.2984. Nach dem zuletzt dokumentierten offiziellen Stand befindet sie sich in der Landwirtschaftskommission; sie ist nicht in Kraft und muss das parlamentarische Verfahren einschliesslich einer endgültigen Annahme noch durchlaufen.

Diese Differenz ist zentral: In Mailand wird gegen einen fortgeschrittenen, vom Senat beschlossenen Entwurf demonstriert, nicht gegen ein bereits geltendes neues Jagdgesetz. Bis zu einem endgültigen Parlamentsbeschluss und der Verkündung bleibt das bisherige Gesetz 157/1992 anwendbar.

Was auf dem Spiel steht

Die Reform greift nicht nur punktuell in Jagdregeln ein. Sie verändert den gesetzlichen Rahmen, in dem Wildtierschutz, Wildtiermanagement und jagdliche Nutzung zueinander stehen. Das Gesetz würde ausdrücklich stärker auf «Bewirtschaftung» ausgerichtet und damit die bisherige Schutzlogik des Gesetzes 157/1992 politisch und rechtlich verschieben.

Zu den umstrittensten Punkten zählen die Ausweitung jagdbarer Arten, flexiblere Jagdzeiten, neue Möglichkeiten für Hobby-Jagd auf schneebedecktem Boden und eine stärkere Rolle privater Akteure bei Wildtierkontrollen. Der Entwurf sieht ausserdem Änderungen bei Jagdbetrieben, Lockvögeln und technischen Hilfsmitteln vor.

StreitpunktBedeutung des Entwurfs
Neue jagdbare ArtenUnter anderem Graugans und verwilderte Stadttaube sollen in den Kreis jagdbarer Arten aufgenommen werden.
Küsten und SträndeDie Lockerung des Jagdverbots auf staatlichem Meeresgrund könnte freie Strand- und Küstenabschnitte sowie weitere Bereiche des demanio marittimo für die Hobby-Jagd öffnen.
NachtjagdtechnikNachtsicht- und Wärmebildgeräte sowie Schalldämpfer werden in Berichten zur Reform als Teil einer technischen Ausweitung der Jagd genannt.
Jagd bei SchneeFür einzelne Jagdformen und Gebiete, besonders im Alpenraum sowie bei bestimmten Huftier- und Wildschweinjagden, sollen Ausnahmen vom Schneeverbot möglich werden.
Private JagdbetriebeJagdbetriebe könnten wirtschaftlicher organisiert und unter Bedingungen mit erweiterten Jagdzeiten versehen werden.
WildtierkontrolleRegionen könnten neben Behörden auch Jagdscheininhaber, Grundeigentümer, Pächter und weitere private Akteure zur Kontrolle heranziehen.
WolfDer Wolf würde aus der besonderen nationalen Schutzliste in Artikel 2 gestrichen. Eine allgemeine Freigabe der Wolfsjagd folgt daraus jedoch nicht automatisch, weil weiterhin europarechtliche Regeln gelten.

Küstenjagd als Symbol

Die Möglichkeit der Hobby-Jagd in Küstenbereichen ist zu einem Symbol für die Reform geworden. Sie beruht auf der erneuten Öffnung des demanio marittimo, des staatlichen Meeresgrunds; dazu gehören je nach konkreter Lage freie Strände, Küstenstreifen, Klippen und andere öffentliche Küstenflächen.

Dabei ist präzise Sprache wichtig: Es geht nicht darum, dass jeder Badestrand jederzeit automatisch zur Jagdfläche wird. Der rechtliche Effekt besteht in der Aufhebung oder Lockerung eines bisherigen Verbots, wodurch solche Gebiete grundsätzlich wieder in den jagdrechtlichen Regelungsbereich geraten können; die konkrete Anwendung hängt von finalem Gesetzestext und regionalen Vorgaben ab.

Für Tierschutzorganisationen ist dies dennoch ein zentraler Angriff auf die öffentliche Sicherheit und auf die Idee gemeinschaftlich nutzbarer Natur- und Erholungsräume. Die Kritik richtet sich gegen eine Politik, die Hobby-Jagd nicht begrenzt, sondern territorial und technisch weiter normalisieren würde.

Widerstand wächst

Die angekündigte Demonstration steht nicht allein. OIPA Milano hat öffentlich erklärt, sich dem nationalen Zug anzuschliessen; der Verein begründet dies mit seinem Widerstand gegen die Jagdreform und gegen die Wildtierpolitik der italienischen Regierung.

Auch ausserhalb des organisierten Tierschutzes wuchs der Widerstand. Wild beim Wild berichtete über Kritik aus Wissenschaft, Umweltverbänden, Kirche und Teilen der politischen Mehrheit; zudem stehen Fragen zur Vereinbarkeit der Reform mit europäischem Naturschutzrecht im Raum.

Die EU-rechtliche Auseinandersetzung betrifft insbesondere die Vogel- und die Habitatrichtlinie. Verbände und Medien verwiesen auf eine Stellungnahme der Europäischen Kommission, die Teile der Reform kritisch beurteilt haben soll; ohne Veröffentlichung des vollständigen Originaldokuments muss dieser Vorwurf jedoch als dokumentierte Kritik und nicht als abschliessend geklärte Rechtsfeststellung dargestellt werden.

Mailand als Signal

Der geplante Zug verbindet zwei Ebenen: die konkrete Jagdpolitik der Lombardei und den Kampf um das nationale Jagdrecht. Die Demonstrierenden wollen verhindern, dass eine Reform mit weitreichenden Folgen für Wildtiere, Schutzgebiete, Küstenräume und die öffentliche Nutzung der Landschaft ohne breiten gesellschaftlichen Widerspruch verabschiedet wird.

Die Kundgebung am 19. September ist deshalb mehr als ein Aktionstag gegen die Hobby-Jagd. Sie ist ein öffentlicher Appell an die Abgeordnetenkammer, C.2984 nicht unverändert zu verabschieden, und die italienische Wildtierpolitik wieder an Schutz, Biodiversität und wissenschaftlichen Kriterien auszurichten.

Service

Nationaler Demonstrationszug gegen die Hobby-Jagd
Datum: Samstag, 19. September 2026
Zeit: 14.00 Uhr
Ort: Bastioni di Porta Venezia, Mailand

Offener Brief an Regierungsrat Dölf Biasotto zur Fuchsjagd

Sieben Fragen an Regierungsrat Dölf Biasotto, zwei Wochen Frist.

Nach seiner Antwort auf eine Bürgeranfrage zur Fuchsjagd richtet die IG Wild beim Wild einen offenen Brief an den Appenzeller Regierungsrat Dölf Biasotto.

Sieben Fragen, eine Frist von zwei Wochen und die Ankündigung, die Stellungnahme öffentlich zu dokumentieren. Wir dokumentieren das Schreiben im Wortlaut.

Am 4. September 2026 beantwortete Regierungsrat Dölf Biasotto, zuständig für Bau und Volkswirtschaft, die Anfrage einer Bürgerin zur Fuchsjagd. Anders als die meisten Kantone antwortete er persönlich und ausführlich, auf viereinhalb Seiten. Gerade weil die Antwort konkrete Aussagen enthält, lässt sie sich an ihren eigenen Massstäben überprüfen.

Mehrere dieser Aussagen werfen Fragen auf: Der Kanton erklärt, keine wissenschaftliche Erhebung zur Fuchsbejagung durchzuführen und keine zahlenmässige Ziel- oder Abschussvorgabe festzulegen. Gleichzeitig ist der Fuchs im Jagdjahr 2026/2027 vom 1. Juli bis 28. Februar jagdbar. Die Fakten haben wir in unserem Beitrag «Fuchsjagd stoppen – Kantonsrat Appenzell Ausserrhoden anschreiben» eingeordnet, mit den Zahlen des Bundesamts für Umwelt und einem Musterbrief an die Mitglieder des Kantonsrats.

Der offene Brief folgt demselben Vorgehen wie unsere Schreiben an den Luzerner Kommissionspräsidenten Michael Kurmann, an den Glarner Landammann Markus Heer und an die Urner Sicherheitsdirektion: sachlich, mit konkreten Fragen und mit der Erwartung einer überprüfbaren Antwort.

Der folgende offene Brief wurde am 14.9.2026 an Regierungsrat Dölf Biasotto übermittelt. Er wird hier im Wortlaut dokumentiert; die Zwischenüberschriften entsprechen der versandten Fassung.

Offener Brief an Regierungsrat Dölf Biasotto

Sehr geehrter Herr Regierungsrat

Mit Interesse haben wir Ihre Antwort vom 4. September 2026 auf die Anfrage einer Bürgerin zur Fuchsjagd zur Kenntnis genommen. Anders als die meisten Kantone haben Sie sich die Mühe gemacht, auf viereinhalb Seiten persönlich und ausführlich zu antworten. Das anerkennen wir. Umso mehr fällt ins Gewicht, dass Ihre Antwort in mehreren zentralen Punkten Fragen aufwirft, die aus unserer Sicht einer Präzisierung bedürfen. Wir bitten Sie um Stellungnahme zu folgenden Punkten.

1. «Nicht proaktiv gefördert», aber acht Monate Jagdzeit ohne jede Erhebung

Sie schreiben, die Fuchsjagd werde in Appenzell Ausserrhoden «nicht proaktiv gefördert». Im selben Schreiben räumen Sie ein, der Kanton führe «keine wissenschaftliche Erhebung zu unserer Fuchsbejagung» und lege «keine zahlenmässige Ziel- oder Abschussvorgabe» fest. Gleichzeitig ist der Fuchs im Kanton acht Monate im Jahr, vom 1. Juli bis 28. Februar, jagdbar. Diese Jagdzeit ist keine polemische Zuspitzung, sondern die amtliche Vorgabe des Kantons selbst: Nach den auf ar.ch publizierten Jagdvorschriften für das Jagdjahr 2026/2027 ist «für den Dachs, den Fuchs und das Wildschwein die Jagdzeit vom 1. Juli bis max. 28. Februar festgelegt».

Eine reguläre Jagdzeit von acht Monaten ohne messbares Ziel, ohne zahlenmässige Vorgabe und ohne Erfolgskontrolle ist keine punktuelle Ausnahme-Massnahme. Wie lässt sich diese Praxis mit der Aussage vereinbaren, die Fuchsjagd werde nicht proaktiv gefördert?

2. Drei Fragen bleiben unbeantwortet

Die Bürgerin fragte nach dem konkreten, messbaren Ziel der Fuchsjagd, nach den Daten zur Zielerreichung und nach der wissenschaftlichen Grundlage. Ihre Antwort nennt kein messbares Ziel, verweist auf keine Daten zur Erfolgskontrolle und führt keine wissenschaftliche Quelle an. Stattdessen beziehen Sie sich auf «langjährige Erfahrung» und die Beurteilung durch die Wildhut.

Ohne eigene Datenerhebung und ohne benannte externe Evidenz kann der Kanton weder die Zielerreichung überprüfen noch einen standortspezifischen Nutzen der regulären Fuchsjagd belegen. Können Sie den verlangten Nutzennachweis nachreichen?

3. Das Beispiel Genf und die Frage der Übertragbarkeit

Sie verweisen selbst auf den Kanton Genf, dessen wildhutbasiertes Modell Sie als vorbildlich zitieren. Genau dieses Modell kommt seit 1974 ohne die milizjagdlich ausgeübte Jagd auf den Fuchs aus. Nur staatliche Wildhüter greifen dort ein, in den letzten beiden Jahren ohne einen einzigen als Regulation erfassten Abschuss. Ein von Ihnen selbst gewähltes Referenzbeispiel stützt damit gerade nicht die Notwendigkeit einer regulären Fuchsjagd, sondern zeigt, dass ein Kanton ohne sie auskommt. Wie beurteilen Sie die Übertragbarkeit des Genfer Modells auf Appenzell Ausserrhoden?

4. Die Wildhut tötet einen Bruchteil, die reguläre Jagd die grosse Mehrheit

Sie beschreiben die Wildhut als sorgfältige Fachstelle, die kranke Tiere unter schwierigen Bedingungen erlöst. Die kantonale Abgangsstatistik zeigt das Mengenverhältnis deutlich: Im Jagdjahr 2024/2025 wurden 388 Füchse in der Jagd und 14 durch die Wildhut getötet, im Vorjahr 346 gegenüber 10. Die Wildhüter machten damit rund drei Prozent der durch Jagd und Wildhüter getöteten Füchse aus.

Wenn die Wildhut gezielt bei kranken oder konfliktverursachenden Tieren eingreift, die weitaus grössere Zahl der Füchse jedoch in der regulären Patentjagd getötet wird, stellt sich die Frage nach dem eigenständigen, messbaren Zweck dieser regulären Jagd. Wie begründet der Kanton diese Grössenordnung, wenn der tierschutzorientierte Anteil, auf den Sie sich berufen, zahlenmässig kaum ins Gewicht fällt?

5. Krankheitsrisiken und Datengrundlage

Sie begründen die Fuchsjagd mit dem Risiko von Krankheiten wie Räude sowie mit Ängsten in der Bevölkerung. Belege für einen Zusammenhang zwischen der regulären Bejagung und einer Verringerung des Krankheitsgeschehens nennen Sie nicht. Ohne Erhebung lassen sich weder Gesundheitszustand und Dynamik der lokalen Fuchspopulation noch die Wirkung der Jagd darauf beurteilen.

Ein besonders aussagekräftiger Schweizer Vergleichswert liegt aus dem Kanton Luzern vor. Dort wurden im Jagdjahr 2018/2019 bei 2’217 erlegten Füchsen 39 Krankheitsbefunde registriert, das entspricht 1,76 Prozent. Über 98 Prozent der erlegten Tiere waren in dieser Erfassung ohne dokumentierten Krankheitsbefund. Der Regierungsrat nennt keine Daten, die auf eine abweichende gesundheitliche Situation in Appenzell Ausserrhoden hindeuten. Auf welche Daten stützt der Kanton die Annahme, die Bejagung senke ein Krankheitsrisiko?

6. Die wissenschaftliche Befundlage

Die wissenschaftliche Befundlage weist darauf hin, dass die heute übliche, räumlich nicht koordinierte Fuchsjagd Bestände nicht nachhaltig reguliert. Kompensation durch höhere Fortpflanzung, bessere Überlebensraten und Zuwanderung kann Abschüsse rasch ausgleichen (Baker und Harris 2006, Rushton et al. 2006, Kämmerle et al. 2019). Der aktuelle SWILD-Fachbericht für den Kanton Zug kommt zum Schluss, dass mit der gegenwärtig praktizierten Jagd weder eine nachhaltige Bestandsregulation noch eine Verringerung des Infektionsrisikos erreicht wird.

Für den Fuchsbandwurm berichtete Comte et al. (2017) aus einem französischen Untersuchungsgebiet im Raum Nancy trotz hohen Jagddrucks von einem Anstieg der Prävalenz von 44 auf 55 Prozent. Der SWILD-Bericht verweist zudem darauf, dass die Prävalenz in Luxemburg nach dem Jagdverbot von 2015 zurückging; zugleich hält er fest, dass für Luxemburg keine wissenschaftlich publizierten Daten zur Bestandsentwicklung vorliegen. War diese Befundlage dem Regierungsrat bekannt, bevor er die Ausserrhoder Fuchsjagd im Wesentlichen auf «langjährige Erfahrung» stützte?

7. Der Zuger SWILD-Bericht liegt vor

Der Kanton Zug hat als bisher einziger Schweizer Kanton auf dieselbe Frage mit einer echten wissenschaftlichen Studie reagiert. Der Fachbericht von SWILD, der der Zuger Jagdkommission am 16. Juni 2026 vorgelegt wurde, kommt zum Schluss, dass die heute praktizierte Fuchsjagd Bestände nicht nachhaltig regulieren kann, die Seuchenbekämpfung nicht verbessert und beim Schutz von Nutztieren nicht-letalen Massnahmen unterlegen ist. Hat die Ausserrhoder Regierung diesen öffentlich zugänglichen Bericht zur Kenntnis genommen?

Es bleibt die Frage, die Ihr Schreiben nicht beantwortet: Welcher wissenschaftlich belegte und für Appenzell Ausserrhoden messbare Zweck rechtfertigt die im Jagdjahr 2026/2027 geltende achtmonatige reguläre Fuchsjagd, wenn der Kanton selbst erklärt, keine wissenschaftliche Erhebung durchzuführen, keine zahlenmässige Ziel- oder Abschussvorgabe festzulegen, und die Wildhut nur einen Bruchteil der Tiere entnimmt? Das Bundesrecht führt den Fuchs als jagdbare Art und setzt den Rahmen für die kantonale Jagdregelung. Es verpflichtet den Kanton jedoch nicht zu einer allgemeinen regulären Fuchsjagd.

Wir bitten Sie um eine Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen. Dieser Brief und Ihre allfällige Stellungnahme werden auf wildbeimwild.com publiziert.

Mit freundlichen Grüssen
IG Wild beim Wild

Wie es weitergeht

Antwortet der Regierungsrat innert Frist, veröffentlichen wir die Stellungnahme und kommentieren sie. Bleibt eine Antwort aus, halten wir auch das fest. Appenzell Ausserrhoden reiht sich damit in eine wachsende Serie kantonaler Auseinandersetzungen über die Fuchsjagd ein. In Luzern, Glarus und Uri hat die IG Wild beim Wild Behörden mit Fragen zu Zielsetzung, Datengrundlage und Wirksamkeit der Fuchsjagd konfrontiert.

Der Fall Appenzell Ausserrhoden ist jedoch besonders aufschlussreich: Regierungsrat Biasotto hat nicht ausweichend geantwortet, sondern ausführlich. Seine Antwort hält zugleich fest, dass der Kanton keine wissenschaftliche Erhebung zur Fuchsbejagung durchführt und keine zahlenmässige Ziel- oder Abschussvorgabe festlegt. Damit bleibt eine Frage offen: Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage rechtfertigt der Kanton die im Jagdjahr 2026/2027 geltende achtmonatige Fuchsjagd, bei der jedes Jahr mehrere hundert Füchse getötet werden?

Wer selbst aktiv werden will, findet die Faktenanalyse, die BAFU-Zahlen und einen Musterbrief für die Mitglieder des Kantonsrats in unserem Beitrag «Fuchsjagd stoppen – Kantonsrat Appenzell Ausserrhoden anschreiben». Hintergründe bietet die Übersicht Schluss mit der Fuchsjagd, zum Genfer Vorbild der Beitrag Abschaffung der Hobby-Jagd nach dem Vorbild des Kantons Genf und zur psychologischen Dimension der Ausserrhoder Jagd der Beitrag Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Appenzell Ausserrhoden.

Forschungshirsch «Ossi» auf Rügen erlegt: Ein Schuss gegen die Wissenschaft

Ein besenderter Rothirsch aus einem laufenden Forschungsprojekt wird erlegt, laut Jagdverband ohne Abschussfreigabe. Der Fall wirft eine grundsätzliche Frage an die Jagdpraxis auf.

Auf der Ostseeinsel Rügen ist im September 2026 der besenderte Forschungshirsch «Ossi» erlegt worden.

Nach Angaben des Jagdverbands Rügen und Hiddensee lag für das deutlich markierte Tier keine Abschussfreigabe vor.

Der junge Rothirsch trug ein auffälliges gelbes Senderhalsband mit der Nummer 60 sowie Ohrmarken. Als erster besenderter junger Hirsch des Forschungsprojekts «Wild auf Wanderschaft» lieferte er über längere Zeit Bewegungsdaten zum Rotwild auf Rügen und Hiddensee. Die Daten sollten helfen, zu verstehen, wie sich die Tiere zwischen Wäldern, Feldern, Küstenräumen und touristisch genutzten Gebieten bewegen. Mit «Ossi» ist eines der zentralen Forschungstiere des Projekts tot.

Deutlich markiert und dennoch erlegt

Thomas Nissen, Vorsitzender des Jagdverbands Rügen und Hiddensee, bezeichnete den Abschuss als wissenschaftlichen und wildtierökologischen Verlust. Das Projekt sei auf den Inseln bekannt gewesen, mehrfach medial vorgestellt und auch im Rahmen eines Rotwildsymposiums thematisiert worden. Der Verband fordert Aufklärung, weist aber zugleich darauf hin, keine Ermittlungsbehörde zu sein.

Der Fall wirft eine grundlegende Frage auf: Wie verlässlich ist die viel beschworene Ansprache von Wildtieren vor dem Schuss? Ein Forschungshirsch mit gelbem Halsband und Ohrmarken hätte nicht in einer Abschussstatistik enden dürfen. Ob die Markierungen im konkreten Moment sichtbar waren, unter welchen Bedingungen geschossen wurde und weshalb der Hirsch überhaupt erlegt wurde, muss nun aufgeklärt werden.

Auch in der Schweiz zeigen dokumentierte Fehlabschüsse immer wieder, welche Folgen es hat, wenn Tiere nicht zweifelsfrei angesprochen werden. Erst im September 2026 wurde im Bündner Avers ein Pferd mit einem Hirsch verwechselt und erschossen, am selben Jagdwochenende, an dem im Tessin zwei Hobby-Jäger tödlich verunglückten. Ein Fall wie jener von «Ossi» verweist deshalb nicht bloss auf ein individuelles Versagen, sondern auf ein strukturelles Risiko einer Hobby-Jagdpraxis, in der Fehlentscheidungen für Tiere tödlich enden.

Empörung über den Verlust, aber welchen Verlust?

Bemerkenswert ist, dass gerade der Jagdverband den Vorgang öffentlich kritisiert. In seiner Kommunikation stehen der Verlust wissenschaftlicher Daten, der wildtierökologische Schaden und die Kosten einer möglichen erneuten Besenderung im Zentrum. Dass ein individuell bekanntes Tier getötet wurde, dessen Bewegungen über längere Zeit dokumentiert wurden, wird damit vor allem als Verlust für Forschung und Projektfinanzierung behandelt.

Für «Ossi» selbst bleibt in dieser Rechnung wenig Raum. Er war nicht bloss ein Senderträger oder ein Datensatz, sondern ein lebendes Wildtier mit einem eigenen Bewegungsraum und einer eigenen Geschichte. Seine Bekanntheit schützt ihn im Nachhinein vor dem Vergessen, nicht aber vor dem Schuss.

Ungeklärt ist zudem, was nach dem Abschuss mit dem Tier geschah. Öffentliche Berichte weisen darauf hin, dass zum Verbleib des Wildbrets bislang keine Angaben vorliegen. Ob der Hirsch zerwirkt, verkauft, weitergegeben oder verzehrt wurde, ist nicht dokumentiert.

Was der Fall über die Hobby-Jagd verrät

«Ossi» war kein anonymes Tier in einer Jagdstatistik. Er war ein markierter, wissenschaftlich begleiteter Rothirsch. Wenn selbst ein solches Tier nicht vor einem unzulässigen oder ungeklärten Abschuss geschützt ist, stellt sich die Frage, welche praktische Bedeutung Kennzeichnung, Projektkommunikation und angebliche Sorgfaltspflichten im Hobby-Jagdalltag tatsächlich haben.

Der Rothirsch wurde von der Deutschen Wildtier Stiftung zum Tier des Jahres 2026 erklärt. Gleichzeitig wird er in weiten Teilen Europas noch immer vor allem als regulierbares Abschussobjekt behandelt. In der Schweiz wurde er im 19. Jahrhundert durch intensive Verfolgung und Bejagung ausgerottet und kehrte erst ab dem frühen 20. Jahrhundert über die Alpen aus eigener Kraft zurück. Der Tod von «Ossi» auf Rügen zeigt, wie rasch wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn, individueller Tierschutz und der Anspruch auf sorgfältige Jagdausübung an einem einzigen Schuss scheitern können.

Willy Schraen und die Eröffnung: Der Stolz auf das Töten

Zur Eröffnung der Saison 2026/27 inszeniert Frankreichs oberster Hobby-Jäger Trotz und Traditionsstolz. Dahinter steht eine Weltsicht, die das Töten zum Vergnügen erklärt und die Natur zum Privatbesitz.

Zur Eröffnung der französischen Hobby-Jagdsaison 2026/27 hat sich Willy Schraen, Präsident der Fédération Nationale des Chasseurs (FNC), am 13. September 2026 in einer Videobotschaft an die Hobby-Jäger und an die französische Gesellschaft gewandt.

Sein zentraler Appell: «Seid stolz, Hobby-Jäger zu sein.» Und mit Nachdruck: «Wir lassen uns nicht einschüchtern. Wir werden weder auf unsere Territorien noch auf unsere Traditionen noch auf unsere Rechte verzichten.» Es ist die vertraute Kampfansage des obersten französischen Hobby-Jägers an alle, die die Freizeittötung von Wildtieren infrage stellen.

Das Vokabular ist bei Schraen kein Zufall. «Wir antworten auf Karikaturen mit Fakten, auf Provokationen mit unserer Kaltblütigkeit und auf Angriffe mit unserer Einheit», rief er den Anhängern zu. Stolz, Tradition, Rechte, Gelassenheit. Es inszeniert die Hobby-Jagd als bedrohtes Kulturgut, das gegen angebliche Angriffe verteidigt werden müsse. Konkret zielte Schraen dabei auf die Grüne Abgeordnete Sandrine Rousseau, die dazu aufgerufen hatte, sich zur Eröffnung in Wälder und Felder zu begeben. Doch wer Schraens Aussagen der vergangenen Jahre zusammennimmt, erkennt, worauf dieser Stolz tatsächlich fusst: auf der Normalisierung des Tötens als Vergnügen, auf einem Besitzanspruch gegenüber der Natur und auf der Abwertung jeder ökologischen Kritik. Es lohnt sich, hinter die Parolen zu blicken.

«Ich töte gerne Tiere»

Anders als die meisten Funktionäre, die ihr Tun hinter Begriffen wie «Wildtiermanagement», «Dienst an der Natur» oder «Hege» verstecken, hat Schraen den Kern einmal selbst ausgesprochen. Im August 2020, zur Veröffentlichung seines Buchs «Un chasseur en campagne», antwortete er im Sender CNews auf die Frage, ob ihm das Verfolgen und Erlegen Freude bereite: «Die Antwort ist ja. Ich töte gerne Tiere im Rahmen der Jagd.» Töten sei «überhaupt nicht gewalttätig». Man müsse nicht jagen, um sich zu ernähren, räumte er ein, aber es sei «ein grosses Vergnügen».

Diese Offenheit ist entlarvend. Sie benennt genau jenes Motiv, das die kritische Auseinandersetzung mit der Hobby-Jagd seit Langem ins Zentrum rückt: die Lust am Töten. Schraen liefert die Widerlegung seiner eigenen Rechtfertigung gleich mit. Wer einräumt, dass Nahrung kein Grund ist, hat die Ernährungsfrage selbst erledigt. Was bleibt, ist das Vergnügen an Verfolgung, Schuss und Tod eines fühlenden Lebewesens. Wir haben diese Selbstoffenbarung ausführlich eingeordnet: «Ich töte gerne Tiere»: Was die Hobby-Jagd verschweigt.

Bezeichnend ist auch, wie Schraen seine Botschaft zur Sicherheit formuliert. «Nicht zu schiessen ist auch ein Akt der Jagd», mahnte er zur Eröffnung. Der Satz soll umsichtig klingen, offenbart aber die Grundhaltung: Der Schuss ist die Norm, der Verzicht die lobenswerte Ausnahme.

«Die Natur gehört nicht allen»

Zum Selbstbild des Willy Schraen gehört ein auffälliger Besitzanspruch. Wenn Spaziergänger sich unsicher fühlten, weil sie während der Saison auf bewaffnete Hobby-Jäger träfen, empfahl er ihnen kühl, doch «bei sich zu Hause» spazieren zu gehen. Sein Satz «Die Natur gehört nicht allen» brachte ihm eine Welle der Empörung ein, den Spott der Tierschutzorganisation PETA und vom Direktor der französischen Vogelschutzliga den Titel «der Trump am Abzug».

Man höre genau hin: Nicht die Menschen, die sich unbewaffnet im Wald bewegen wollen, haben nach dieser Logik ein Anrecht auf die Natur, sondern jene, die mit dem Gewehr kommen. Wer sich am Anblick eines Hobby-Jägers störe, solle zu Hause bleiben. Spaziergängerinnen, Familien und Velofahrende erscheinen als Störfaktoren, während bewaffnete Hobby-Jäger ihre «Leidenschaft» auf derselben Fläche ausüben sollen. Der öffentliche Konflikt wird kurzerhand umgedreht: Rechtfertigen soll sich nicht, wer tötet, sondern wer sich frei und sicher bewegen will. Genau diese Umkehr wiederholte Schraen zur Eröffnung 2026, als er nicht die bewaffnete Jagd, sondern den Protestaufruf einer Abgeordneten zur «unverantwortlichen Aufforderung zur Konfrontation» erklärte.

Der Feind heisst «Ökologie»

Schraens Rhetorik lebt vom Feindbild. Naturschutz wird bei ihm zur «écologie punitive», zur Strafökologie. Wer Rückzugsräume für Wildtiere nach Extremereignissen fordert, betreibe die «Ideologie von Ökos, die nichts davon verstehen». So wies er die Forderung nach Sperrung von Brandflächen für die Hobby-Jagd als «lächerlich» zurück, obwohl Portugal genau diesen Schritt gegangen ist und die Datenlage ihm widerspricht. Wir haben den Fall dokumentiert: Waldbrände und Hobby-Jagd: Was Portugal regelt und Frankreich nicht.

Zur Eröffnung 2026 verfeinerte Schraen diese Strategie: «Wir stellen der Ideologie die Wissenschaft entgegen», verkündete er und rief die Hobby-Jäger auf, ihre Abschüsse zu dokumentieren, um «objektive Daten» gegen politische Entscheide in der Hand zu haben. Was nach Sachlichkeit klingt, ist ein Deutungsanspruch: Nicht die unabhängige Forschung soll über den Zustand der Wildbestände urteilen, sondern die Zahlen jener, die selbst das Gewehr führen.

Dasselbe Muster zeigt sich beim Blei in der Jagdmunition. Als die EU das Verbot um Jahre verschob, feierte Schraen dies als Sieg der «Realitäten des ländlichen Raums» über eine angeblich abgehobene Kommission. Dass hinter der Verwässerung eine Allianz aus Hobby-Jagdverbänden und Munitionsindustrie stand, blieb in seiner Erzählung unerwähnt. Dabei geht es bei Blei nicht um eine Geschmacksfrage, sondern um ein hochgiftiges Schwermetall, das Greifvögel, Aasfresser und ganze Ökosysteme schädigt. Nachzulesen hier: Blei in der Jagd: Wie Politik, Lobby und Übergangsfristen ein Gift am Leben halten.

Wie sehr diese Verteidigung des Giftigen zur Selbstinszenierung des Verbands gehört, zeigte Schraen auch im Streit um die Leimruten: Als Frankreich einer EU-Vorgabe folgte und die grausame Vogelfangmethode einschränkte, erklärte er sich «vollständig dagegen» und drohte mit Klagen, im Namen von Menschen «mit starken Werten, die Freude daran haben, ein paar Vögel zu fangen».

Der Wolf als Feindbild

Wie weit Schraens Denken reicht, zeigt seine Haltung zum Wolf. Am FNC-Kongress in Deauville im März 2026 stellte er sich hinter jene, die den Beutegreifer nicht mehr dulden wollen. Nach der Wiedergabe des jagdnahen Portals «Chasses Éternelles» trieb er die Argumentation bis zum Äussersten: In gewissen Zonen sei der Wolf mit dem Vorrang der Weidewirtschaft nicht mehr vereinbar, dort müsse man das ganze Rudel eliminieren können. Als Vorbild für Effizienz nannte er ausgerechnet die Schweiz.

Hinter dem Tier steht bei Schraen stets eine Weltanschauung: der Mensch als Herr, der entscheidet, welche Art wo zu existieren hat. Der Wolf ist dabei nur das sichtbare Feindbild. Die Logik dahinter trifft alle Wildtiere, die dem Zugriff der Hobby-Jagd im Weg stehen, vom Fuchs über die Krähe bis zum Wasservogel.

Ein Stolz ohne Fundament

Der Aufruf zur «Kaltblütigkeit» zur Saisoneröffnung ist deshalb mehr als eine Floskel. Kaltblütigkeit ist präzise jene Haltung, die nötig ist, um ein Lebewesen zu verfolgen und zu erlegen, ohne dass die natürliche Hemmung greift, und dies auch noch als Quelle des Stolzes zu begreifen. Empathie gegenüber Tieren ist kein Zeichen von Naivität, sondern eine moralische Fähigkeit. Die wiederholte Gewöhnung an Gewalt kann diese Empathie abstumpfen lassen. Wer sie im Namen von Tradition, Besitz oder «Leidenschaft» verdrängt, macht das Töten gesellschaftlich akzeptabel, obwohl es weder für die Ernährung noch für ein verantwortungsvolles Naturerleben nötig ist. Diese psychologische Dimension der Hobby-Jagd beleuchten wir vertieft in unserem Dossier Psychologie & Jagd.

Genau diese Verschiebung feiert Schraen als Tugend. Sein «Stolz» ist kein Stolz auf Naturschutz oder Verantwortung, sondern der Stolz einer Lobby, die ihre gesellschaftliche Deutungshoheit verteidigt: das Recht, Wildtiere als Freizeitbeschäftigung zu töten, und Kritik daran als Angriff auf Tradition und ländliche Identität abzuwehren. Die ehrlichste Aussage dieses Mannes bleibt jene zum Vergnügen am Töten. Alles Übrige, Tradition, Territorium, Rechte und vermeintliche Gelassenheit, ist politische Kulisse.

Podcast-Episode: Jagd, Wildtiere und Verantwortung

Diese Podcast-Episode führt von Graubünden ins Tessin, vom Pferd, das mit einem Hirsch verwechselt wurde, bis zu Wildtierkorridoren, die Jura und Alpen verbinden sollen.

Wild beim Wild recherchiert und dokumentiert die Jagd-Saison 2026/27 so gründlich, dass man beinahe vergisst, selbst hinauszugehen und nachzuschauen.

Im Mittelpunkt stehen Jagdunfälle, behördliche Aufsicht, Wildtierpolitik, die Widersprüche der Jagdkultur und ein konkretes Hilfsangebot für Gewaltbetroffene im Tessin.

Die Episode beginnt bei den Grenzen der Jagdaufsicht: Ein Wildhüter aus Graubünden beschreibt Wärmebildkontrollen, Fahrzeugdurchsuchungen und Nachsuchen nach angeschossenen Tieren. Doch gerade diese Nachsuchen zeigen das Problem: Jährlich sind es rund tausend, und längst nicht jedes verletzte Tier wird gefunden. Dazu kommen Fehlabschüsse, Kontrollen, ein im Avers mit einem Hirsch verwechseltes Pferd sowie tödliche Jagdunfälle im Berggebiet. Die zentrale Frage lautet: Was sagt es über ein System aus, wenn es intensive Kontrollen braucht, um die Schäden seiner eigenen Praxis zu begrenzen?

Danach richtet sich der Blick auf die Wildtierpolitik. Die Luchse im südlichen Mittelland sind ein positives Signal, aber kein Grund zur Entwarnung: Die Verbindung zwischen Jura und Alpen hängt an wenigen, vielfach zerstörten oder beeinträchtigten Wildtierkorridoren. Gleichzeitig mehren sich politische Zeichen für einen Kurswechsel – etwa die Forderung nach wissenschaftlich fundiertem Fuchsmanagement in Bern oder Zürcher Entscheide gegen die Bejagung bestimmter Vogelarten und für betreute Taubenschläge statt Tötung.

Auch die Jagdkultur wird kritisch beleuchtet: hohe Abschusspläne, Wolfsregulation, problematische Schüsse bei schlechten Lichtverhältnissen und die Differenz zwischen Verbandskodex und öffentlich präsentierten Erlegerbildern. Internationale Jagdzahlen zeigen zudem ein uneinheitliches, insgesamt aber brüchiges Bild: In mehreren Ländern sinken Jagdausweise und Nachwuchs deutlich. Gleichzeitig werden Risiken und blinde Flecken sichtbar – von fragwürdigen Jagdpraktiken bis zur Verharmlosung gesundheitlicher Risiken von Wildbret.

Zum Schluss geht es um Waffenzugang, Gewalt und konkrete Hilfe. Nach dem Femizid von Faido unterstützt Wild beim Wild die «Cassette Arancioni» im Tessin: orange Briefkästen, über die Betroffene von Gewalt anonym und niederschwellig Unterstützung anfordern können. Die Episode verbindet damit Wildtier- und Jagdpolitik mit einer grundsätzlichen gesellschaftlichen Frage: Wer übernimmt Verantwortung, wenn Kontrolle, Waffen und Gewaltfolgen nicht als Einzelfälle, sondern als strukturelle Probleme sichtbar werden?

Schlussgedanke: Die Saison zeigt nicht bloss einzelne Fehltritte. Sie zeigt ein System, dessen Folgen bei Tieren, in der Landschaft und bei Menschen sichtbar werden und das sich der Frage nach Verantwortung stellen muss.

Sarajevo-Safaris: Die Lugano-Spur im Fokus

Eine Gruppe von Hobby-Jägern rund um einen Luganer Kunsthändler soll für die «Menschen-Safaris» nach Bosnien gereist sein. Belege fehlen, seriöse Recherchen zweifeln, und genau deshalb lohnt der zweite Blick.

Vor rund zehn Monaten griffen wir erstmals den schwerwiegenden Verdacht auf, wonach wohlhabende Westeuropäer während des Bosnienkriegs dafür bezahlt haben sollen, von den Hügeln um Sarajevo auf Zivilistinnen und Zivilisten zu schiessen.

Damals stand die Analogie im Vordergrund, die sich aufdrängt, sobald man das Milieu kennt. Jetzt taucht erstmals ein konkreter Bezug zum Tessin auf. Zugleich wird deutlicher, wie dünn die öffentlich bekannte Beweislage weiterhin ist.

Was neu ist

Wie der «Blick» am 13. September 2026 berichtet, sind bei der Schweizer Bundesanwaltschaft Strafanzeigen mit Informationen zu möglichen Tätern und Mitwissenden aus der Schweiz eingegangen. BA-Sprecher Maximilian Tikhomirov bestätigt die Anzeigen, äussert sich zu Details aber nicht. Er sagt lediglich, man prüfe die Anzeigen nach dem üblichen Vorgehen, und betont, dass bisher kein Strafverfahren eröffnet wurde. Noch sei offen, ob ein hinreichender Tatverdacht bestehe und ob die Bundesanwaltschaft überhaupt zuständig wäre.

Damit rückt zum ersten Mal eine geografisch konkrete Tessiner Dimension ins Bild. Der Mailänder Autor Ezio Gavazzeni, der die internationalen Ermittlungen mit seinem Buch «I cecchini del weekend» («Die Wochenendschützen») ins Rollen gebracht hat, konkretisiert seine früheren Andeutungen erstmals. Gavazzeni zufolge handle es sich um Schweizer und Italiener, die sich damals um einen Kunsthändler in Lugano gruppiert hätten. Die Gruppe habe aus Jägern bestanden, die für die «Sniper-Safaris» gemeinsam nach Bosnien gereist seien. Der Kunsthändler soll selbst nicht geschossen, aber von den behaupteten Reisen und Taten detailliert erfahren haben. Der «Blick» berichtet, zwei voneinander unabhängige Quellen stützten diese Darstellung; öffentlich überprüfbare Belege liegen jedoch nicht vor.

Ein entscheidender Satz steht denn auch im «Blick»: Belastbare Belege dafür fehlen bis jetzt.

Der Ursprung des Verdachts

Ins Rollen kam alles mit dem slowenischen Dokumentarfilm «Sarajevo Safari» (2022) von Miran Zupanič. Gavazzeni sah den Film und begann zu recherchieren. In seinem im März 2026 erschienenen Buch behauptet er, rund 230 Italiener und insgesamt mehrere Hundert Ausländer könnten beteiligt gewesen sein. Kolportiert werden zudem Tarife, die an blanken Zynismus grenzen: Nach Angaben, die bislang nicht unabhängig belegt sind, sollen bis zu 25’000 Euro für einen erschossenen Mann, 40’000 für eine Frau und knapp 50’000 für ein Kind bezahlt worden sein. Die «Kundschaft» sei meist über Triest angereist und von Angehörigen der bosnisch-serbischen Armee zu den Stellungen gebracht worden.

Die Ermittlungslandschaft ist real und international. In Mailand läuft seit 2025 ein Verfahren; im Februar 2026 wurde ein inzwischen 80-jähriger Mann aus Norditalien einvernommen, der die Vorwürfe zurückweist. In Österreich läuft seit April 2026 ein Ermittlungsverfahren gegen einen österreichischen Staatsbürger sowie eine unbekannte Person. Ende Juni war zudem ein Austausch italienischer, belgischer und bosnischer Ermittler im Rahmen der EU-Justizbehörde Eurojust angekündigt; Angaben zu Ort und genauer Zusammensetzung der Runde sind in den öffentlichen Berichten nicht einheitlich. Gavazzeni sagt, er sei von den Staatsanwaltschaften in Bern und Brüssel angehört worden und habe auch die Bundesanwaltschaft mit Namen mutmasslicher Zeugen versorgt.

Warum wir hier vorsichtig bleiben

Und jetzt der Teil, den man in reisserischen Aufmachern gern weglässt. Die Recherche des Balkan Investigative Reporting Network (BIRN) stellt die Beweislage substanziell infrage, und wir nehmen diese Zweifel ernst, weil Glaubwürdigkeit nicht teilbar ist.

BIRN hat die Darstellung im Juli 2026 auseinandergenommen: Die Beweislage sei dünn, die Aussagen zentraler Quellen widersprüchlich und unbestätigt. Zwei namentlich genannte Schlüsselquellen distanzierten sich später von der Darstellung im Buch. Eine Forscherin des Belgrader Humanitarian Law Center durchsuchte die Archive des UNO-Kriegsverbrechertribunals und fand ausser einer bekannten Zeugenaussage und dem Fall eines kanadischen Freiwilligen nichts, wobei dieser Kanadier gerade kein zahlender Tourist, sondern ein ausländischer Kämpfer war. Ein früherer UNO-Pressesprecher gibt zu bedenken, dass in Sarajevo durchgehend die renommiertesten Kriegsreporter der Welt stationiert waren, und hält es für kaum vorstellbar, dass ihnen eine derart gravierende Sache entgangen wäre. Beobachter, die den Fall seit Langem verfolgen, weisen zudem darauf hin, dass Gavazzenis Erzählung mit der Zeit gewachsen ist, von einer kleinen Zahl Beteiligter zu Bussen voller Schützen und über 300 Personen, samt einer angeblichen geheimen Landepiste bei Sarajevo, für die es keinen Nachweis gibt. In einer jüngsten gemeinsamen Recherche kamen ARTE und BIRN erneut zum Schluss, dass ein schlüssiger Beweis weiterhin fehlt.

Gavazzeni hält dagegen, das sei der Finger, der den Mond verdecke, ein Ablenkungsmanöver, um eine von mehreren europäischen Staatsanwaltschaften getragene Untersuchung scheitern zu lassen.

Was der Fall über Jagdkultur sichtbar macht

Ob sich die Vorwürfe erhärten, ist offen. Gerade deshalb darf dieser Fall nicht als Beleg dafür dienen, Hobby-Jäger pauschal mit Kriegsverbrechen in Verbindung zu bringen. Eine solche Gleichsetzung wäre falsch.

Gleichwohl ist auffällig, dass in den bisherigen Erzählungen, Anzeigen und Medienberichten immer wieder von Menschen aus einem Milieu die Rede ist, in dem Waffen, Schiessen und organisierte Jagdreisen selbstverständlich sind. Auch die These, mögliche Reisen könnten über Strukturen abgewickelt worden sein, die sonst Jagdreisen in Länder wie Ungarn, Kroatien oder Rumänien organisieren, ist bislang eine Ermittlungsannahme, kein nachgewiesener Befund.

Für uns liegt die Relevanz deshalb nicht in einer vorschnellen Schuldzuweisung. Sie liegt in der Frage, welche kulturellen Bilder hinter der Jagd als Freizeitvergnügen stehen: das Tier als Trophäe, das Zielfernrohr als Distanzinstrument, das Töten als Erlebnis und Statussymbol. Diese Kritik an der Lustjagd steht für sich. Sie braucht keinen unbewiesenen Fall, um berechtigt zu sein.

Sollten sich die Vorwürfe von Sarajevo bestätigen, wäre allerdings zu klären, welche Netzwerke, welche Vermittler und welche Normalisierung von Gewalt solche Taten ermöglicht oder begünstigt haben könnten. Bis dahin gilt: recherchieren, präzise unterscheiden und weder verharmlosen noch behaupten, was nicht belegt ist. Wir bleiben an der Sache dran und melden uns, sobald die Bundesanwaltschaft Klarheit schafft, in die eine oder die andere Richtung.